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Protest gegen „Trauermarsch“ der Naziszene am 8. Mai

  • Montag, 1. Februar 2010 @ 10:26
News Akuten Handlungsbedarf in Hinblick auf die Einhaltung des NS-Verbotsgesetzes und die Verhinderung von NS-Wiederbetätigung sieht KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner bei den zuständigen Behörden in Hinblick auf einen von der Naziszene für den 8. Mai 2010 angekündigten „Trauermarsch“.

Informationen auf einer einschlägigen Facebook-Gruppe namens „Trauermarsch“ sowie einer eigenen Website wird unter dem Motto „Ehre wem Ehre gebührt“ ein solcher Naziaufmarsch vorbereitet, der angeblich in Linz stattfinden soll, wo auch am 24. Jänner ein Vorbereitungstreffen stattgefunden hat.

Schon aus der Ankündigung ist erkennbar, dass mit dem „Trauermarsch“ eine Verherrlichung des Nazi-Faschismus betrieben werden soll, etwa wenn ein „Ende des Schuldkults“ gefordert wird. Die Ankündigung dürfte auch Teil einer internationalen Kampagne der Naziszene sein, weil demonstrativ auf ähnliche „Trauermärsche“ in Magdeburg und Dresden gegen den „Bombenholocaust“ verwiesen wird, eine Diktion mit welcher eine gezielte Relativierung des systematischen Völkermordes des Naziregimes betrieben wird, ein klarer Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz.

Die „Trauer“ der rechtsextremen Szene gilt demnach eindeutig nicht wie vorgeschoben den Opfern der Weltkriege, sondern Kriegsverbrechern und KZ- Schergen: „Bei dem geplanten Marsch geht es also nicht um ein Zeichen gegen den Krieg, sondern um Geschichtsfälschung und Verharmlosung des Dritten Reiches“, so Furtlehner.

Federführend bei dieser neuerlichen rechtsextremen Provokation ist die Initiative Stop3g, welche das NS-Verbotsgesetz bekämpft und von Robert Faller gegründet wurde, der auch als „Generalsekretär“ der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) agiert.

Die NVP hatte 2009 zum „Führergeburtstag“ in Braunau eine Demonstration und am 1. Mai in Linz einen „Arbeitermarsch“ angemeldet, beide wurden jedoch unter dem Druck eines breiten antifaschistischen Widerstandes behördlich verboten. Ebenso wurde die Kandidatur der NVP bei der Landtagswahl 2009 in Oberösterreich durch Entscheidung der Landeswahlbehörde wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung untersagt und auch eine Wahlanfechtung der NVP vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.

Laut Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) ist die NVP eine „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“. Teile des NVP-Parteiprogramms sind wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben, das Parteilogo jenem der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP entlehnt. Die Programmatik erinnert vielfach an jene der NSDAP, die handelnden Personen sind einschlägig politisch aufgefallen.

Auf Grund der Erfahrungen von 2009 ist die antifaschistische Bewegung wachsam gegenüber solchen Umtrieben und wird wie im Vorjahr gegen solche „Trauermärsche“ mobilisieren. Die KPÖ fordert angesichts verstärkter rechtsextremer Umtriebe den antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik – festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag – ernst zu nehmen. Einmal mehr verlangt die KPÖ aber auch die NVP als Partei behördlich zu verbieten.


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