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Problematik der EU-Hausbriefkästen bestätigt

  • Montag, 26. April 2010 @ 12:51
News Ein in der ORF-Sendung „Volksanwalt“ (24.4.2010) geschilderter Fall zeigt in aller Deutlichkeit die Problematik der EU-konformen Hausbriefkästen, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Er fordert die Bundesregierung auf die Postdienste zu verpflichten einen Fonds einzurichten aus welchem Schadensersatz bei Diebstählen aus Hausbriefkästen geleistet wird.

Bei dem geschilderten Fall wurde einem Empfänger eine Mitteilung der AUVA über die Auszahlung von fast tausend Euro aus dem Hausbriefkasten entwendet und dem Dieb von der Post ohne Nachweis einer Vollmacht ausbezahlt. Die Ankündigung der Post, die Auszahlungsmodalitäten zu verbessern ist zudem ein Schuldeingeständnis.

Auf Betreiben von Infrastrukturminister Hubert Gorbach (vormals FPÖ, später BZÖ) wurde im vorauseilenden Gehorsam durch eine Novelle des Postgesetzes mit Strafandrohung von bis zu 21.800 Euro verordnet, bis 30. Juni 2006 neue Hausbriefkästen anzubringen, zu welchen nicht nur die Post AG sondern auch private Zustelldienste Zugang haben. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings mit Erkenntnis vom 4. Mai 2006 diese Verordnung als rechtswidrig aufgehoben, jedoch keinen Schadenersatz für die bereits angebrachten Hausbriefkästen vorgesehen.

Der VfGH hatte dem wegen Eingriff in das Eigentumsrecht und Fehlen eines öffentlichen Interesses Recht gegeben, da die Kosten von den Hauseigentümern und nicht etwa von den privaten Postdiensten als Nutznießer der EU-konformen Liberalisierung der Postdienste getragen werden mußten. Von HauseigentümerInnen wurde gegen die Republik eine Klage auf Schadenersatz durch eine Staatshaftung im Zusammenhang mit der Abringung dieser EU-konformen Hausbriefkästen eingebracht.

Laut einem von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) 2009 vorgelegten Entwurf für ein neues Postmarktgesetz ist eine solche Kostenübernahme zwar für die Zukunft vorgesehen, die Kosten für die bereits angebrachten „Hausbrieffachanlagen“ wurden hingegen auf die Haus- bzw. WohnungseigentümerInnen und letztlich die MieterInnen übergewälzt. Daher fordert die KPÖ die nachträgliche Übernahme der Kosten für die bereits installierten Hausbriefkästen durch jene Postdienste denen durch die EU-Richtlinie über die Liberalisierung des Briefverkehrs der Markt geöffnet.

Die Kosten für bereits angebrachte Anlagen dürfen zwar nicht als Betriebskosten verrechnet werden, bei Anrechnung auf die Instandhaltungsreserve müssen allerdings letztlich wiederum die MieterInnen dafür aufkommen. So wurde etwa den MieterInnen der städtischen Linzer Wohnungsgesellschaft GWG dadurch eine Belastung von 626.000 Euro auferlegt.

„In einem von der KPÖ initiierten und von über 800 Personen, darunter zahlreichen gewählten MandatarInnen, unterstützten Aufruf wurde diese Umstellung abgelehnt“, erinnert Furtlehner. Mit Verweis auf den Gesetzespfusch der Regierung verlangte die KPÖ schon im Zusammenhang mit dem Spruch des VfGH von der Regierung sich das Geld für die bereits angebrachten Anlagen von den privaten Postdiensten als Nutznießer zu holen und damit die Wohnungsgesellschaften und Hauseigentümer zu entschädigen die bereits solche Anlagen anbringen ließen, um eine Belastung der MieterInnen zu vermeiden.

Die Kosten für die Umrüstung der Hausbriefkästen wurden zwischen 50 und 100 Millionen Euro für bundesweit rund 1,7 Millionen Haushalte in Mehrparteienhäusern geschätzt, was für jeden Haushalt eine durchschnittliche Belastung zwischen 30 und 60 Euro bedeutet.

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