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Bündnis gegen Polizeigewalt zieht Bilanz

  • Mittwoch, 28. April 2010 @ 12:03
Demokratie Bei einer Pressekonferenz am 28. April 2010 im Cafe Solaris zog das Bündnis gegen Polizeigewalt Bilanz zum Jahrestag der Polizeiübergriffe am 1. Mai 2009 in Linz.

1) Ein Jahr danach

Nun ist es fast ein Jahr her, seit die Linzer Polizei die alternative Maidemonstration verhindert und zerschlagen hat. Die Bilanz des Feiertages ist erschütternd. 20 Verletzte, fünf Festnahmen, gegenseitige Schuldvorwürfe und die Tatsache, dass erstmals seit 1945 ein Maiaufmarsch nicht durchgeführt werden konnte. Wer ist verantwortlich für diese Bilanz?

Die Vorwürfe der Polizei haben sich mittlerweile restlos in Luft aufgelöst. Alle Beschuldigten wurden rechtskräftig freigesprochen, fast alle Strafbescheide zurückgezogen. Von Demonstrantenseite konnte also niemandem schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Bis heute gibt es keinen Beweis für eine Verletzung des Vermummungsverbotes. Die Gerichtsverhandlungen haben vielmehr äußerst fragwürdige Methoden der polizeilichen Ermittlungsarbeit aufgedeckt (Unterschlagene Beweisvideos, vorgefertigte Aussageentwürfe, belastende Aktenvermerke, die „blanko“ unterschrieben wurden usw.).

All das sind Fakten, die zweifelsfrei dokumentiert und regelmäßig an die Medien weitergegeben wurden. Trotzdem scheint es polizeiintern keine Konsequenzen zu geben, niemand ist verantwortlich, niemand entschuldigte sich für die Diffamierungen, die Politiker und Polizeispitze unmittelbar nach der Eskalation öffentlich preisgaben. Pühringer, Fekter, Lißl, Widholm haben alle ungeheuerliche Aussagen getätigt, die -obwohl eindeutig widerlegt -

nach wie vor unkommentiert und unentschuldigt im Raum stehen.

2) UVS: die lang erwartete Aufarbeitung

Am 12.4.2010 war das erste (organisatorische) Treffen vor dem UVS bezüglich der Beschwerden die von den Freigesprochenen über ihren Anwalt eingebracht wurden. Dabei geht es in erster Linie um die Frage ob und wie weit sich die einschreitenden Polizeibeamten nicht an das Sicherheitspolizeigesetz (in dem Rechte der Betroffenen formuliert sind) gehalten haben.

So muss eine Amtshandlung wie das gewalttätige Durchsetzen einer Verhaftung erst angedroht werden nachdem auch alle gelinden Mittel versucht wurden - das scheint nicht ganz so gewesen zu sein. Wie erwarten, dass die Verhandlungen im Mai zügig voranschreiten. Die Polizei hat erfolglos versucht die Unzuständigkeit des UVS nach formalen Gesichtspunkten zu argumentieren. Mittlerweile hat der UVS sich inhaltlich für zuständig erklärt.

3) Strafverfahren gegen Polizisten: Immer noch keine Entscheidung der Korruptionsstaatsanwaltschaft

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat sich immer noch nicht entschieden, ob und wievielte Polizisten sich vor Gericht verantworten müssen. Eigentlich ist diese Entscheidung mit Ende März in Aussicht gestellt worden. Der Akt vom Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) befindet sich bei Staatsanwalt Mag. Philip Christi, der die gerichtlichen Untersuchungen leitet und dem die Entscheidung obliegt gegen wen und mit welchem Vorwurf ein Strafantrag gestellt wird.

Anwalt Rene Haumer rechnet damit, dass es noch diese Woche zu einer Entscheidung kommen wird.

4) Der Akt des BAK

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) ermittelte gegen fünf Polizeibeamte wegen des Verdachts auf Missbrauch der Amtsgewalt; Strafbare Handlungen unter Ausnützung einer Amtsstellung und Körperverletzung. Allein dieser Akt ist 156 Seiten stark und umfasst neben Informationen zu schon bekannten skandalösen Polizeipraxen (Absprache über Aussagen via Mail, unhinterfragt unterzeichnete Amtsvermerke etc.) vor allem Aussagen von Beschuldigten und Zeuginnen sowie ein Einsatzablauf-Protokoll vom 1. Mai 2009, Dienstbefehle, eine Waffengebrauchserhebung und Lagebeurteilungen.

