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Lärm- und Abgasbelästigung durch ankernde Schiffe bestätigt

  • Montag, 28. März 2011 @ 15:37
News Bestätigt hat jetzt die Linzer Umweltstadträtin Eva Schobesberger (Grüne) in einer Anfragebeantwortung die von KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn aufgerollte Problematik der Lärm- und Abgasbelästigung durch an der Donau ankernde Schiffe.

Laut Berichten von für den Linzer Tourismus tätigen Guides kommt es immer wieder zu Beschwerden von AnrainerInnen, dass ankernde Schiffe zur Stromversorgung die Motoren durchlaufend in Betrieb, was mit Lärm- und Abgasentwicklungen verbunden ist. In deutschen Städten am Rhein wurde diese Praxis bereits verboten und eine externe Stromversorgung eingerichtet. Ähnlich gibt es Beschwerden, dass Reisebussen beim Lentos mit laufenden Motoren auf das Eintreffen von TouristInnen warten, obwohl dies durch Immissionsschutzgesetz-Luft untersagt ist und es dadurch zu Belastungen durch Lärm und Abgase kommt.

Wie Schobesberger mitteilt, gibt es Überlegungen für einen zwingenden Stromanschluss für länger an der Donau anliegende Schiffe und ist eine solche Maßnahme nicht nur zur „Hintanhaltung von Lärmbelästigungen“, sondern „vor allem im Hinblick auf die Vermeidung von Schadstoffbelastungen sinnvoll“. Eine konkrete Umsetzung auch in einem schifffahrtsrechtlichen Verfahren fällt jedoch in den Zuständigkeitsbereich von Bürgermeister Franz Dobusch im übertragenen Wirkungsbereich.

Wie das Umwelt- und Technik-Centers bestätigt, gibt es seit Jahren Beschwerden von AnrainerInnen in der Hofgasse über solche Lärm- und Geruchsbelästigungen durch abends oder über Nacht angelegte Stromkreuzfahrtkabinenschiffe der Brandner Schifffahrt Gmbh bzw. der Werbegemeinschaft Donau OÖ WGD Tourismus GmbH.

Die verpflichteten Firmen versuchen jedoch, einen vom Bezirksverwaltungsamt vorgeschriebenen zwingenden Stromanschlusses hintanzuhalten. Laut Infrastrukturministerium müssen ab 2015 ankernde Schiffe einen Schalldruckpegel von maximal 65 dB in 25 Meter Abstand einhalten, was jedoch laut UTC auch künftig Lärmbeschwerden von AnrainerInnen nicht ausschließen kann.

Keine Antwort gibt es auf die Fragen von GR Grünn, ob die Hinweise bei Parkplätzen für Reisebusse über das Verbot, Motoren im Standbetrieb laufen zu lassen ausreichend sind und ob im letzten Jahr Beschwerden über die Missachtung behördlich erfasst wurden und welche Konsequenzen es dabei gab, weil dies nicht in den eigenen Wirkungsbereich der Stadt fällt.

Die Aufstellung von Hinweistafeln unterlegt nämlich laut Stellungnahme des Präsidialamtes ebenso wie die Überwachung der Bundespolizei, laut Bezirksverwaltungsamt und Präsidialamt existieren keine solchen Hinweistafeln beim Parkplatz an der Donaulände vor dem Lentos. Handlungsbedarf ist demnach beim Bürgermeister bzw. bei der Polizei gegeben.

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