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Der Staat darf sich nicht als Zocker betätigen

  • Mittwoch, 29. Juni 2011 @ 13:24
News Für ein Glücksspielverbot tritt die KPÖ-Oberösterreich ein und fordert die Landesregierung auf, keine Bewilligungen nach § 5 Glückspielgesetzes zum Betrieb von Glücksspielautomaten zu erteilen.

KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner weist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des SPÖ-Bundesparteitages vom Juni 2010 sowie des letzten Wiener SPÖ-Landesparteitages Ende Mai 2011, weiters auf die Verbotsforderungen der Grünen sowie zuletzt eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses in Kapfenberg (Steiermark) hin.

Das neue, für den Novomatic-Konzern – der weltweit 165.000 Automaten betreibt und für großzügiges Sponsoring von ÖVP, SPÖ wie FPÖ bekannt ist – maßgeschneiderte Glücksspielgesetz bringt gravierende Verschlechterungen beim sogenannten Kleinen Glücksspiel. Dem Land steht es aber frei, auf die Vergabe von Lizenzen für die Betreiber von Glücksspielautomaten zu verzichten. Das gibt auch dem Land Oberösterreich die Möglichkeit, dem Beispiel von Salzburg, Tirol und Vorarlberg zu folgen und das „Kleine Glücksspiel“ ab 2015 zu verbieten.

Die in Oberösterreich erwarteten Einnahmen von acht bis 17 Millionen Euro (mit einem Aufteilungsschlüssel von 60:40 zwischen Land und Gemeinden) für drei Konzessionen mit 1.173 Automaten stehen wahrscheinlich in keinem Verhältnis zu den wirklichen Kosten der Spielsucht, zumal eine Dunkelziffer von 3.000 illegal betriebenen Automaten angenommen wird. Die KPÖ kritisiert in diesem Zusammenhang die Zustimmung von SPÖ und Grünen in Oberösterreich zur Legalisierung der Spielsucht und meint, dass sich der Staat nicht als Zocker betätigen darf.

Laut einer von der Sozialistischen Jugend vorgelegten Studie gaben 83 Prozent von 903 KlientInnen, die wegen Spielsucht professionelle Hilfe gesucht haben an, dass ihre Probleme aus dem Automatenspiel resultieren. 35 Prozent begannen schon vor dem 19. Lebensjahr zu spielen, 85 Prozent waren infolge Glücksspiel mit durchschnittlich 41.594 Euro verschuldet, bei einem Durchschnittseinkommen von monatlich 1.340 Euro netto

Anderen Untersuchungen zufolge hat das Glücksspiel mittlerweile eindeutig Drogensucht usw. als Kriminalitätsmotor Nummer eins abgelöst. Rund 20 Prozent der Spielsüchtigen begehen Straftaten wie Raub, Einbruch oder Überfall um ihre Sucht zu finanzieren. Bereits 64.000 ÖsterreicherInnen gelten als spielsüchtig, 60 Prozent der Umsätze bei den Automaten kommen von ihnen.

Laut Gesetz müssen zwischen 85 und 95 Prozent der Einsätze an Automaten wieder ausgespuckt werden um die SpielerInnen bei Laune zu halten, was im Umkehrschluss enorme gesicherte Einnahmen für die privaten Betreiber sichert. Unterlaufen wird das Glücksspielgesetz zudem durch Video Lotterie Terminals (VLT), bei denen es keine Höchsteinsatzgrenzen gibt und für welche die zu zwei Drittel private Casinos Austria die einzige Lizenz und damit ein Monopol besitzt.

Die Einnahmen, die das Land durch Abgaben auf Automaten (in Wien 1.400 Euro pro Automat und Monat) nach dem neuem Gesetz lukrieren kann, sind wesentlich geringer als die Folgekosten der explodierenden Spielsucht: „Spielsüchtige kosten die Gesellschaft durch Therapiekosten und allfälligen Strafvollzug infolge von Beschaffungskriminalität viel mehr Geld als durch die Steuereinnahmen auf Automaten hereinkommen“, so Furtlehner.

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