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Reinthaler-Klage abgeschmettert

  • Freitag, 5. März 2010 @ 18:41
Antifa Endlich ist das Urteil des Verfassungsgerichtshofes da: Das Kandidatur-Verbot für die Welser Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl für Ludwig Reinthaler, den langjährig aktiven Rechtsextremisten und Neonazi-Sympathisanten, ist rechtskräftig - die Wahl in Wels wird somit nicht wiederholt.

Maßgeblich zu diesem antifaschistischen Erfolg beigetragen hat „YEAH/welsgegenrechts.at, das Welser Bündnis junger AntifaschistInnen“. Die langjährigen rechtsextremen Aktivitäten Reinthalers und seine engen Verbindungen zur Neonazi-Szene wurden von den AktivistInnen in den letzten Wochen medial offen gelegt und kritisiert.

Nach den Aufdeckungen der letzten Wochen (Stichwort: Hitlergruß und KZ-“Besuch“ von Parteikandidaten der „Bunten“ Bürgerliste Reinthalers) hatte Reinthaler auf fadenscheinigste Weise (z. B. die Behauptung, der Hitlergruß sei eine „zufällig Handbewegung“ gewesen) versucht, sich aus der braunen Affäre zu ziehen. Offiziell hatte er sich sogar von seinen „Kameraden“ (den KZ-“BesucherInnen“) losgesagt. Regelmäßig war Reinthaler in den Medien vertreten und konnte auch dort – teilweise einem bundesweiten Publikum – sein ewig gestriges Gedankengut darbieten.

Besonders auf regionaler Ebene fiel die offenbar latent sympathisierende Berichterstattung mancher Welser Medien auf, die Reinthaler völlig kommentarlos seine Hetztiraden halten ließen und ihm großzügig Sendeminuten bzw. ihre Bühne boten. Selbst in den Tagen vor der Entscheidung des VfGh hielt Reinthaler mit seiner Gesinnung nicht hinterm Berg, z. B. mit seiner Unterstützung für die blaue Bundespräsidentschaftskandidatin Rosenkranz und deren ablehnende Haltung zum NS-Verbotsgesetz.

Nach der Entscheidung des VfGh ist die Politiker-Karriere Reinthalers nun möglicherweise endgültig zu Ende. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Reinthaler seinen – oft auf dem Wege gerichtlicher Klagen geführten Kampf und seine Hetze – u.a. gegen politische GegnerInnen und Menschen mit Migrationshintergrund – weiterhin fortsetzen wird. „Zu wünschen ist, dass den rechtsextremen Aktivitäten Reinthalers nun endlich auch auf dem Wege strafrechtlicher Ermittlungen ein Ende bereitet wird“, so Christoph Süss, ein Aktivist von YEAH.

Besonders spannend liest sich auch die Argumentation des VfGh, der Klage Reinthalers nicht stattzugeben: "(...) Die Vertreibung (Abschiebung) `volksfremder Elemente´ aus dem Staatsgebiet in Verfolgung vorwiegend `rassenpolitischer´ Pläne und Vorhaben war eines der erklärten Hauptziele der NSDAP. Ebendiese Ziele aber machte die einschreitende wahlwerbende Gruppe [die „Bunten“, Anm.] - auch durch ihr Verhalten im Vorfeld der Wahl - zu ihrem ausschließlichen Thema in der Wahlwerbung, die sich in fremdenfeindlichen Schlagworten erschöpfte.", lautet ein Auszug aus der PA des VfGh, weiters auf Seite 23/24 der Urteilsbegründung:
'“'Die Bunten' sind in erkennbarer Weise ausländer-feindlich. Dass die vorgetragenen 'Argumente' gegen 'Ausländer' gerichtet sind, und dass eine explizite Bezugnahme auf 'Rassen' und 'Fremdvölkisches' fehlt, ist lediglich ein Zugeständnis an den öffentlichen Sprachgebrauch.“

"Interessanterweise werden bekanntermaßen diese Ziele auch von der FPÖ verfolgt, auch bei dieser Partei tummeln sich zahlreiche Neonazis und RassistInnen, auch die FPÖ legt ein derartiges Verhalten an den Tag, auch die FPÖ verwendet derartige Argumente." meint Christoph Süss, einer der Aktivisten von YEAH/welsgegenrechts.at. "Insofern wäre es am VfGh, auch diese Partei und insbesondere die Bundespräsidentschaftskandidatur von Barbara Rosenkranz auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen“, so Christoph Süss abschließend.

Quelle: http://welskaempft.wordpress.com/

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