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Zur Debatte über den Föderalismus

  • Donnerstag, 8. Juli 2010 @ 22:54
Österreich Die aktuelle Debatte zur Budgetsanierung hat wieder einmal das Thema Verwaltungsreform und damit den österreichischen Föderalismus auf die Tagesordnung gesetzt. Der Föderalismus ist ein wesentliches Element der österreichischen Politik, vor allem aber ein historisches Produkt und ein Erbe der Monarchie. Die ehemaligen Kronländer und heutigen Bundesländer waren identitätsbildend sowohl bei der Konstituierung der Ersten wie auch der Zweiten Republik.

Als Resultat davon gibt es nicht nur eine umfassende landespolitische Gesetzgebung und Kompetenz, die Länder haben enormen Einfluss auf die Politik des Bundes, die jedoch immer stärker als Blockade wirksam wird. Begünstigt wird dies vor allem dadurch, dass die Länder als Nutznießer des Finanzausgleichs Geld ausgeben, das sie nicht selber einnehmen und wohlweislich eine eigene Steuerhoheit und damit Eigenverantwortung bisher immer abgelehnt haben.

Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurden aber bis heute rund 80 Prozent aller wesentlichen politischen Kompetenzen nach Brüssel verlagert. Das bedeutet im Gegenzug eine massive Kompetenzentleerung für alle nationalen Gebietskörperschaften und stellt die Sinnhaftigkeit des Föderalismus in seiner heutigen Form immer mehr in Frage. Das politische Getöse der Landespolitik steht daher im umgekehrten Verhältnis zu ihrer realen Bedeutung, soll diese vielmehr durch mediale Inszenierung überspielen.

Das Prinzip der Subsidiarität der EU wird zudem praktisch durch die Ökonomie unterlaufen, weil entscheidende Regelungen auf EU-Ebene (Maastricht-Kriterien, Stabilitätspakt, Liberalisierungsrichtlinien…) die Realisierung wesentlicher Ziele auf der Ebene untergeordneter Gebietskörperschaften verhindern, daher insbesondere auch die Länder einem Funktionswandel unterworfen sind.

Traditionell ist der Föderalismus als Teilung der politischen Macht zwischen Bund und Ländern eine Bastion des Konservativismus. Das gilt allerdings nicht nur parteipolitisch in Bezug auf die ÖVP, die in fünf der neun Bundesländer die Landeshauptleute stellt. Gestützt auf die verfassungsmäßige Verankerung erweist sich der Föderalismus immer stärker als politisch kontraproduktiv, als Beharrungs- und Blockadeelement. Die politischen Apparate der Länder dienen zunehmend faktisch nur mehr zur Sicherung der politischen Macht, das politische Paralleluniversum der Länder reduziert sich zur Funktion als Versorgungsposten für das parteipolitische Fußvolk.

Gerne wird zur Debatte über Föderalismus und Staatsreform Deutschland als Beispiel herangezogen. Doch der Vergleich mit Deutschland hinkt, weil dort die meisten Bundesländer wesentlich größer sind als ganz Österreich. Das österreichische Modell umgelegt müsste Deutschland 90 statt 16 Länder haben.

Bereits die schwarzblaue Regierung plante 2000 vor dem Hintergrund einer Anpassung der EU-Strukturen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung einen nach dem Muster des EU-Konvents gestalteten Österreich-Konvent. Dieser sollte eine Staatsreform und Reform der Bundesverfassung erarbeiten. Dem Konvent folgte eine Expertengruppe und eine Verfassungskommission nach der Formel „Tausend Bestimmungen und 70 Behörden einsparen“, die Umsetzung wurde jedoch bislang durch die Länder- und Parteiinteressen blockiert.

Neben einer zu begrüßenden Bereinigung von Kompetenzen und Vereinfachung des Rechts war dabei ein erkennbarer Schwerpunkt die Absicht, die Länder zu stärken. Diese Absicht zielte offenbar darauf, das unter einen Legitimationszwang geratene föderalistische System in Österreich nicht nur zu erhalten, sondern sogar noch aufzuwerten. Die periodischen Vorstöße zur Zusammenlegung oder gar Abschaffung der Länder einerseits und einer krampfhaften Stärkung der Länderkompetenzen andererseits machen das politische Spannungsfeld dieser Debatte deutlich.

Die Zementierung und Stärkung der Länder in einem „Europa der Regionen“ zielt offensichtlich auf die gleichzeitige weitere Aushöhlung der Kompetenzen der Gemeinden auf der einen und des Bundes auf der anderen Seite. Wenn als Ergebnis nur eine teure und eigentlich überflüssige Gesetzesflut durch neun verschiedene Bauordnungen, Hundegesetze oder Sozialhilfegesetze bleibt, so ist das letztlich kontraproduktiv.

Ein Kernpunkt der seit langem immer wieder geforderten Verwaltungsreform sind die Personalkosten. Das Ziel einer schlanken Verwaltung wird dabei gezielt mit dem Dienstleistungsbereich der öffentlichen Hand vermischt. Wenn etwa auf die Verwaltungskosten von 4,6 Prozent des BIP in Österreich bei einem EU-Schnitt von 3,5 Prozent, verwiesen wird oder der Linzer Universitätsprofessor Schneider argumentiert, eine Verwaltungsreform könnte 30.000 Arbeitsplätze einsparen, dann zielt dies eindeutig auf Privatisierung und geht auf Kosten der Infrastruktur. Diese wurde ohnehin bereits auf anderer Ebene etwa durch die Reduzierung von Bezirksgerichten, Postfilialen, Polizeidienststellen usw. massiv ausgehöhlt.

