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Verbot der NVP als Signal gegen rechtsextreme Umtriebe

  • Dienstag, 6. März 2012 @ 10:04
News Das auffallend milde Urteil gegen zwei führende NVP-Funktionäre (18 Monate bedingt für drei Jahre, nicht rechtskräftig, Berufung von beiden Seiten) nimmt die KPÖ-Oberösterreich zum Anlass, neuerlich ein behördliches Verbot der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) zu fordern.

„Das Urteil zeigt einmal mehr eine unverständliche Milde der Justiz gegenüber Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz, wurden doch wesentliche Passagen des NVP-Parteiprogramms direkt aus einem Handbuch der Nazi-SS übernommen“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Kritisiert wird von der KPÖ auch, dass erst mehr als zwei Jahre nach der Nichtzulassung der NVP zur Wahl und durch den ständigen Druck der antifaschistischen Bewegung überhaupt Anklage erhoben wurde.

Wie schon beim Prozess gegen die durch Hitler-Gruss in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen aufgefallenen Anhänger der Braunauer Bulldogs, gegen Aktivisten des Bundes Freier Jugend (BFJ) in Wels und gegen rechtsextreme Jugendliche, die in der Gedenkstätte des KZ-Nebenlagers Ebensee Widerstandskämpfer provoziert und bedroht hatten, nahm die Justiz auch in der Causa NVP angebliches Nichtwissen und Unschuldsbeteuerungendie für bare Münze, statt deutlich zu machen, dass derartige Umtriebe im Sinne des antifaschistischen Verfassungsauftrages der 2. Republik nicht geduldet werden dürfen.

Die NVP war im August 2009 wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung nicht zur Landtagswahl in Oberösterreich und zur Gemeinderatswahl in Enns zugelassen worden, ebenso wurde die mit der NVP verfilzten Kandidatur der Liste „Die Bunten“ des Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler zur Gemeinderatswahl in Wels abgewiesen. Wahlanfechtungen waren vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen worden.

Die Landeswahlbehörde hat zeitgleich mit der Nichtzulassung auch Anzeige wegen Verdacht auf Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz Anzeige erstattet. Eine solche Anzeige hatte die KPÖ bereits im März 2009 erstattet und im September die Wiederaufnahme verlangt. Die Staatsanwaltschaft Wien fand jedoch „keine Veranlassung, aufgrund des nunmehrigen Vorbringens die Fortführung des Verfahrens anzuordnen“, so eine Mitteilung vom 26. Jänner 2010.

Laut Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) ist die NVP eine „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“. Darauf bezugnehmend wurden auch Aufmärsche der NVP am 18. April in Braunau und am 1. Mai 2009 in Linz behördlich untersagt. Teile des NVP-Parteiprogramms sind wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben, das Parteilogo jenem der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP entlehnt. Die Programmatik erinnert vielfach an jene der NSDAP, die handelnden Personen sind einschlägig politisch aufgefallen.

Gehäufte rechtsextreme und ausländerfeindliche Brandanschläge und Vandalenakte in Wels, die Ermordung eines Rumänen in Traun im Vorjahr durch einen rechtsextrem eingestellten ehemaligen Bundesheersoldaten und die jüngst veröffentlichte Dokumentation über die rechtsextreme Szene in Braunau machen deutlich, dass die Gefahr von rechts kein Hirngespinst ist.

Die Beschwichtigungen von Verfassungsschutz, Innenministerium und Landessicherheitsrat sind daher völlig unangebracht und zeigen, dass die Verantwortlichen offenbar auf dem rechten Auge blind sind. Ein Verbot der NVP wäre daher ein wichtiges Signal eines entschlossenen Vorgehens gegen die rechtsextremen Umtriebe: „Solange rechtsextreme Organisationen und Parteien legal existieren, ist dies eine Ermunterung für Neonazis aller Schattierungen. Daher müssen die Behörden den im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag festgeschriebenen antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik ernst nehmen“, so Furtlehner.

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