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KPÖ lehnt Verländerung der Grundsteuer ab

  • Dienstag, 13. Dezember 2011 @ 08:40
News Die KPÖ lehnt die jetzt neuerlich vom Vorarlberger ÖVP-Landeshauptmann Markus Wallner erhobene Forderung nach einer Verländerung der Grundsteuer entschieden ab. Vor Wallner hatte bereits ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter die Begehrlichkeit der Länder unterstützt und das Kommunalwissenschaftliche Dokumentationszentrums (KDZ) einer Verländerung der Grundsteuer das Wort geredet.

Der oö KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner stellt klar, dass erstens die Grundsteuer eine wichtige Gemeindesteuer ist und auch bleiben muss und zweitens auch künftig eine bundesweit einheitliche Regelung dieser Steuer notwendig und sinnvoll ist statt sie zu einem föderalistischen Flickwerk zu machen.

Der Rückgang des Anteils der Grundsteuer von 0,32 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahre 1965 auf 0,2 Prozent 2008 bestätigt allerdings die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Anpassung dieser Steuer zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden, zumal im selben Zeitraum in der EU15 der Anteil der Grundsteuer von 0,7 auf 0,9 Prozent des BIP gestiegen ist. Die Ursache für die Stagnation der Grundsteuer ist, dass diese statt nach dem aktuellen Verkehrswert nach völlig veralteten und zuletzt in den 1980er Jahren angehobenen Einheitswerten bemessen wird.

Der Anteil der Landwirtschaft an der Grundsteuer ist von 1970 bis 2008 sogar von 20 auf fünf Prozent gesunken, worüber sich wohl nur Großbauern und Großgrundbesitzer freuen können, während die Staatszuschüsse zu den nach den Einheitswerten bemessenen Bauernpensionen mit rund 80 Prozent extrem hoch sind.

Die KPÖ tritt für eine generelle Anhebung der Grundsteuer entsprechend dem aktuellen Verkehrswert ein, fordert gleichzeitig aber die Herausnahme der Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog: „Es darf nämlich nicht sein, dass höhere Grundsteuer die Wohnkosten in die Höhe treiben und damit die MieterInnen eine eigentlich den GrundeigentümerInnen zugedachte Steuer blechen müssen“, so Furtlehner.

Die Grundsteuer ist mit zuletzt 580 Millionen Euro im Jahr eine der wichtigsten Gemeindesteuern, eine zeitgemäße Anpassung soll die Finanzkraft der Gemeinden stärken. Daher fordert die KPÖ auch die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung der Katholischen Kirche und anderer Religionsgemeinschaften. Laut KDZ gehen den Gemeinden allein durch die länderspezifischen Befreiungen pro Jahr rund 85 Millionen Euro, das sind etwa 15 Prozent der gesamten Grundsteuereinnahmen, verloren.

Darüber hinaus verlangt die KPÖ die Abschöpfung der Spekulationsgewinne bei der Umwidmung von Grünland in Bauland von bundesweit durchschnittlich 2,7 Milliarden Euro jährlich zugunsten der maroden Gemeindefinanzen. Es steht den GrundbesitzerInnen schließlich frei, die Rückwidmung betroffener Grundstücke in Grünland zu beantragen.

Wie der Städtebund richtig feststellt entstehen Widmungsgewinne und Wertzuwächse für Grund und Boden durch Infrastrukturinvestitionen der Kommunen. Aus Leistungen der Gesellschaft wird somit ein oft enormer privater Vorteil generiert, dem auch eine private Leistung in Form einer entsprechenden Grundsteuer gegenüberstehen muss.

Laut Nationalbank besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung 16,6 Prozent und die nächsten neun Prozent 34,7 Prozent – die obersten zehn Prozent zusammen also 51,3 Prozent – des Immobilienvermögens von insgesamt 880 Milliarden Euro während 40 Prozent überhaupt keine Immobilien besitzen. Würde die Grundsteuer vom tatsächlichen Wert berechnet und progressiv gestaltet wären laut Wifo zusätzliche Einnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr möglich.

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