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Vorratsdatenspeicherung stellt BürgerInnen unter Generalverdacht

  • Dienstag, 19. April 2011 @ 10:03
News Als weiterer Schritt in einen autoritären Überwachungsstaat kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner die von der EU-Kommission forcierte Vorratsdatenspeicherung. Daher unterstützt die KPÖ den Widerstand gegen diese Bespitzelung und ruft zur Demonstration der Initiative gegen VDS (Donnerstag, 21. April 2011, 17:00 Uhr, Linz, Schillerpark) auf.

Obwohl laut dem jetzt vorgelegten Evaluierungsbericht und einem Schattenbericht der European Digital Rights (EDRi), einem Dachverband von 28 Datenschutz- und BürgerInnenrechtsorganisationen, die EU-Richtlinie von 2006 klar gescheitert ist, hält die EU-Kommission weiterhin an diesem Spitzelinstrument fest.

Die Vorratsdatenspeicherung sieht unabhängig von einem konkreten Verdacht auf rechtswidriges Handeln die automatische Speicherung der Kommunikationsdaten sämtlicher BürgerInnen für sechs Monate vor und zwar wer mit wem wie lange telefonier, von wo ein Telefonat geführt wird, wer wem wann eine E-Mail schreibt und die IP-Adresse des Internetanschlusses.

„Die Vorratsdatenspeicherung ist problematisch, weil alle BürgerInnen auch ohne jeglichen Verdacht überwacht werden, die Unschuldsvermutung umgekehrt wird, Verfassung und Menschenrechte verletzt werden und damit Missbrauch der Daten Tür und Tor geöffnet wird“ kritisiert Furtlehner. Die Richtlinie fordert die nationalen Gesetzgeber zu einer grundrechtskonformen Umsetzung auf. Jetzt soll dieses Gesetz als Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für die nationale Umsetzung im Parlament durchgewunken werden.

Da die EU-Richtlinie weder die Grundrechte der BürgerInnen wahren noch den Binnenmarkt harmonisieren kann und auch als Instrument der Strafverfolgung gescheitert ist fordert die KPÖ angesichts der schwerwiegenden Bedenken das Parlament auf, die Richtlinie nicht umzusetzen: „Österreich sollte hier ein Vertragsverletzungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) riskieren“, meint Furtlehner und fordert die EU-Richtlinie als Pauschalverdächtigung und damit menschenrechtswidrig zurückzuziehen.

Die Vorratsdatenspeicherung würde der Überwachung die Tür weit öffnen, wie schon jetzt der Umgang von Behörden etwa durch illegale EKIS-Abfragen, der Austausch der SWIFT-Zahlungsverkehrsdaten oder die Kriminalisierung politischen Engagements als „kriminelle Vereinigung“ nach § 278a im Falle von zehn TierrechtsaktivistInnen beweist. Erfahrungsgemäß wissen terroristische Gruppen oder Wirtschaftskriminelle hingegen meist seht gut wie sie sich schützen, womit die EU-Richtlinie ihren vorgeblichen Zweck deutlich verfehlt und sich als Generalbespitzelung der BürgerInnen erweist.

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