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Wohnbeihilfe ab Juli 2010 nicht mehr rückwirkend

  • Montag, 2. August 2010 @ 15:35
News Als Vorgeschmack für einen sozialpolitischen Kahlschlag kritisiert die Landes-KPÖ die erfolgte Änderung bei der Gewährung der Wohnbeihilfe. Seit 1. Juli 2010 wird die Wohnbeihilfe bei Neuanträgen nur mehr ab Antragsdatum gewährt wird, die bislang übliche rückwirkende Gewährung für sechs Monate wurde komplett gestrichen. Nur bei Folgeanträgen wird heuer die Beihilfe noch rückwirkend bis sechs Monate ausbezahlt, ab 2011 nur mehr rückwirkend für drei Monate.

„Es ist bezeichnend für den schlechten politischen Stil von Wohnbaulandesrat Manfred Haimbuchner (FPÖ) wie auch Finanzreferent LH Josef Pühringer (ÖVP), dass diese Änderungen offenbar ohne Information nach außen lediglich durch die Information im Internet erfolgte“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Laut Wohnplattform wurde diese schleichende Änderung von der Abteilung Wohnbeihilfe bestätigt und waren auch der Verband der Gemeinnützigen, die GWG Linz und die WAG nicht informiert waren und auch dort entsprechende Unterlagen und Informationen nicht mehr aktuell.

Gerade Beratungseinrichtungen sind auf entsprechende Informationen und einen aktuellen Wissenstand angewiesen. Daran ändert auch die „Begründung“ nichts, dass es sich bei der rückwirkenden Gewährung um eine Kann-Bestimmung handelte und jetzt eine mindestens zehnjährige geübte wohnungssichernde Praxis kalt eliminiert wurde.

Betroffen von dieser Verschlechterung sind einmal mehr Haushalte mit geringem Einkommen und Menschen in prekären Situationen durch Arbeitsverlust, Krankheit und dergleichen, die zudem oft durch die erforderlichen Erledigungen beim Wohnsitzwechsel die Prioritäten anders sehen und setzen und den Antrag auf Wohnbeihilfe verspätet stellen. Die KPÖ verlangt daher die Rückkehr zur bisherigen Praxis.

Zu ergänzen ist, dass BezieherInnen von kleinen Einkommen oder Pensionen oft auch bei einer nur geringen Lohn-, Gehalts- oder Pensionsanhebung die Wohnbeihilfe im Ausmaß der Erhöhung oder sogar noch stärker gekürzt wird und sie in bestimmten Fällen unterm Strich dann weniger haben als vor der Erhöhung. Dabei ist diese Gruppe der Bevölkerung ohnehin von der allgemeinen Teuerung am stärksten betroffen und sind bekanntlich die Wohnungskosten, also Miete, Betriebs- und Heizungskosten, die stärksten Preistreiber, was die Wohnbeihilfe sozial abfedern soll.

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