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Gegen Habsburg-Nostalgie: Republikanische Werte verteidigen

  • Donnerstag, 4. März 2010 @ 20:00
Geschichte Eine Stellungnahme der KPÖ

Die von den Grünen unterstützte Kandidatur von Ulrich Habsburg-Lothringen bei der Bundespräsidentenwahl 2010 wirft grundsätzliche Fragen auf: Laut Bundesverfassung (Artikel 60) und Bundespräsidentenwahlordnung (Paragraph 6) sind „Mitglieder regierender Häuser oder solcher Familien, die ehemals regiert haben“ nämlich von einer Kandidatur für das höchste Amt ausgeschlossen. Wie früher schon die ÖVP wollen sich offenbar auch die Grünen mit dem in jedem Schulbuch vorkommenden Namen Habsburg schmücken.

Die vor allem von den Grünen ins Treffen geführte, bezeichnenderweise aber auch von FPÖ wie „Kronenzeitung“ unterstützte „krasse Menschenrechtsverletzung“ und „Sippenhaft“ (van der Bellen) dieser Bestimmung reduziert sich auf ein individualistisches Politikverständnis und läßt grundsätzliche historische und politische Aspekte außer Acht. Sicher nicht zufällig stellt auch der amtierende Clan-Chef Karl Habsburg klar, dass dies „letztlich weniger eine juristische, sondern eine politische Frage“ ist. Mit der grünen Logik, die Gesetzeslage sei nicht mehr zeitgemäß und es müsse endlich Schluß mit solchen Verboten sein, wird nämlich auch den Verfechtern einer Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes in der FPÖ und in offen rechtsextremistischen Kreisen die Tür geöffnet, die bekanntlich in gleicher Weise mit der Verletzung von Menschenrechten argumentieren.

Dass sich ÖVP und SPÖ der Forderung nach Abschaffung dieser Bestimmung angeschlossen haben, auch wenn diese erst nach der Wahl erfolgen soll, entspricht nicht nur einer bestimmten Habsburg-Nostalgie, sondern wirft daher die grundsätzliche Frage auf, wie es die Parteien mit den republikanischen Werten halten. Das alles ist schließlich auch vor dem Hintergrund einer Nostalgie zu sehen, bei der es in „Krone“, „Österreich“ und anderen Medien salonfähig geworden ist, die als Konsequenz aus dem Zusammenbruch der Monarchie in Österreich abgeschafften Adelstitel wieder zu verwenden.

Wie hinreichend dokumentiert ist (etwa von Hans-Werner Scheidl in der „Presse“) haben die nach eigenem Verständnis „von Gottes Gnaden“ regierenden Habsburger nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 keineswegs freiwillig auf ihre Herrschaftsansprüche verzichtet. Der Verzicht des letzten Monarchen Karl Habsburg „auf jeden Anteil der Staatsgeschäfte“ bedeutete nach eigenem Verständnis keineswegs die Abdankung, sondern nur einen vorübergehenden Rückzug, eine Erklärung an die er sich „absolut nicht gebunden“ fühlte. Und sogar nach Verlassen des Landes erklärte er in seinem letzten Manifest am 24. März 1919 „alle Beschlüsse der Republik Deutschösterreich für null und nichtig“. Auch ein wirklicher Verzicht der Habsburger auf eine Rückgabe des beschlagnahmten Vermögens erfolgte nicht, wie die zuletzt 2005 von zwei Erben versuchte Restitution deutlich macht.

Da kein freiwilliger Verzicht erfolgte, war auch die 1919 erfolgte dauernde Landesverweisung zwingende Folge um einer drohenden Internierung zu entgehen. Im Paragraph 2 des im April 1919 unter dem Eindruck der Greuel des vom österreichischen Herrscherhaus maßgeblich verschuldeten Ersten Weltkrieges erlassenen Habsburger-Gesetz heißt es demnach unmißverständlich: „Im Interesse der Sicherheit der Republik werden die ehemaligen Träger der Krone und die sonstigen Mitglieder des Hauses Habsburg-Lothringen, soweit sie nicht auf ihre Herrschaftsansprüche ausdrücklich verzichtet und sich als getreue Staatsbürger der Republik bekannt haben, des Landes verwiesen.“.

