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Handlungsbedarf für Anpassung der Grundsteuer

  • Mittwoch, 10. August 2011 @ 08:34
News Es ist höchste Zeit für eine Anpassung der Grundsteuer, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Der Rückgang des Anteils der Grundsteuer von 0,32 Prozent der Wirtschaftsleistung im Jahre 1965 auf 0,2 Prozent 2008 zeigt den Handlungsbedarf zur Stärkung der Finanzkraft der Gemeinden, zumal im selben Zeitraum in der EU15 der Anteil der Grundsteuer von 0,7 auf 0,9 Prozent des BIP gestiegen ist.

Die Ursache für die Stagnation der Grundsteuer ist, dass diese statt nach dem aktuellen Verkehrswert nach völlig veralteten und zuletzt in den 1980er Jahren angehobenen Einheitswerten bemessen wird. Der Anteil der Landwirtschaft an der Grundsteuer ist von 1970 bis 2008 sogar von 20 auf fünf Prozent gesunken: „Darüber können sich wohl nur Großbauern und Großgrundbesitzer freuen, während die Staatszuschüsse zu den nach den Einheitswerten bemessenen Bauernpensionen mit rund 80 Prozent extrem hoch sind“, so Furtlehner.

Die KPÖ tritt für eine generelle Anhebung der Grundsteuer entsprechend dem aktuellen Verkehrswert ein, fordert gleichzeitig aber die Herausnahme der Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog und damit der Überwälzung auf die Betriebskosten von Wohnungen. Im Gegensatz zu Vorschlägen wie etwa des Kommunalwissenschaftlichen Dokumentationszentrums (KDZ) plädiert die KPÖ für eine bundesweit einheitliche Regelung der Grundsteuer und betont deren Charakter als Gemeindesteuer.

Die Grundsteuer ist mit zuletzt 580 Millionen Euro im Jahr eine der wichtigsten Gemeindesteuern, eine zeitgemäße Anpassung soll die Finanzkraft der Gemeinden stärken. Daher fordert die KPÖ auch die Abschaffung der Grundsteuerbefreiung der Katholischen Kirche und anderer Religionsgemeinschaften. Laut KDZ gehen den Gemeinden allein durch die länderspezifischen Befreiungen pro Jahr rund 85 Millionen Euro, das sind etwa 15 Prozent der gesamten Grundsteuereinnahmen, verloren.

Um der Spekulation durch Umwidmung von Grünland in Bauland entgegenzuwirken fordert die KPÖ die doppelte Grundsteuer auf Bauland das länger als fünf Jahre unbebaut ist und die dreifache Grundsteuer wenn Bauland länger als zehn Jahre unbebaut bleibt. Es steht den GrundbesitzerInnen schließlich frei, die Rückwidmung betroffener Grundstücke in Grünland zu beantragen.

Wie der Städtebund richtig feststellt entstehen Widmungsgewinne und Wertzuwächse für Grund und Boden durch Infrastrukturinvestitionen der Kommunen. Aus Leistungen der Gesellschaft wird somit ein oft enormer privater Vorteil generiert, dem auch eine private Leistung in Form einer entsprechenden Grundsteuer gegenüberstehen muss „Es kann nicht akzeptiert werden, dass Lohnabhängige durch expansiv wachsende Lohnsteuer- und Mehrwertsteuereinnahmen des Staates zur Kasse gebeten werden, während Finanzvermögen und Grundbesitz immer weniger Steuern zahlen“, meint Furtlehner.

Laut Nationalbank besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung 16,6 Prozent und die nächsten neun Prozent 34,7 Prozent – die obersten zehn Prozent zusammen also 51,3 Prozent – des Immobilienvermögens von insgesamt 880 Milliarden Euro während 40 Prozent überhaupt keine Immobilien besitzen. Würde die Grundsteuer vom tatsächlichen Wert berechnet und progressiv gestaltet wären laut Wifo zusätzliche Einnahmen von bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr möglich.

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