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UVS-Urteil: Polizeigewalt am 1.Mai 2009 war rechtswidrig

  • Mittwoch, 13. Juli 2011 @ 09:14
Demokratie Nun ist es soweit. Nach über 2 Jahren, 5 Freisprüchen und einer erfolgreichen Verfassungsklage ist der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) zu einem Urteil gekommen. Die Gewalt von Seiten der Polizei gegen die Maidemonstranten war rechtswidrig.

Es handelt sich bei den Beschwerdeführern um jene beiden Demonstranten, die in der zu trauriger Berühmtheit gelangten und vom ORF gefilmten Knüppelszene am 1. Mai 2009 geschlagen, aus dem Kessel gezerrt und verhaftet wurden. Beide wurden später vom Vorwurf des Widerstands freigesprochen und beschwerten sich beim UVS über die unangemessene Polizeigewalt. Nachdem sich der UVS in einem ersten Verfahren für nicht zuständig erklärt hatte, klagten beide vor dem Verfassungsgerichtshof und bekamen Recht. Der VfGH hob eine Passage der Strafprozessordnung auf und erzwang somit das Urteil des UVS.

Dieser kam durch Dr. Grof zu folgender Erkenntnis: „Die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Polizeidirektors der Stadt Linz am 1. Mai 2009 gegen die Beschwerdeführer war jeweils rechtswidrig.“

Die Begründung der Erkenntnis umfasst 21 Seiten und stellt der Polizei ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich alle Vorwürfe und Unterstellungen seitens der Polizei, von Sicherheitsdirektor Alois Lißl und Polizeidirektor Walter Widholm, in Luft aufgelöst haben.

„Der Polizeieinsatz war insgesamt ein Skandal. Ohne die Videoaufnahmen wären vermutlich Unschuldige verurteilt worden“, so der Sprecher des Bündnis gegen Polizeigewalt Christian Diabl in einer ersten Bilanz der Causa. Nach all den juristischen Erfolgen ist es bedenklich, dass ein solches Verhalten zu keinerlei Konsequenzen führt. „Was muss noch geschehen, damit sich die Polizei endlich für ihr Verhalten rechtfertigt oder zumindest bei den Opfern entschuldigt?“, so Diabl abschließend.

Infos: http://gegenpolizeigewalt.servus.at


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