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Nein zu Asylrechts-Novelle der Regierung!

  • Donnerstag, 15. Oktober 2009 @ 16:00
Global Innenministerin Fekter hat im Namen und Auftrag der Bundesregierung eine Novelle zum Asyl- und Fremdenpolizeigesetz vorgelegt. Kritik daran formulieren nicht nur linke Gruppen und Parteien wie die KPÖ.

Die Caritas bezeichnet die „geplante systematische Ausweitung der Schubhaft“, als nicht hinnehmbar, da dies einen „massiven Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte“ bedeute. Die evangelische Diakonie kritisiert, dass selbst „besonders schutzbedürftige Menschen wie Jugendliche, alte und erkrankte Personen und hochschwangere Frauen weiterhin in Schubhaft genommen werden können“.

Und harsche Kritik gibt es selbst vom Roten Kreuz: „Das ORK vermag nicht zu erkennen, wie durch die Einführung zahlreicher neuer Sonderbestimmungen das Ziel, faire und effiziente Asylverfahren unter Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes zu beschleunigen, erreicht werden könnte. Ganz im Gegenteil ist zu befürchten, dass es trotz erheblicher zusätzlicher finanzieller Aufwendungen künftig zu weiteren Verfahrensverzögerungen kommen wird.“

Die seit 1989 nunmehr bereits zum siebten Mal verschärften Asyl- und Fremdenrechtsgesetze Österreichs gehören zu den rigidesten in ganz Europa. Ein Resultat davon ist, dass 2006 über 4.000 Menschen aus Österreich deportiert wurden. Die Novelle des SPÖ/ÖVP-Regierungsteams – mit der wieder einmal die populistischen Forderungen der FPÖ, die nicht nur in dieser Frage seit über zwei Jahrzehnten als Antreiber der Regierungsparteien fungiert und zunehmend kulturelle Argumente und damit einen Kultur- und Glaubenskampf forciert, bereitwillig aufgegriffen werden – ermöglicht es, unbescholtene Flüchtlinge schon am Beginn des Verfahrens in Schubhaft zu nehmen. Noch bevor der rechtsstaatliche Instanzenweg in Österreich abgeschlossen ist, sollen in Zukunft Asyl-Suchende in andere EU-Staaten abgeschoben werden können.

Niemand verlässt ohne triftige Gründe seine Heimat. Menschen flüchten vor politisch oder religiös motivierter Verfolgung, Menschen flüchten vor Hunger und Krieg. Vielfach verzweifelte und traumatisierte Menschen, die durch Flucht der Folter und dem Tod in ihrem Heimatland entkommen sind, werden – geht es nach der Regierung – in Österreich sogleich ins Gefängnis geworfen. Mit der Thematik beschäftige Organisationen, wie das UNO-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR), befürchten, dass, wenn die Novelle Wirklichkeit wird, tausende Unbescholtene in Schubhaft kommen könnten. Schubhaft bedeutet Gefängnis ohne Delikt und Urteil.

Während Diakonie, UNHCR und Europäischer Flüchtlingsrat (ECRE) appellieren, Abschiebungen nach Griechenland zu stoppen, während Norwegen und Schweden Abschiebungen nach Griechenland bereits ausgesetzt haben, steht Innenministerin Fekter eisern dazu. Nach der Dublin II-Verordnung können innerhalb der EU AsylbewerberInnen an der Grenze ohne nähere Prüfung ihres Falles abgewiesen werden, wenn sie aus einem „sicheren Drittland“ kommen. Durch die Drittstaatenregelung werden der Druck und das Grenzregime an die EU-Außengrenzen oder an Nachbarstaaten weiter gegeben.

Griechenland als Erstaufnahmeland und „sicheres Drittland“ verweigert einem Großteil der zurückgeschobenen Flüchtlinge ein Verfahren, inhaftiert sie, zerstört ihre Unterkünfte. Die Verweigerung der Asylverfahren und die „Abbruchsentscheidung“ sind juristisch gedeckt. Aber auch ein Widersetzen gegen die Auslieferungen nach Griechenland wäre gedeckt. Jedes Land kann (wie etwa Schweden und Norwegen) das „Selbsteintrittsrecht“ anwenden und sich statt für eine „Außerlandesbringung“ für das Verfahren verantwortlich sehen. ECRE hat die Dublin II Verordnung evaluiert und bedauert, dass „Österreich seit Januar 2006 diese Regelung nicht länger anwendet“ und kommt zu dem Schluss, dass „das Dublin-Zuständigkeitssystem unfair, ineffizient, ressourcenintensiv ist und eine Hürde für eine faire Verteilung von Zuständigkeiten unter den Mitgliedstaaten darstellt.“

Weiter untergraben werden mit der Novelle auch die schon jetzt sehr eingeschränkten juristischen Möglichkeiten von Asyl-Suchenden. Wer das zugewiesene Gebiet (z.B. Traiskirchen) verlässt und beispielsweise nach Wien fährt, um einen Rechtsbeistand zu suchen, kann sofort verhaftet werden. Wie Menschen hinter Gittern einen Rechtsbeistand finden sollen, bleibt unklar, ist aber wohl der Zweck der Übung. Auch die Möglichkeit von „Folgeanträgen“ soll eliminiert werden. Die Regierung bedient sich dazu der willfährigen Dienste des Vereins Menschenrechte Österreich, der seit dem Jahre 2000 unter den Innenministern Strasser, Prokop, Platter und Fekter gezielt selbst minimale menschenrechtliche Ansprüche von AsylwerberInnen verhindert wie auch von Volkshilfe, Caritas oder Diakonie vehement kritisiert wird.

Das Resümee des Roten Kreuzes ist eindeutig: „Wir beobachten mit Sorge die immer engere Verquickung der Themen Asyl und Kriminalität in der politischen, medialen und gesellschaftlichen Debatte der letzten Monate und die damit einhergehende drohende nachhaltige Schädigung des Instituts Asyl in Osterreich. Der vorliegende Novellenentwurf zeigt sich offensichtlich von wenig fundierten und undifferenzierten, dafür umso populistischeren Zurufen beeindruckt.“

Deutlich wird damit auch, wie Fremdenfeindlichkeit als Ventil dient und (nicht nur von der FPÖ) insbesondere den Globalisierungs- und KrisenverliererInnen bewusst und gezielt AsylwerberInnen und MigrantInnen als Sündenböcke präsentiert werden um von den im Wesen des kapitalistischen Systems liegenden wirklichen Ursachen wachsender sozialer Verunsicherung abzulenken.

Die KPÖ sagt daher Nein zu diesem Unrechts-Gesetz, welches sowohl christlich-humanitäre wie auch demokratische Mindest-Standards negiert. Wir sind für die Aufhebung des gesamten bestehenden Fremdenrechtspakets, welches 2005 von ÖVP, BZÖ und SPÖ beschlossen wurde, vor allem für die Abschaffung der unmenschlichen Schubhaft. Wir fordern den Zugang von Asylsuchenden zum Arbeitsmarkt, damit diese Menschen die Möglichkeit bekommen, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Wir fordern – so wie viele karitative Organisationen und NGOs – ein den Grundrechten verpflichtetes Asyl- und Einwanderungsrecht. Menschenrechte sind unteilbar, Menschenrechte sind – so unsere Position – kein Gnadenakt, welche eine Regierungsmehrheit gewährt oder versagt.

Die KPÖ hat ihre Position zur Asylpolitik in einer ausführlichen Resolution des 34. Parteitages am 7./8. Dezember 2007 dargelegt.

KPÖ-Bundesausschuss 15. Oktober 2009

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