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Hitler-Ehrenbürgerschaft in jedem Fall nachträglich aberkennen

  • Montag, 27. Juni 2011 @ 12:12
News Auch wenn nach Auffassung mancher Rechtsexperten und den Bestimmungen der heutigen oö Gemeindeordnung eine Ehrenbürgerschaft mit dem Tod erlischt plädiert die KPÖ-Oberösterreich dafür, diese im Falle des Nazi-Diktators Adolf Hitler oder anderer einschlägig in das NS-Regime involvierten Personen durch ausdrückliche Gemeinderatsbeschlüsse nachträglich abzuerkennen.

„Selbst wenn mit einer Ehrenbürgerschaft ausgezeichnete Personen verstorben sind und somit laut Gemeindeordnung die Ehrenbürgerschaft erloschen ist, schließt dies nicht aus, dass diese Personen weiterhin in offiziellen Publikationen aufgelistet bleiben und wie im Falle Hitlers von einschlägigen neonazistischen und rechtsextremen Kreisen darauf Bezug genommen werden kann“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass manche 1938 verliehenen Ehrenbürgerschaften noch nach der austrofaschistischen Gemeindeordnung vorgenommen wurden, laut welcher eine Ehrenbürgerschaft nicht mit dem Tod der betreffenden Personen erloschen ist.

Daher ist es notwendig auch die vom Staatsrechtler Heinz Mayer als „symbolischen Akt“ bezeichnete Auflistung einer solchen einmal verliehenen Auszeichnung ausdrücklich politisch durch die nachträgliche Aberkennung zu korrigieren, wie das 1998 in Haslach und in Schalchen (Bezirk Braunau) erfolgt ist. Das gilt auch für die Stadt Braunau, wenn geklärt ist, dass Hitler wirklich zum Ehrenbürger ernannt wurde.

Nicht gelten lässt die KPÖ auch die – etwa vom Linzer Universitätsprofessor Andreas Janko vertretene – Auffassung, wonach es mit der Befreiung vom Faschismus 1945 zu einem entscheidenden Bruch mit den von 1938 bis 1945 geltenden NS-Recht gab wodurch in dieser Zeit verliehene Ehrenbürgerschaften außer Kraft gesetzt wurden. Teilweise wurden nämlich sehr wohl Regelungen aus der NS-Ära übernommen und in der jeweiligen Gemeindegeschichte können diese sieben Jahre zwangsläufig nicht ausgelöscht werden, daher muss ein kritischer Umgang damit gefunden werden.

Wie leichtfertig mit dieser Zeit dabei oft umgegangen wurde zeigt das Beispiel Franz Langoth (1887-1953), der schon vor 1938 illegaler Nazi und dann 1944-45 Oberbürgermeister von Linz war. Nach Langoth wurde 1973 durch Stadtsenatsbeschluss von SPÖ, ÖVP und FPÖ eine Straße benannt, die erst nach jahrelangen Bemühungen des damaligen KPÖ-Gemeinderates Franz Kain 1986 als Dokumente über die Beteiligung Langoths an zahlreichen Todesurteilen gegen Widerstandskämpfer am NS-Volksgerichtshof auftauchten endlich umbenannt wurde.

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