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„Bereit sein gegen die Italiener…“

  • Donnerstag, 2. Dezember 2010 @ 12:11
Antifa Sie sollten „bereit sein“ und Softguns mitnehmen „wenn die Italiener kommen“ wurde einem der Zeugen ausgerichtet. Weil „eine Gruppe von Ausländern kommt nicht in friedlicher Absicht“ berichtete ein anderer Zeuge, bei einem Treffen am Vortag des Ereignisses hieß es, sie sollten am Sonntag zum Stollen kommen, weil es dort „wieder eine Gaudi“ geben würde.

Zwar hatten die sieben Zeugen beim Prozess gegen vier wegen NS-Wiederbetätigung angeklagte Jugendliche aus Ebensee am 1. Dezember 2010 im Welser Landesgericht große Erinnerungslücken und der Richter bemerkte, dass es schon auffallend sei, sich in einem so jugendlichen Alter an nichts mehr erinnern zu können. Doch gelegentlich drang schon das eine oder andere über die Denkweise der Betroffenen und die Hintergründe durch und die Frage auf, ob nicht der eine oder andere Zeuge doch eher auf die Anklagebank gehört hätte.

Dabei kristallisierte sich freilich schon heraus, dass alle sieben Zeugen ebenso wie die bereits am 23. September 2010 ausführlich zu Wort gekommenen vier Angeklagten nur allzu bereitwillig dem Aufruf gefolgt waren, am 9. Mai 2009 sich in den Stollen des ehemaligen KZ-Nebenlagers Ebensee zu treffen. Um „Italiener zu schauen“ meinte einer, von einer gezielten Störaktion, die schon einige Tage und dann nochmals am Vortag bei einem Treffen besprochen wurde, wollte keiner so recht etwas wissen.

Bestätigt wurde hingegen von fast allen, dass die zwei Rädelsführer in Tarnkleidung erschienen waren, was jedoch von den meisten Zeugen als durchaus normal betrachtet wurde. Ebenso, dass mehrere Softguns mitgenommen wurden und einer der Rädelsführer mit Sturmhaube agierte. Die Gruppe gelangte durch einen für die Öffentlichkeit gesperrten Nebenstollen ein und platzierte sich vor einem Gitter zum angrenzenden Hauptstollen, in dem BesucherInnen aus Italien, Frankreich und anderen Ländern weilte. Dies alles als Zufall zu interpretieren wäre wohl naiv, der Richter stellte daher auch Verabredung fest.

Als eine Gruppe BesucherInnen weg war, versteckten sich die vier Angeklagten um beim Auftauchen neuer BesucherInnen mit Softguns durch das Gitter auf sie zu schießen, die so Beschossenen schrien vor Entsetzen auf, kein Wunder, musste sie die Aktion doch traumatisch an die Ereignisse in den Jahren 1938 bis 1945 erinnern, drei Besucher wurden verletzt.

Dazu agierte der Haupträdelsführer hinter dem Gitter mit Stechschritt und Hitlergruß, von mehreren Beteiligten wurde „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen. Dann verließ zuerst die Gruppe der „Zuschauer“ den Stollen, ihr folgte die Gruppe der „Aktivisten“, am Ausgang wurden sie von empörten BesucherInnen konfrontiert und verließen fluchtartig das Gelände um sich später wieder zu treffen.

Einer der Zeugen bekannte recht freimütig, dass man sich im Stollen deswegen getroffen hatte, weil man bei einer derartigen Aktion auf dem Friedhof gesehen worden wäre. Das Agieren aus dem finsteren Stollen heraus war demnach wohl geplant und beabsichtigt. Einen rechtsradikalen Hintergrund sah er weder in der Tarnkleidung noch in der Störaktion selbst. Wie überhaupt keiner der Zeugen von rechtsextremistischen Aktivitäten der vier Angeklagten bei denen einschlägiges Material auf ihren Computern gefunden wurde etwas wissen wollte, höchstens dass sie gelegentlich ausländerfeindliche Witze erzählt hatten.

Ein französischer Besucher der Kundgebung in Ebensee, dessen Vater die KZ-Haft überlebt hatte, berichtete vor dem Gericht über seine Eindrücke und stellte klar, dass die Ereignisse geplant und kein Zufall waren. Die Besucher seien für die Angeklagten im beleuchteten öffentlich zugänglichen Stollen sichtbar gewesen, umgekehrt sahen diese die Provokateure nur als Schatten hinter dem Gitter. Aber „die Symbolik war unübersehbar“, so der französische Zeuge mit Hinweis auf Stechschritt und Hitlergruß.

Er berichtete weiter, im Sommer einen Brief eines der Angeklagten erhalten zu haben, in dem dieser ihn um Entschuldigung bat. Das habe ihn zwar berührt, aber die Ereignisse seien damit nicht aus der Welt zu schaffen, auch im Alter von 17 Jahren müsse man Verantwortung wahrnehmen. Daher verlangte er auch ein „richtungsweisendes Urteil“ und überreichte den Angeklagten Bücher über die NS-Konzentrationslager.

Der nach mehr als einjährigen Ermittlungen erst im September 2010 begonnene und dann auf Dezember vertagte Prozess endete mit der Verurteilung von drei der Angeklagten zu bedingten Haftstrafen bis zu sechs Monaten, der vierte wurde im Zweifel freigesprochen.

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