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KPÖ thematisiert Bedeutung des NS-Verbotsgesetzes

  • Mittwoch, 21. April 2010 @ 14:19
News Mit einem Antrag bei der Sitzung des Linzer Gemeinderates am 22. April 2010 thematisiert KPÖ-Gemeinderätin Gerlinde Grünn die Bedeutung des NS-Verbotsgesetzes.

Konkret wird in dem Antrag verlangt „Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz fordert anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung Österreichs vom Faschismus und Gründung der 2. Republik die Bundesregierung auf, jede Infragestellung des NS-Verbotsgesetzes strikt zurückzuweisen und dieses Gesetz konsequent gegen alle Bestrebungen die Verbrechen des NS-Regimes zu leugnen oder zu relativieren bzw. gegen neonazistische Aktivitäten aller Art anzuwenden.“

In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß eine der ersten Maßnahmen der von den drei antifaschistischen Gründerparteien ÖVP, SPÖ und KPÖ gebildeten provisorischen Regierung nach der Befreiung Österreichs vom NS-Faschismus und Proklamation der 2. Republik am 27. April 1945 das NS-Verbotsgesetz war.

Damit wurden nicht nur alle Naziorganisationen verboten, sondern sollte auch auf Dauer gesichert werden, dass diese nicht in anderer Form neu entstehen und – seit der Novelle 1992 – die Leugnung von Verbrechen des NS-Regimes wie etwa die Existenz von Gaskammern oder Massenvernichtungen unter Strafe gestellt sind.

Gemeinsam mit dem 1955 abgeschlossenen Staatsvertrag bildet das mehrfach angepasste Verbotsgesetz die Grundlage des antifaschistischen Verfassungsauftrages der 2. Republik und ist laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes von 1986 auch bei der Überprüfung von Wahlvorschlägen durch die zuständigen Wahlbehörden zugrunde zu legen.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass gerade jene politischen Kräfte, welche die demokratische Republik Österreich in ihrer nach 1945 entwickelten Form in Frage stellen und autoritäre, rechtsextreme und neofaschistische Entwicklungen forcieren insbesondere die Beseitigung des NS-Verbotsgesetzes verlangen. Neben Gruppierungen und Personen aus der offen rechtsextremen Szene treten wiederholt auch PolitikerInnen der FPÖ für die Aufhebung des Verbotsgesetzes ein.

„Von den GegnerInnen des Verbotsgesetzes wird durchwegs ins Treffen geführt, dass durch dieses Gesetz die Meinungsfreiheit eingeschränkt oder unterbunden wurde. Nach gängiger juristischer Auffassung und auch durch die Rechtsprechung ist jedoch unbestritten, dass für nazistische Äußerungen und Betätigungen kein Schutz durch die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung oder Freiheit der Wissenschaft besteht. Eine solche Einschränkung ist auch explizit im Artikel 13 Staatsgrundgesetz verankert“, so Gemeinderätin Grünn abschließend.

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