Polizeigewalt: Stand der Dinge und der nächste Prozess
- Montag, 14. September 2009 @ 13:16
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Für den Vizerektor der Kunstuniversität Rainer Zendron gibt es nach wie vor keinen Verhandlungstermin. Allerdings wurden auf Weisung des Justizministeriums zwei der drei Anklagepunkte fallengelassen. (2 x Widerstand, 1x schwere Körperverletzung). Übrig bleibt einmal der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt.
Gegen die fünfte verhaftete Person wurde die Anklage wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung fallengelassen. Es handelt sich dabei um jenes Mädchen, gegen dessen brutale Verhaftung Rainer Zendron kurz vor seiner Festnahme protestierte.
Mittlerweile hat sich auch der Menschenrechtsbeirat eingeschaltet und überprüft die Tätigkeit der Exekutive unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Menschenrechte. In diesem Gremium sitzen RechtsexpertInnen des Verfassungsgerichtshofes, aus dem universitären Bereich, sowie VertreterInnen von NGOs. Der Beirat erstattet dem Innenministerium Bericht.
Keine Informationen gibt es über etwaige Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Polizeibeamte. „Offensichtlich wurden aus dem 1. Prozess (falscher Aktenvermerk, unterschlagenes Polizeivideo, ungerechtfertigter Knüppeleinsatz) keine Konsequenzen gezogen“, so Bündnissprecherin Vanessa Gaigg.
„Das Bündnis gegen Polizeigewalt und für Demonstrationsfreiheit fordert die Staatsanwaltschaft einmal mehr auf ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Beamten einzuleiten!“, erklärt Gaigg weiter.
Infos: Web http://gegenpolizeigewalt.servus.at. Mail gegenpolizeigewalt@servus.at