In dem Einsatzablauf-Protokoll ist unter anderem zu lesen:
- „11:11 S: Weisung der Behördenvertreter: Abmarsch der vermummten Gruppe ist zu unterbinden, ID Feststellung durchführen“
- „12:48 S: Magazin einer Dienstwaffe wurde verloren...“
- „13:01 Das Gegenüber ist bewaffnet. SB: Frosch und Rettung wurden verständigt.“
- „13:16 S: Neuerlicher Gewaltausbruch, mehrere Festnahmen. Lentos 1 ordnet Helm auf an.“

In der Auflistung vom Gebrauch vom Körperkraft, Pfefferspray und Einsatzstock werden insgesamt 37 Waffengebräuche aufgelistet. Unter dem Punkt 'Unbeteiligte' ist lapidar zu lesen: „Kaum, jedoch nicht sicher.“

Dass zumindest jener Polizist, der vor laufender ORF-Kamera einen Schlag gegen den schon zu Boden gehenden Rainer Zendron ausgeführt hatte, mit einer Anklage rechnen muss scheint wahrscheinlich. Weitere Polizisten, die in der Sachverhaltsdarstellung der Verteidigung thematisiert wurden (es geht um die mittlerweile berühmte Prügelaktion des Greiftrupps, die vielfach dokumentiert wurde), versuchen ihr Verhalten damit zu verteidigen, sie hätten rechtskonform nach den Einsatzrichtlinien gehandelt.

So gibt ein Beschuldigter zu Protokoll, dass „wir so maßhaltend wie möglich aber auch effizient wie nötig und entsprechend den Einsatzrichtlinien vorgegangen sind. [...] Zur Anzahl der Schläge führe ich an, dass ich die ersten Schläge trotz vollem Bewegungsumfang (weil so trainiert und geschult wird) äußerst maßhaltend durchgeführt habe, um bei gleichzeitiger psychologischer Wirkung eine wenigst mögliche Beeinträchtigung des Gegenübers hervorzurufen.“ Wir kennen diese Interpretation schon von den Aussagen der Polizisten vor Gericht -können sie aber immer noch nicht nachvollziehen. Dieser Beamte spricht auch anfänglich von „ein paar Schläge“ und ändert seine Aussage nach der neuerlichen Betrachtung des ORF-Videos auf „mehrmals zugeschlagen“. Wir haben 15 gezählt.

Auch jener Beamte, bei dessen Schlag auf Rainer Zendron der Einsatzstock abgebrochen ist, verweist auf seine Ausbildung: „[...] drehte ich mich kurz zur Seite und machte dass, was in der Einsatzeinheit gelernt hatte: ich wollte bei ZENDRON einen kurzen Schmerzreiz setzen, damit die Kollegen die Festnahme durchführen konnten, indem ich einen Rotationsschlag mit dem Einsatzstock machte und auf den Oberschenkel des ZENDRON zielte.“ (getroffen hat er den Rücken) [...] “Es war ein dosierter Schlag um den Widerstand des ZENDRON zu brechen.“ „Mein Schlag war nicht wahllos oder grundlos geführt, sondern um endlich den Abtransport des ZENDRON zu ermöglichen und dadurch die aufgebrachte Menge wieder besser in den Griff zu bekommen.“

Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommen, dass alle Beamten „gemäß ihrer Ausbildung“ und somit korrekt gehandelt haben, scheint es dringend notwendig, diese Richtlinien zu hinterfragen.

5) Ursachenforschung

Das Aktenmaterial gibt auch Hinweise darauf, wie es zu der massiven Behinderung der 1. Mai Demo kommen konnte. Alles scheint mit einem als „vertraulich“ gekennzeichneten Bericht vom 20. April 2009 des Analysten vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung seinen Anfang zu nehmen. In diesem werden mögliche Gefährdungspotentiale am 1. Mai bewertet und begründet.

Zur alternativen 1. Mai Demo ist darin zu lesen: „An der Kundgebung des Aktionskomitees, sprich der KPÖ OÖ nehmen, wie dies auch in den letzten Jahren der Fall war, auch Angehörige jener am äußersten Rande der politischen Linken angesiedelten Organisationen, nämlich der Anarcho-Szene, aber auch „Freie Radikale“ teil, welche sich unter anderem mittlerweile auch tatkräftig im „Kampf gegen Rechts“ engagieren.“

„Dennoch sind Provokationsversuche Angehöriger rechtstendenziöser Gruppen nicht gänzlich auszuschließen“ [...] „Zumal immer wieder bestimmte Überschneidungen zwischen den Sympathisanten der Strache-FPÖ und Angehöriger rechtstendenziöser Gruppierungen feststellbar sind, [...]“ Na, wenn das mal nicht eine klare Aussage ist.

