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Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber keine Aufgabe des Staates

  • Montag, 7. September 2009 @ 09:04
News Die KPÖ-Oberösterreich unterstützt das von der Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA) gestartete Volksbegehren für die Trennung von Staat und Religion: „Kreuze in Schulen und Kindergärten, bei Gericht, in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Steuervorteile und öffentliche Subventionen für die Religionen und steuerzahlerfinanzierte staatliche religiöse Grundausbildung für den Mitgliedernachwuchs von Religionsgemeinschaften sind Relikte der Vergangenheit und daher abzuschaffen“, so KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber keine Aufgabe des Staates. Das jetzt gestartete Volksbegehren für ein Verfassungsgesetz für die Trennung von Staat und Kirchen ist daher nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig. Die klare Trennung von Staat und Kirchen bedeutet, dass die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften gewährleistet wird und der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften keinen Beschränkungen unterliegt.

Jedoch müsste dann jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der gesetzlichen Schranken ohne Mitwirkung des Staates ordnen und verwalten und ihre Rechtsfähigkeiten würde sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über die Rechtsfähigkeit der Vereine richten. Damit verbunden ist, dass der Religionsunterricht abgeschafft und das Anbringen von religiösen Symbolen in oder an Gebäuden des Bundes, der Länder oder Gemeinden untersagt und niemand zur Leistung religiöser Eide gezwungen werden darf.

Laut Angaben der Allianz begründet der Vermögensvertrag mit dem Vatikan jährliche Zuschüsse aus dem Bundesbudget von 40 Millionen Euro für die katholische Kirche, Kirchengesetze für die evangelische Kirche, die altkatholische Kirche und die israelitische Kultusgemeinschaft weitere direkte Zuschüsse von vier Millionen Euro.

Für den Religionsunterricht aller Konfessionen zahlt der Staat 560, für den Ersatz der Personalkosten für konfessionelle Schulen 500, für Schulbücher für den Religionsunterricht 10, für die Erhaltung von theologischen Fakultäten 53 Millionen Euro.

Die Befreiungsbestimmungen für die Kirchen bedeuten einen Steuerausfall von 300 Millionen Euro. Müssten die Religionsgemeinschaften den Werbetarif für die zahlreichen religiösen Sendungen, die laut Rundfunkgesetz als "Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen" im Programm zu berücksichtigen sind, begleichen, brächte das dem ORF Mehreinnahmen von 80 Mio. Euro.

Nicht berücksichtigt sind dabei Leistungen der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften für die Kirchen, etwa Subventionen an kirchennahe Institutionen oder aus dem Titel des Denkmalschutzes, die in ähnlicher Größenordnung wie die Leistungen des Bundes liegen.

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