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Statt Pendlerförderungen Freifahrt auf Öffis

  • Mittwoch, 8. Juni 2011 @ 11:22
News Die Debatte über die vom Landesrechnungshof wegen Mehrfachförderung und mangelnder Differenzierung zwischen Tages- und Wochenpendlern geforderte Abschaffung der Fernpendlerbeihilfe des Landes sieht die KPÖ-Oberösterreich als Bekräftigung ihrer seit langen erhobenen Forderung nach Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Zahl der BezieherInnen einer Fernpendlerbeihilfe stieg in Oberösterreich von 2000 bis 2010 von 17.183 auf 31.739, zuletzt wurden dafür 4,8 Millionen Euro aufgewendet. Anspruch haben Personen mit maximal 26.000 Euro Jahreseinkommen und einem Arbeitsweg von mindestens 25 Kilometer. Die Beihilfe wird in Staffeln bis 49 km (144 Euro), bis 74 km (203 Euro) und ab 75 km (279 Euro) ausbezahlt, zusätzlich gibt es einen „Öko-Bonus“ bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in der Höhe von 43, 61 bzw. 84 Euro.

„Würden die für steuerliche Pendlerpauschalen, Jobtickets, Pendlerbeihilfen etc. aufgewendeten Mittel – ergänzt durch eine Nahverkehrsabgabe der Unternehmen nach dem Muster der Wiener U-Bahnsteuer und einer Zweckbindung der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr – gebündelt wäre eine solche Freifahrt durchaus zu finanzieren“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Bestätigt sieht sich die KPÖ dabei auch durch eine gleichlautende Forderung der oö Umweltanwaltschaft, die in einem Positionspapier für die Landtagsperiode 2009 bis 2015 verlangt, Kostenanreize „bis zur Gratisnutzung“ für den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Ebenso durch die Feststellung der Regulationsbehörde E-Control, wonach öffentliche Verkehrsmittel ohnehin zu 70 Prozent von der Bevölkerung bezahlt werden, egal ob die Menschen welche benutzen oder nicht.

Das Motto „Freie Fahrt für freie BürgerInnen“ muss radikal uminterpretiert werden: „Für eine soziale, wie auch ökologische Verkehrspolitik, wäre es daher höchste Zeit, die öffentlichen Verkehrsmittel zum Nulltarif zur Verfügung zu stellen. Freie öffentliche Verkehrsmittel garantieren das grundlegende Recht auf Mobilität und hätten überdies eine positive sozialpolitische Wirkung“, so Furtlehner.

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