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Bettelverbot ist Ausblendung der Realität

  • Mittwoch, 19. Januar 2011 @ 16:46
News Gegen ein Bettelverbot wie es mit Novellierung des oö Polizeistrafgesetzes durch den Landtag geplant ist, wendet sich die Landes-KPÖ: „Der Ruf nach dem Verbot des Betteln – egal ob organisiert, gewerbsmäßig, aggressiv oder nur er für den Eigenbedarf wie von manchen so sinnvoll unterschieden wird – ist nichts anderes als ein Ausblenden der Realität, nämlich dass die Armut im Wachsen ist und die soziale Kälte zunimmt“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Nach den Bestrebungen von FPÖ und ÖVP – denen sich auch die SPÖ anschließen will – sollen „aggressive Bettler“ bestraft, verscheucht und ihnen das erbettelte Geld abgenommen werden können. Dementsprechend sollen auch die Befugnisse der seit 1. September 2009 tätigen Linzer Stadtwache – die 2011 von 18 auf 30 „StadtwächterInnen“ aufgestockt werden soll – ausgeweitet werden. Im Linzer Gemeinderat wurden bislang entsprechende Vorstöße der FPÖ mit ÖVP und BZÖ im Schlepptau für ein Bettelverbot von der Mehrheit aus SPÖ, Grünen und KPÖ entschieden abgelehnt.

Man darf gespannt sein, wie die Linzer SPÖ darauf reagiert, wenn ihre Landespartei jetzt gemeinsam mit ÖVP und FPÖ ein Bettelverbot durchboxt. Hat sich die Linzer SPÖ doch bislang stets darauf berufen, dass das oö Sammlungsgesetz ohnehin ausreichend Handhabe gegen Bettelei bietet, wofür allerdings derzeit nur die Polizei entsprechende Befugnisse hat.

Die KPÖ weist in diesem Zusammenhang auf eine von der Vinzenzgemeinschaft um den bekannten „Armenpfarrer“ Wolfgang Pucher Ende Oktober 2010 eingebrachte Verfassungsklage gegen das Bettelverbot im Land Salzburg hin, das ebenso wie ein Landesgesetz in Tirol das Betteln allgemein verbietet. Bereits 2007 wurde auf Grund einer Klage der Vinzenzgemeinschaft ein solches allgemeines Bettelverbot in Fürstenfeld (Steiermark) durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Wer in Salzburg bettelt wird mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 500 Euro oder bis zu einer Woche Haft bedroht: „Es spricht für den Zynismus dieser Gesellschaft, wenn wirtschaftliche und politische Strizzis durch die schützende Hand der Justizministerin unbehelligt bleiben, während man einige arme Teufel verfolgt und einsperrt und gegen sie die öffentliche Meinung mobilisiert“ kritisiert Furtlehner.

Bemerkenswert ist auch eine Entscheidung des deutschen Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg, welcher das generelle Bettelverbot in Stuttgart mit der Begründung aufgehoben hat, dass „Betteln von in Not geratenen Menschen als Erscheinungsform des öffentlichen Zusammenlebens hinzunehmen und nicht generell als polizeiwidriger Zustand zu werten“ sei.

Hinter dem Ruf nach einem Bettelverbot steht ein völlig verlogenes Weltbild, demzufolge alle die von den „Anständigen, Fleißigen, Tüchtigen“ als störend empfunden werden weggewiesen oder weggesperrt werden sollen. Natürlich ist es unangenehm durch BettlerInnen an die Realität erinnert zu werden: „Der Anblick von Armut und Elend stößt uns ab. Er irritiert uns, beunruhigt uns, erweckt Schuldgefühle, Angst und Abscheu“ schreibt Barbara Coudenhove-Kalergi im „Standard“ treffend. Die angeblichen Christen müssen sich fragen, wie ernst sie ihren Glauben eigentlich nehmen.

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