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Reform der Sachwalterschaften notwendig

  • Dienstag, 1. Februar 2011 @ 09:49
News Eine Reform der Sachwalterschaften hält die KPÖ für notwendig. Ende 2009 gab es bundesweit 136.000 Sachwalterschaften, jährlich kommen 8-10.000 weitere hinzu. Gleichzeitig betrafen rund zehn Prozent der 2009 bei der Volksanwaltschaft eingegangenen Beschwerden Sachwalterschaften – ebenfalls mit steigender Tendenz. Wobei mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass die Zahl der Beschwerden weit größer wäre, wenn mehr Betroffene die Kraft hätten, sich entsprechend zu wehren.

1983 wurde die bis dahin übliche Praxis der Bestellung von KuratorInnen durch die Sachwalterschaft für Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres die auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht in der Lage sind „alle oder einzelne ihrer Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst zu besorgen“ abgelöst. Wobei als SachwalterInnen nur physische Personen bestellt werden können.

Bei der Auswahl von SachwalterInnen kommt dem zuständigen Gericht ein weiter Ermessenspielraum zu. Allein die Entscheidung von FamilienrichterInnen, PsychiaterInnen oder sonstigen ExpertInnen über die Verordnung einer Sachwalterschaft ist subjektiv, sodass viele betroffene Personen das Gefühl haben, dass sich ihre SachwalterInnen auf ihre Kosten ein Zubrot verschaffen.

SachwalterInnen werden auf unbestimmte Zeit bestellt, sind jedoch verpflichtet dem Gericht einen Jahresbericht vorzulegen auf Grund dessen dieses prüft, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Für ihre Tätigkeit haben SachwalterInnen Anspruch auf Aufwandsersatz bis zu fünf Prozent der jährlichen Einnahmen der besachwalterten Person, bei besonderen Bemühungen sogar bis zu zehn Prozent, wenn das Vermögen 10.000 Euro übersteigt zudem zwei Prozent des Mehrertrages.

Vielfach werden Familienangehörige bestellt, mangels Personal viel zu wenig qualifizierte Profis von einschlägigen Sachwalterschaftsvereinen. Mit Familienangehörigen oder Personen aus dem Bekanntenkreis sind oft Konflikte um Testamente bzw. Erbschaften verbunden. Unzufriedenheit wird immer wieder auch über zur Sachwalterschaft bestellte RechtsanwältInnen geäußert. Eine jemanden aufgedrängte Sachwalterschaft ist meist wenig effektiv, weil sie nicht mit dem entsprechenden Engagement für die zu besachwalternde Person verbunden ist, obwohl man laut Gesetz zur Übernahme eines solchen Amtes verpflichtet ist.

Aus der Sicht der KPÖ sollten als SachwalterInnen Personen bestellt werden, die der betroffenen Person möglichst neutral gegenüberstehen und ihre Tätigkeit entsprechend professionell ausüben: „Das erfordert vor allem mehr qualifiziertes Personal für die Sachwalterschaftsvereine“, fordert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Auch sollte sich die Prüfung des Erfordernisses der Sachwalterschaft nicht nur auf Jahresberichte stützen, sondern regelmäßig durch ExpertInnen erfolgen.

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