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Verweigerte Integration beim verpflichtenden Kindergartenjahr

  • Dienstag, 8. September 2009 @ 10:26
Sozial Für alle Fünfjährigen wird mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 der Kindergartenbesuch verpflichtend. Von der Besuchspflicht ausgenommen sind Kinder mit Behinderungen, wenn es in der Nähe des Wohnortes keine integrativ geführten Kinderbetreuungseinrichtungen gibt.

Argumentiert wird diese Sonderbehandlung von Kindern, die sonderpädagogischem Förderbedarf haben, seitens der Bundesregierung damit, dass man den Eltern eine Strafe aufgrund der Verletzung der Kindergartenpflicht ersparen möchte.

In Anbetracht fehlender Infrastruktur wird also eine Befreiung von der Kindergartenpflicht ausgesprochen, die nichts anderes bedeutet, dass der Mangel an integrativen Kindergärten zu Lasten von Kindern mit Behinderungen gelöst wird. Ihnen wird frühe auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Förderung und pädagogische Begleitung vorenthalten, weil Bundesregierung und Länder nicht für ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen gesorgt haben.

In anderen Worten: Die Bundesregierung befreit Kinder mit Behinderungen von der Kindergartenpflicht, während es vielmehr notwendig wäre, einen Rechtsanspruch auf einen integrativen Kindergartenbesuch zu schaffen. Mit dieser „Befreiung“ stiehlt sich die Bundesregierung aus der Verantwortung, für alle Kinder, gleichviel ob sie behindert sind oder nicht, adäquate Kindergartenplätze – und zwar flächendeckend in Wohnortnähe in ganz Österreich – anbieten zu müssen.

Roman Gutsch

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