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Justiz ist bei der Handhabung des NS-Verbotsgesetzes auffallend lahm

  • Dienstag, 6. April 2010 @ 15:44
News Begrüßt wird von der KPÖ die Anzeige der Landes-SPÖ gegen die Nationale Volkspartei (NVP) und die Bürgerliste „Die Bunten“ des Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung.

„Es freut uns, dass sich jetzt auch die SPÖ der Auffassung der KPÖ angeschlossen hat. Es ist zu hoffen, dass es sich dabei nicht nur um ein wahltaktisches Manöver im Vorfeld der Bundespräsidentenwahl handelt, nachdem bekanntlich sowohl führende NVP-Funktionäre als auch Reinthaler demonstrativ ihre Unterstützung für die FPÖ-Kandidatin Rosenkranz erklärt haben“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Die KPÖ hat bereits am 22. März 2009 eine Anzeige gegen die NVP eingebracht hatte, die jedoch von der Staatsanwaltschaft Wien am 29. April 2009 ohne Verständigung der KPÖ sang- und klanglos eingestellt wurde. Im Zusammenhang mit der Entscheidung der Landeswahlbehörde über die – nach einer Wahlanfechtung vom Verfassungsgerichtshof bestätigte – Nichtzulassung der NVP zur Landtagswahl 2009 vom 13. August 2009 und einer Anzeige der Landeswahlbehörde gegen die NVP wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung hatte die KPÖ am 10. September 2009 einen Antrag auf Wiederaufnahme der Ende April eingestellten Anzeige gestellt. Dieser wurde jedoch – ungeachtet der mit der Untersagung der Kandidatur verbundenen neuen Faktenlage – laut Mitteilung des Landesgerichtes Wien vom 10. Februar 2010 aus formalen Gründen als „unzulässig zurückgewiesen“ wurde.

Wie die SPÖ und das Mauthausen-Komitee Österreichs (MKÖ) zu Recht kritisieren, blieben die Staatsanwaltschaften bislang auch zu den Anzeigen der Landeswahlbehörde gegen die NVP und der Stadtwahlbehörde Wels gegen „Die Bunten“ bislang bemerkenswert ebenso untätig im Umgang mit rechtsextremen Aktivitäten wie bei der Verfolgung der Rechtsextremisten die im Mai 2009 im ehemaligen KZ in Ebensee bei einer Befreiungsfeier Widerstandskämpfer attackiert haben.

Im Zusammenhang mit einer von Reinthaler gegen die KPÖ erhobenen Klage wurden in einem vom Jänner 2007 bis April 2008 dauernden Rechtsstreit durch zahlreiche Zeugenaussagen hinreichend dessen seit Anfang der 90er Jahre erfolgten rechtsextremen Aktivitäten und vielfältige Verbindungen zur offenen Naziszene wie etwa zum illegalen Bund Freier Jugend (BFJ) deutlich.

Reinthaler tritt ebenso wie die NVP, mit welcher er wie bei den Wahlen 2009 deutlich wurde eng kooperiert, für die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes ein. Speziell in Wels sind sowohl für Reinthaler als auch die NVP zudem enge Verbindungen mit der FPÖ, etwa für deren Bürgermeisterkandidaten Bernhard Wieser, bekannt. Umgekehrt scheute sich Wieser nicht, demonstrative Unterstützungserklärungen für Reinthalers „Bunte“ und die NVP abzugeben.

„Die Faktenlage ist nach Auffassung der KPÖ so eindeutig, dass Ermittlungen gegen NVP wie „Bunte“ wegen NS-Wiederbetätigung und ein Verbot dieser Organisationen dringend notwendig sind“, so Furtlehner abschließend.

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