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Kritik an auffallender Toleranz der Justiz

  • Montag, 17. August 2009 @ 16:01
News Die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz wegen NS-Wiederbetätigung gegen zwei junge Männer die mit dem Hitlergruß bei einer FPÖ-Kundgebung am 22. Mai 2009 aufgetreten waren ist für die KPÖ-Oberösterreich jetzt Anlass für massive Kritik an der Toleranz der Justiz gegenüber rechtsextremen und neonazistischen Aktivitäten. Auf dem rechten Auge blind ist dabei auch die Exekutive, die im vorliegenden Fall „keine entsprechenden Handlungen wahrgenommen“ haben will.

„Die Einstellung des Verfahrens, obwohl ausreichend Foto- und Videomaterial vorliegt, bedeutet einen Freibrief insbesondere für einschlägige Aktivitäten“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner: „Man darf sich dann nicht wundern, wenn es zu solchen Vorfällen wie im Mai diesen Jahres durch einige Jugendliche bei einer Befreiungsfeier im ehemaligen KZ-Außenlager Ebensee kommt“.

Das Beispiel reiht sich in zu zahlreichen ähnlichen der vergangenen Zeit: So wurde von der Welser Staatsanwaltschaft 2006 eine von Infoladen Wels und KPÖ eingebrachte Anzeige wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz gegen den Musikversand „Irdenwerk“ eingestellt, der Tonträger von Musikgruppen, die rechtsextreme und neonazistische Aussagen und Lieder vertrieben hat.

Aus „Bagatellgründen“ wurde zu Jahresbeginn 2008 ein Verfahren gegen jene drei Aktivisten des LASK-Fanklubs „Commando Urfahr“ LASK-Fans, die im Sommer 2007 auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg mit Hitlergruß posiert und Fotos dieser „Aktion“ versehen mit dem Spruch „Blut und Ehre“ im Internet veröffentlicht hatten, durch die Linzer Staatsanwaltschaft eingestellt.

Von einem Geschworenengericht freigesprochen wurden fünf wegen NS-Wiederbetätigung angeklagte Aktivisten des neonazistischen Bundes Freier Jugend (BFJ) im November 2008 in Wels trotz erdrückender Indizien. Der Oberste Gerichtshof bestätigte aus formalen Gründen kürzlich dieses Urteil, das von der Neonazi-Szene zwangsläufig als Erfolg gefeiert wird.

Eine Anzeige der KPÖ vom März 2009 gegen die Nationale Volkspartei (NVP) wurde von der Staatsanwaltschaft Wien weitergeleitet Ende April sang- und klanglos eingestellt und die KPÖ als Anzeiger darüber nicht einmal informiert. Sogar der Landeswahlbehörde wurde nur die Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Angaben über die inhaltliche Begründung bestätigt. Dabei hat die NVP sogar Teile ihres Programms wörtlich aus einem Leitfaden der Nazi-SS abgeschrieben. Es ist zu hoffen, dass die jetzt nach der Nichtzulassung der NVP zur oö Landtagswahl von der Landeswahlbehörde eingebrachte Anzeige mehr Erfolg hat und diese rechtsextreme Partei wegen NS-Wiederbetätigung endlich verboten wird.

„Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Wachsamkeit der antifaschistischen Bewegung im Sinne von Verbotsgesetz und Staatsvertrag durch die Haltung der Justiz ad absurdum geführt wird“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Die KPÖ-Oberösterreich fordert Justizministerin Claudia Bandion-Ortner daher zu einer Klarstellung in Hinblick auf eine ernsthafte Bekämpfung aller rechtsextremen und neonazistischen Aktivitäten entsprechend dem Staatsvertrag, NS-Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und anderen einschlägigen Bestimmungen auf.

Offensichtlich wendet eine vielfach von Rechten durchsetzte Justiz für Rechtsextreme und Neonazis eine ähnliche Toleranz an wie für rechte Politiker vom Schlage des Kärntner Landeshauptmannes Gerhard Dörfler (BZÖ). Die zuständige Staatsanwaltschaft meinte, Dörfler habe zwar das Recht „penetrant“ missachtet, aber „die strafrechtliche Tragweite seiner Handlungen nicht einschätzen können“, während üblicherweise der Grundsatz gilt, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt. Als „Draufgabe“ wurde zudem angeführt, das Strafrecht erweise sich „in politischen Konflikten in keinem Fall als geeignetes Mittel der Problemlösung“.

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