Der Umgang mit dem Habsburger-Gesetz war immer schon ein Konfliktpunkt der österreichischen Politik. In der austrofaschistischen Periode (1934–38) wurden Kernelemente des Gesetzes wieder aufgehoben. Eine Ausnahme bildete die Zeit der hitlerfaschistischen Okkupation, als wesentliche Teile des monarchistischen Lagers Positionen des österreichisch-patriotischen Widerstandes bezogen und sogar Berührungspunkte zu den KommunistInnen nicht scheuten. Nach 1945 wurde das Anti-Habsburger-Gesetz Teil der Bundesverfassung und auch – auf Veranlassung der UdSSR – Teil des die staatliche Unabhängigkeit begründenden österreichischen Staatsvertrages.

In der Ära des „kalten Krieges“ ab Ende der 1940er Jahre erhielten monarchistische Kräfte wieder Auftrieb was einen zunehmend laschen Umgang mit dem Habsburger-Gesetz zur Folge hatte. Das Einreiseverbot wurde immer durchlässiger und schließlich ganz aufgehoben. Die den Habsburgern gegenüber den österreichischen Behörden ab 1960 geleisteten Verzichtserklärungen hatten nur formale Bedeutung, die politischen Ambitionen des Habsburg-Clans blieben unverändert. Otto Habsburg tarnte seine donaumonarchistischen Restaurationspläne unter dem Stichwort „Paneuropa“.

Der international weitverzweigte Habsburg-Clan mit über 600 Angehörigen sieht sich nach wie vor ganz unmißverständlich als politischer Faktor, wie die Aussage des aktuellen Clan-Chefs Karl Habsburg „Immerhin waren wir 800 Jahre lang Berufspolitiker“ (Der Spiegel, Geschichte, 6/2009) verdeutlicht. Bekanntlich waren Otto Habsburg für die CSU und Karl Habsburg für die ÖVP Abgeordneter im EU-Parlament, Walpurga Habsburg ist Abgeordnete im schwedischen Reichstag, Georg Habsburg ist ungarischer Botschafter und Gabriela Habsburg agiert als Botschafterin Georgiens in Berlin. Und wenn Ulrich Habsburg-Lothringen demonstrativ vom „wir“ spricht konterkariert er nicht nur die angeblich ihm gegenüber verweigerten Menschenrechte, sondern demaskiert auch das republikanische Verständnis der Grünen.

In dem von den Habsburgern vom Zaun gebrochenen 1. Weltkrieg sind von acht Millionen eingezogenen Soldaten 1,016 Millionen gefallen, 1,943 Millionen wurden verwundet, 1,691 Millionen gerieten in Gefangenschaft in der nochmals 480.000 starben, dazu kommen die Opfer in der Zivilbevölkerung und die Zerstörungen durch die Kriegsereignisse. Aber bis heute gibt es von den Habsburgern kein Wort des Bedauerns oder der Verantwortung für diese Kriegsschuld. Im Gegenteil meint Ulrich Habsburg-Lothringen zynisch „Damals war es kein Verbrechen, einen Krieg zu beginnen“ (News 2/10).

Daher wurden mit gutem Recht die Angehörigen einer Sippe, die die jahrhundertelang Österreich und viele andere Länder beherrscht und ausgeplündert hat, zahlreiche Aufstände und nationale Protestbewegungen im damaligen Österreich-Ungarn, am Balkan und in Italien blutig niederschlagen ließ und für den 1. Weltkrieg wie zahlreiche andere Kriege maßgeblich verantwortlich von weiteren Regierungsgeschäften ausgeschlossen.

Bezeichnend ist es auch, dass sich Habsburg-Lothringen besonders für die Vertriebenen stark machen will, ohne die historischen Ursachen dafür – die unter anderem auch in der Politik der Habsburger zu finden sind – anzusprechen. Damit stellen sie sich bewußt in die ganz rechte Ecke von FPÖ und Konsorten, welche durch die Instrumentalisierung von Sudetendeutschen etc. die Ergebnisse des Sieges über den Hitlerfaschismus revidieren wollen.

Dass 1918 die Monarchie abgeschafft und die Mitglieder ehemals regierender Häuser von einer Kandidatur als Bundespräsident ausgeschlossen wurden ist daher ein wichtiger Baustein der Republik und dabei soll es auch bleiben. Die KPÖ lehnt daher eine Änderung der Habsburg-Gesetze ab.

KPÖ-Bundesausschuss 4.3.2010

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