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Ein Objekt der Begierde

  • Donnerstag, 23. Februar 2012 @ 08:00
Sozial Auf der Speisekarte der Privatisierer steht die E-Wirtschaft schon lange. Kein Wunder, ist sie doch ein Gustostückerl des öffentlichen Eigentums. Da ein Großteil der Kraftwerke längst ausfinanziert ist, gibt es saftige Dividenden. Besonderes Interesse haben die EU-Atomkonzerne EdF, EnBW, E.ON und RWE.

Ein Bremsklotz ist das 1947 auf Initiative des damaligen KPÖ-Energieministers Karl Altmann beschlossene 2. Verstaatlichungsgesetz, welches eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt und nur mit Zweidrittel-Mehrheit aufgehoben werden kann. Aktuell sind ohnehin nur mehr Wien Energie, TIWAG und BEWAG zu hundert Prozent im öffentlichen Eigentum.

Bereits teilprivatisiert

Durch Börsengänge oder Auslandsbeteiligungen ist bei den Illwerken dieser Anteil durchgerechnet bereits auf 96 Prozent, bei der Salzburg AG auf 87 Prozent, bei der Energie Steiermark auf 75 Prozent, bei Verbund, KELAG, Energie AG und EVN auf 51 Prozent reduziert worden.

Während die ÖVP im Zuge der „Schuldenbremse“ die Kraftwerke der ÖBB privatisieren will unternahm das Wirtschaftsforschungsinstitut Anfang 2012 einen neuerlichen Anlauf bei Verbund und Landesgesellschaften, die Stromnetze als „natürliches Monopol“ sollten freilich weiterhin vom Staat erhalten werden.

Ein Elementarschaden

Was Wifo-Ökonom Michael Böheim als „Kollateralnutzen“ bezeichnet, nämlich die Reduzierung der öffentlichen Hand an den Stromversorgern, ist in Wahrheit ein Elementarschaden.

Die einmaligen Privatisierungsgewinne würden in kürzester Zeit in den Budgetlöchern verschwinden, die laufenden Gewinne aus dem lukrativen Stromgeschäft wären aber für alle Zeit verloren.

Profite heranziehen

Die enormen Gewinne der E-Wirtschaft lassen nicht nur die Kassen der großteils noch öffentlichen Eigentümer klingeln, sie sind auch ein Potential zur Finanzierung einer Energiegrundsicherung.

Konträr zur etablierten Politik tritt die KPÖ für eine Re-Verstaatlichung der bereits privatisierten Anteile in der E-Wirtschaft ein und lehnt Privatisierung mit Verweis auf die damit verbundene Preisgabe der politischen Gestaltungsmöglichkeiten für diesen sensiblen Bereich sowie wegen der gravierenden Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen der Belegschaft grundsätzlich ab.


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