In einer „Lagebeurteilung 1. Mai Aufmärsche - Ergänzung“ vom Vortag ist dann schon eine Verschärfung der Gangart vorgezeichnet: „Es wäre darauf zu achten, dass beim Sammeln bzw. beim Wegmarsch unbedingt das Vermummungsverbot eingehalten wird und etwaige Vermummungsverbote (sie!) bereits vor dem Abmarsch zu verhindern sind“. Daraus scheint sich die oben schon angeführte „Weisung der Behördenvertreter: Abmarsch der vermummten Gruppe ist zu unterbinden, ID Feststellung durchführen“ zu resultieren.

Da sich viele Personen im Kessel weigerten ihre Identität und diesen Umständen preiszugeben und die Demonstration zu verlassen entschied man sich in der Einsatzleitung dafür, die Demonstranten gewaltsam aus dem Kessel zu entfernen. Vor Ort verantwortlich waren Behördenvertreter Hofrat Mag. F, Einsatzleiter Obstlt. M. und EE-Kommandant P. Letzterer dazu: „Hofrat Mag. F. Obstlt. M. und ich wägten alle „Für und Wieder“ ab und entschlossen uns dann die Situation auf der Blumau zu beenden.“ Und weiter: „Als ich S. den Auftrag gab, war mir bewusst, dass ein Herausholen der Rädelsführer wahrscheinlich nicht ohne Anwendung von Körperkraft gehen wird.“

Für die Aufgabe wurde die EE-Einheit Lentos 50 ausgewählt, bestehend aus sieben Mann. Grlnsp. S., einer der Beamten des Greiftrupps, gibt an: „Bei der angeführten Besprechung wies ich daraufhin: Nur für das Protokoll damit darüber gesprochen wird. Wenn wir jetzt reingehen tut es weh.“ Der Adressat des Hinweises Obstlt. M. sagt aus „Dazu führe ich an, dass ich mich auf diesen Hinweis heute konkret nicht mehr erinnern kann.“

Ebenfalls ermittelt wurde wegen des Aktenvermerkes, der zur Anklage von Hans-Peter E. führte und von sechs Beamten unterschrieben wurde, obwohl vier vor Gericht zugeben mussten, eigentlich nichts gesehen zu haben. Alle Beamten äußerten sich ähnlich zu diesem Faktum: „D. verfasste diesen Aktenvermerk und damals habe ich ihn unterschrieben, weil ihn alle unterschrieben haben. Den Beweggrund warum wir ihn alle unterschrieben haben, kann ich im Nachhinein nicht mehr sagen.“

6) Programm 1. Mai, Lagebeurteilung des Bündnisses

Aufgrund der Entwicklungen rechnen wir heuer mit mindestens tausend Teilnehmerinnen, unter anderem haben ein Soundsystem, die Bike-Kitchen und die Clown Army angekündigt heuer aus Solidarität zur alternativen Maidemo nach Linz zu kommen. Viele Menschen wollen einen Beitrag leisten: In der KAPU wird ein Anti-Repressions-Sampler präsentiert, in der STWST findet ein von der SJ organisiertes Hip-Hop-Konzert statt. Im Vorfeld fand eine Reihe von Workshops zu unterschiedlichen kreativen Aktionsformen auf Demos statt.

Hauptverantwortlich für die glücklichen Ausgänge der Prozesse waren Videoaufnahmen von ORF und Polizei. Heuer werden mehrere unabhängige Videoteams im Einsatz sein und die Demonstration dokumentieren. Weiters hat der Menschenrechtsbeirat angekündigt, mit Beobachterinnen vor Ort zu sein. Die Autonome Rechtshilfe Linz wird ebenfalls in Bereitschaft sein, um etwaigen Opfer beizustehen.

„Wir erwarten uns einen starken, bunten und kreativen 1. Mai, der nicht durch vorgeschobene Veraltungsübertretungen verhindert wird. Wir gehen davon aus - und das liegt auch an der intensiven Medienberichterstattung -, dass die Polizei diesmal ihre Rolle kennt und keinerlei Angriffe auf das Demonstrationsrecht stattfinden“, hoffen die Bündnissprecherinnen Vanessa Gaigg und Christian Diabl.

„Da das Bündnis gegen Polizeigewalt auf ausschließlich ehrenamtlicher Arbeit beruht und wir auch noch andere Hobbys haben, erwarten wir von der Linzer Polizei, dass sie uns keine neuen Gründe liefert unsere Arbeit fortzusetzen“, so Gaigg und Diabl abschließend.

Infos: http://gegenpolizeigewalt.servus.at

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