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Linzer Unternehmen schulden 3,08 Millionen Kommunalabgabe

  • Dienstag, 6. Juli 2010 @ 10:06
News 3,08 Millionen Euro Kommunalabgabe sind in Linz aktuell ausständig, 0,12 Millionen Euro wurden 2009 als uneinbringlich abgeschrieben: Dies teilte Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) in Beantwortung einer Anfrage von KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn bei der Gemeinderatssitzung am 1. Juli 2010 mit.

Im Rechnungsabschluss 2009 waren als Kassenrest 0,24 Millionen Euro ausständige Kommunalabgabe verzeichnet, die Summe der seit Einführung dieser Gemeindesteuer als Ersatz für die früher bestehende Lohnsummensteuer (zwei Prozent der Lohnsumme) und der Gewerbesteuer (ein Prozent des Umsatzes) im Jahre 1994 ausständigen Kommunalabgabe abzüglich laufend erfolgter Abschreibungen wegen Uneinbringlichkeit beträgt mittlerweile bereits 3,08 Millionen Euro. Im Jahre 2007 hatte der Rückstand laut einer Rechnungshofprüfung 2,79 Millionen Euro betragen.

Angaben über die Unternehmen mit den größten Beträgen solcher Abschreibungen konnte Mayr mit Verweis auf den Datenschutz nicht machen. Zur Frage nach Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Kommunalabgabe verwies er auf die Bestimmungen des § 8 des Kommunalsteuergesetzes von 1993. Demzufolge gibt es für die ÖBB eine Ermäßigung von 66 Prozent und für Körperschaften für mildtätige bzw. gemeinnützige Zwecke eine Befreiung. In Zweifelsfällen erfolgt ein Prüfungsverfahren, so wurde etwa die Anton-Bruckner-Privatuniversität als kommunalsteuerpflichtig eingestuft. Allgemeine Ermäßigungen oder Befreiungen sind laut Mayr nicht vorgesehen.

Die im Voranschlag 2010 mit 122 Millionen Euro veranschlagte Kommunalabgabe ist die wichtigste Gemeindesteuer. Bedingt durch die große Zahl von Arbeitsplätzen ist Linz mit einer Kommunalabgabe von 612 Euro pro EinwohnerIn bei einem Durchschnittswert von 398 Euro mit Abstand Spitzenreiter der Landeshauptstädte (Stand 2008). Dies macht die Bedeutung dieser Steuer für die Finanzierung der kommunalen Aufgaben deutlich.

„Steigende Arbeitslosigkeit und wachsende Prekarisierung durch Anstieg von Teilzeitarbeit, Geringfügigkeit und Scheinselbständigkeit höhlen jedoch die Grundlage dieser mit drei Prozent der Bruttolohnsumme bemessenen Abgabe zunehmend aus, sodass eine Umstellung der Bemessung auf die gesamte Wertschöpfung angesichts der enormen Rationalisierung sinnvoll wäre“, so KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn.

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