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Nächster Schritt muss Verbot der Nationalen Volkspartei sein

  • Montag, 14. Dezember 2009 @ 10:30
News Die KPÖ-Oberösterreich begrüßt die Abweisung der Wahlanfechtung der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) wegen Nichtzulassung zur Landtagswahl sowie zur Gemeinderatswahl in Enns durch den Verfassungsgerichtshof: „Die Entscheidung des Höchstgerichts muss logischerweise Anlass dafür sein, jetzt die NVP als Partei behördlich zu verbieten“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner und weist auf die gleichzeitig mit der Nichtzulassung von der Landeswahlbehörde erstattete Anzeige wegen Verdacht auf NS-Wiederbetätigung hin.

Ebenso sieht die KPÖ die VfGH-Entscheidung als Unterstützung dafür, dass die Wahlanfechtung der Bürgerliste „Die Bunten“ des Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler wegen Nichtzulassung dieser Liste zur Gemeinderatswahl in Wels ebenfalls abgewiesen wird. Reinthaler agiert seit rund zwei Jahrzehnten in eindeutig rechtsextremen Zusammenhängen, war als Strohmann für den illegalen rechtsextremen Bund Freier Jugend (BFJ) tätig und kooperierte bei der Sammlung von Unterstützungserklärungen für die Wahlen eng mit der NVP.

Weiters ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes auch ein schwerer Schlag für die FPÖ, deren Welser Vizebürgermeister Bernhard Wieser öffentlich eingestanden hat, mit einer Unterstützungserklärung die Kandidatur der NVP unterstützt zu haben um ihr eine Teilnahme an der Landtagswahl zu ermöglichen. Mittlerweile wurde im November der NVP-Bundesjugendführer Mario Aulabauer wegen schwerer Sachbeschädigung und NS-Wiederbetätigung verhaftet und laut Staatsanwaltschaft gegen sechs weitere NVP-Aktivisten ermittelt, in Wels musste sich Reinthaler wegen „übler Nachrede“ gegen Bürgermeister Peter Koits vor Gericht verantworten (es gilt die Unschuldsvermutung).

Die Entscheidung der Landeswahlbehörde stützte sich auf die Urteile des Verfassungsgerichtshofes von 1985 über die Aufhebung der Hochschülerschaftswahl wegen Zulassung der rechtsextremen Aktion Neue Rechte (ANR) sowie von 1991 über die Abweisung einer Wahlanfechtung der Liste „Nein zur Ausländerflut“ bei der Nationalratswahl, wonach eine Zulassung zur Wahl nicht nur nach formalen Gesichtspunkten, sondern auch in Bezug auf die begleitende Wahlwerbung und inhaltlich in Bezug auf Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz zu prüfen ist. Weiters lagen der Landeswahlbehörde ein Gutachten des Linzer Universitätsprofessors Andreas Janko sowie des Landesarchivs zur Entscheidungsfindung vor. In einer Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren der Landeswahlbehörde konnte die NVP die Kritik an ihren rechtsextremen Aktivitäten nicht entkräften.

Das OÖ Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus, in welchem über 50 Organisationen, darunter auch die KPÖ, zusammengeschlossen sind, hatte durch wochenlange intensive Medienarbeit und Recherche wie auch öffentliche Protestaktionen maßgeblich zum Umdenken der Wahlbehörde beigetragen, die anfangs die Ankündigung der NVP zu kandidieren noch unter rein formalen Gesichtspunkten betrachtet hatte. Die KPÖ hatte im Zusammenhang mit der angekündigten NVP-Kandidatur eine Dokumentation dazu herausgegeben.

Laut Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) ist die NVP eine „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“. Darauf bezugnehmend wurden auch Aufmärsche der NVP am 18. April in Braunau und am 1. Mai 2009 in Linz behördlich untersagt. Teile des NVP-Parteiprogramms sind wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben, das Parteilogo jenem der Deutschen Arbeitsfront der NSDAP entlehnt. Die Programmatik erinnert vielfach an jene der NSDAP, die handelnden Personen sind einschlägig politisch aufgefallen.

„Wenn die Behörden den antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik – festgeschrieben im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag – ernst nehmen würden, dürfte es die NVP eigentlich gar nicht geben, dann hätte diese vom Innenministerium erst gar nicht als Partei zugelassen werden dürfen“, so Furtlehner. Die KPÖ fordert wie auch das Netzwerk und andere Gruppierungen seit längerem ein Verbot dieser rechtsextremen Partei.

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