Die KPÖ sieht hingegen als Kern einer Staatsreform vor allem die Stärkung der Gemeinden sowohl in Bezug auf ihre politischen Kompetenzen als auch ihrer finanzielle Ausstattung, etwa mit einer Ausweitung des Steuerfindungsrechts auf Kosten des Großkapitals an. Wenn von BürgerInnennähe die Rede ist, dann trifft das letztlich nur auf die Gemeinden zu.

Konkret stellt die KPÖ für eine Neudefinition des Föderalismus im Rahmen einer Staatsreform folgendes zur Diskussion:

Gesetzgebung: Neun verschiedene Landesgesetze wie etwa Bauordnungen, Jugendschutzgesetze, Jagdgesetze, Besoldungsschemata und Pensionsregelungen für Landesbedienstete usw. sind in einem so kleinen Land wie Österreich völlig kontraproduktiv. Alle diese Gesetze sollen bundesweit vereinheitlicht, die Gesetzgebung generell Kompetenz des Bundes und dazu die gesetzgebende Rolle des Parlaments gegenüber der Regierung gestärkt werden, die Funktion der Länder hingegen ähnlich den Regierungsbezirken in Deutschland auf den Vollzug reduziert werden.

Landtage: Die Größe der Landtage kann bleiben, jedoch ist durch den Wegfall der Gesetzgebung eine Umwandlung in Feierabendparlamente verbunden mit einer deutlichen Reduzierung der Bezüge der Abgeordneten möglich und sinnvoll. Die Forderungen von Medien und Politik nach Verkleinerung gewählter Körperschaften zielen darauf kleinere Parteien von Vertretungen auszuschließen. Sie bedeuten damit eine Entdemokratisierung in Richtung Zwei-Parteien-System und autoritärer Politik und werden daher von der KPÖ abgelehnt.

Proporz: Verbunden mit der Abschaffung des Proporzsystems ist eine Verkleinerung der Landesregierungen als Exekutive auf fünf bis sieben Mitglieder sinnvoll, wobei anachronistische Auswüchse wie hochbezahlte nichtamtsführende StadträtInnen in Wien, abgeschafft werden.

Parteienfinanzierung: Notwendig ist eine Reduzierung der völlig überzogenen Parteienfinanzierung der Länder. Im Interesse der Parteienvielfalt sollen aber auch Parteien gefördert werden, die zwar kandidieren, aber nicht in den Landtag kommen.

Bundesrat: Der Bundesrat ist ein kompetenzloses hochbezahltes Ausgedinge für abgehalfterte PolitikerInnen und soll daher ersatzlos abgeschafft werden.

Wahlrecht: Notwendig ist ein einheitliches Wahlrecht für Landtage und Gemeinderäte für ganz Österreich ohne Grundmandatshürde oder Prozentklausel.

Direkte Demokratie: Als Ergänzung dazu sollen die Instrumente der direkten Demokratie auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene bundesweit einheitlich ausgebaut und die Zugänglichkeit dazu erleichtert werden, etwa indem Unterstützungserklärungen nicht persönlich beim Gemeindeamt abgegeben werden müssen und ab einer gewissen Zahl von Unterschriften Volksbefragungen zwingend sind.

Bezirke: Notwendig ist im Rahmen einer Staatsreform auch eine Demokratisierung der Bezirkshauptmannschaften. Zumindest notwendig ist als erster Schritt die Wahl der Bezirkshauptleute nach dem Muster deutscher LandrätInnen, darüber hinaus sollen Bezirksvertretungen wie sie für Wien bestehen gewählt werden.

Gemeinden: Zu messen ist eine Staatsreform an der Stärkung der Gemeinden als bürgernächste Ebene, wobei vor allem der finanzielle Aspekt durch Stärkung der Finanzbasis der Kommunen durch einen höheren Anteil aus dem Mitteln des Finanzausgleichs und die Mitsprache der Gemeinden an der Bundesgesetzgebung wesentlich ist.

Ein linkes, demokratisches Föderalismusverständnis lehnt die derzeit praktizierte Reduzierung auf einen der kapitalistischen Standortpolitik geschuldeten Wettbewerb zwischen den Ländern ab. Soweit überhaupt notwendig ist Föderalismus nur als eine Ebene der demokratischen Willensbildung und als Korrektiv zum Bund und der EU-Ebene sinnvoll.

Gemessen an der realen Bedeutung der Landespolitik geht es auch auf dieser Ebene um die wesentlichen Grundsatzfragen von Politik wie Verteilung und Umverteilung ganz allgemein. Die Notwendigkeit einer linken fortschrittlichen politischen Alternative zur neoliberalen Politik entsprechend den Grundsätzen „Es ist genug für alle da“ und „Gleiche Rechte für alle“ im Sinne einer solidarischen Gesellschaft liegt daher auf der Hand.

KPÖ-Bundesausschuss 8.7.2010

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