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Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht und kein Gnadenakt

  • Montag, 15. Februar 2010 @ 10:14
News „Mit dem Freispruch des fünften Verhafteten beim Berufungsverfahren im Zusammenhang mit den Polizeiübergriffen gegen die linke Maidemonstration am 1. Mai 2009 in Linz ist die Blamage der Exekutive perfekt“ meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Die KPÖ fordert neuerlich deutliche Konsequenzen, vor allem den Rücktritt des für den Einsatz verantwortlichen Sicherheitsdirektors Alois Lißl.

Der Polizeiapparat hat sich mit den gewalttätigen Übergriffen gegen friedliche DemonstrantInnen und der Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Maidemonstration einen gewaltigen Imageschaden zugefügt und das Vertrauen in die Exekutive massiv erschüttert. Die Versuche einige DemonstrationsteilnehmerInnen durch Klagen und Strafverfügungen zu sanktionieren haben diesen Imageschaden weiter vergrößert.

Die von der Polizei als Vorwand für den Einsatz angeführte Vermummung konnte durch keinerlei Film- oder Fotodokumente bewiesen werden, ebenso wenig angeblicher Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzung durch DemonstrantInnen. Umgekehrt wurde durch die Beweismittel und ZeugInnenaussagen deutlich, dass der Einsatz völlig ungerechtfertigt war.

Unter dem Druck des von 170 Organisationen und Gruppen sowie 735 Einzelpersonen, darunter zahlreichen namhaften SchriftstellerInnen, KünstlerInnen, Betriebs- und GemeinderätInnen unterstützten „Bündnisses gegen Polizeigewalt“ hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen mindestens vier Polizisten eingeleitet.

Es reicht aber nicht, wenn sich der Linzer Polizeidirektor Walter Widholm (SPÖ) – der am 1. Mai den Einsatz demonstrativ gerechtfertigt hatte – bei internen Gesprächen den Einsatz als „unglücklich“ bezeichnet. Daher fordert die KPÖ für die Öffentlichkeit erkennbare Konsequenzen: „Das würde dem Ansehen der Polizei wie auch der Justiz gut anstehen“, so Furtlehner der auch die demonstrative Unterstützung von ÖVP und FPÖ für die Polizeigewalt und das Schweigen der SPÖ kritisiert.

Die KPÖ betont einmal mehr, dass bei der Kundgebung am 1. Mai auf dem Blumauerplatz die Gewalt ausschließlich von der Polizei ausgegangen ist. Das bei einer Maidemonstration bislang völlig unübliches massives Polizeiaufgebot war ganz offensichtlich als Provokation gegen die Linken geplant. Offensichtlich gibt es Kräfte in der Polizei die nicht verwinden konnten, dass durch den starken antifaschistischen Widerstand der für den 1. Mai geplante Aufmarsch der rechtsextremen Nationalen Volkspartei untersagt werden musste.

Erstmals in der 2. Republik wurde eine linke Maidemonstration durch einen Polizeieinsatz verhindert. Eine präventive Identitätsfeststellung von DemonstrationsteilnehmerInnen wie sie am 1. Mai mit Polizeigewalt exekutiert wurde ist absolut inakzeptabel: „Die Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht und nicht ein Gnadenakt der Exekutive“, so Furtlehner abschließend.


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