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Steuerhoheit für Länder wäre kontraproduktiv

  • Donnerstag, 12. Mai 2011 @ 09:07
News Entschieden abgelehnt wird von der KPÖ-Oberösterreich die jetzt von der ÖVP forcierte eigene Steuerhoheit der Länder. Während die ÖVP eine höhere Besteuerung von Millionenvermögen und Milliardenprofiten und damit eine Umverteilung und soziale Gerechtigkeit blockiert, möchten LH Pühringer & Co. offensichtlich unter dem Deckmantel eines verstärkten Föderalismus neue und zusätzliche Massensteuern vorbereiten um jene Budgetlöcher zu stopfen, die nach der Entzauberung der jahrelang propagierten Schuldenfreiheit entstanden sind, vermutet KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Eine eigene Steuerhoheit der Länder wäre nicht nur mit zusätzlicher Bürokratie für die Einhebung von Steuern verbunden, sondern würde auch durch einen verschärften Konkurrenzkampf durch einen Steuerwettbewerb die Kluft zwischen prosperierenden und stagnierenden Regionen weiter vertiefen.

Die in diesem Zusammenhang vom Linzer Universitätsprofessor Friedrich Schneider geforderte Übertragung der Bildungs- und Hochschulagenden an die Länder lehnt die KPÖ vehement ab, weil damit gerade der für die Zukunft entscheidende Bildungssektor noch mehr zum Fleckerlteppich degradiert würde. Nicht zu Unrecht vermutet auch der burgenländische LH Hans Niessl, dass bei einer solchen föderalen Steuerpolitik für Bundesländer die wenig Steuern einheben anschließend wieder der Staat in die Bresche springen müsste um den Land zu helfen.

Konträr zu Pühringer & Co. tritt die KPÖ dafür ein den zunehmend anachronistischen Föderalismus auf das ihm zustehende Maß zurechtzustutzen, etwa durch die Abschaffung der Landesgesetzgebung: „Es erweist sich immer mehr als unsinnig, wenn in einem so kleinen Land wie Österreich neun verschiedene Jugendschutzgesetze, Bauordnungen oder Jagdgesetze existieren, riesige Politapparate zur Aufrechterhaltung scheinbarer politischer Wichtigkeit existieren“, so Furtlehner.

Die Steuerhoheit muss nach Meinung der KPÖ auch künftig Bundeskompetenz bleiben, wobei auf dem Wege des Finanzausgleichs vor allem die Gemeinden als bürgernächste Gebietskörperschaft deutlich besser dotiert werden müssen.

Der Anstieg des Geldvermögens von 46.500 Euro pro Kopf (2005) auf 54.900 (2010) und die Prognose von 62.800 (2015) zeigt ein enormes Potential für die Steuerpolitik, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass nur ein Prozent der Bevölkerung ein Drittel des Finanzvermögens, weitere neun Prozent ein weiteres Drittel besitzen, während sich die restlichen 90 Prozent das letzte Drittel teilen dürfen. Analog weisen die Banken und Konzerne ungeachtet der Krise schon wieder Rekordgewinne aus, die nach Senkung der Körperschaftssteuer, Einführung der Gruppenbesteuerung und diverse Gestaltungsmöglichkeiten immer geringer besteuert werden.


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