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Triumph für den »Storch«

  • Donnerstag, 12. August 2010 @ 19:43
Antifa Ein klappriger Storch mit Stahlhelm und Hitlerbärtchen hat Neonazis jetzt in die Schranken gewiesen: Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied am gestrigen Mittwoch, daß die in rechtsextremen Kreisen beliebte Modemarke »Thor Stei­nar« (ein solches Geschäft gibt es in Braunau, d.Red.) mit der Satirefigur »Storch Heinar« veräppelt werden darf.

Sieger des Rechtsstreits ist der mecklenburg-vorpommersche SPD-Landtagsabgeordnete Mathias Brodkorb, der den Storch mehr oder weniger erfunden hatte. Er ist auch verantwortlich für die Website www.storchheinar.de, die u. a. Tassen und T-Shirts mit dem aufgedruckten Spaßvogel anbietet. Das Wappentier trägt dort den Titel GröMaZ (Größter Modedesigner aller Zeiten).

Gegen Brodkorb hatte die Firma Mediatex GmbH aus Königs Wusterhausen geklagt, die hinter der Marke »Thor Steinar« steht. Das Unternehmen hatte durch die Satire seine Markenrechte verletzt gesehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der GröMaZ – der größte Modeschöpfer aller Zeiten

Der satirische »Storch Heinar« darf nach Aussage des Gerichts weiterhin Kleidungsstücke, Geschirr oder Anstecker schmücken. Der Vorsitzende Richter Horst Rottmann sagte: »Wir sind im Urteil im wesentlichen bei der Rechtsauffassung aus der ersten Sitzung geblieben.« Schon damals hatte er klargemacht, daß er weder in der optischen Darstellung des Wappenvogels noch beim Wortklang irgendeine Verwechslungsgefahr sehe. »Thor und Storch sind nicht verwechselbar.« Es sei auch keine »Verunglimpfung« der Marke »Thor Steinar« zum Zwecke der Gewinnerzielung zu erkennen. »Storch Heinar« sei vielmehr als satirische Auseinandersetzung mit »Thor Steinar« von den Grundrechten der Meinungs- und der Kunstfreiheit geschützt.

Die Kleidung dieser Ladenkette ist mit Runen, Totenköpfen und altdeutschen Schriftzeichen bedruckt – Symbole, die offenbar bewußt Assoziationen zu »völkischen Zeiten« schaffen sollen. In »Thor Steinar«-Läden bzw. im Internet-Shop kaufen viele Rechtsextreme ihren Textilbedarf ein. In mehreren Städten haben sich allerdings Initiativen gegen diese Shops gebildet– ein »Thor Steinar«-Laden in Berlin-Mitte z.B. wird seit Jahren immer wieder mit Steinwürfen oder Farbeiern attackiert. Das mittlerweile ziemlich ramponiert aussehende Geschäft wurde eine Zeit lang sogar unter Polizeischutz gestellt.

»Wir alle freuen uns über den Prozeßausgang«, sagte Brodkorb nach Verkündigung des Urteils. »Es ist der Mediatex GmbH nicht gelungen, unliebsame Kritiker mit rechtlichen Mitteln mundtot zu machen.« Kaum ein Prozeßbeobachter war über das Urteil überrascht, nachdem der Richter schon am Vortag Mediatex geraten hatte, die Klage wegen Aussichtslosigkeit zurückzuziehen. In einem Teilbereich allerdings bekam die Ladenkette recht: Brodkorb hatte in seinem Versand Taschen mit der Aufschrift »Wüstenfuchs« verkauft – das allerdings ist eine eingetragene Marke von Mediatex.

Da offenbar nur vier dieser Taschen verkauft wurden, dürfte sich die Schadenersatzforderung in Grenzen halten. Von den Gerichtskosten muß Mediatex 94 Prozent übernehmen, den Rest muß Brodkorb bezahlen. Auch andere Kosten kommen noch auf ihn zu – er hatte nämlich für den Fall eines positiven Prozeßausgangs eine Riesenfete für alle Unterstützer dieses Antinazi-Projekts versprochen. Dazu will er »Storchenpunsch« servieren, einen Eierlikör der besonders heimtückischen Art.

Autor: Peter Wolter, Quelle: Junge Welt, http://www.jungewelt.de/2010/08-12/052.php

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