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Volksbegehren für die Trennung von Staat und Religion!

  • Mittwoch, 5. August 2009 @ 08:05
Österreich Für ein säkulares Österreich! Kreuze in Schulen und Kindergärten? Kreuze bei Gericht, in Krankenhäusern und Pflegeheimen? Steuervorteile und öffentliche Subventionen für die Religionen? Steuerzahlerfinanzierte staatliche religiöse Grundausbildung für den Mitgliedernachwuchs von Religionsgemeinschaften? Wir meinen, Religionsfreiheit ist ein Grundrecht, aber Religion ist keine Aufgabe des Staates.

Daher präsentiert die Allianz für Humanismus und Atheismus (AHA) das Volksbegehren für die Trennung von Staat und Kirchen:

Der Nationalrat möge folgendes Verfassungsgesetz zur Trennung von Staat und Kirche beschließen:
- Artikel 1
(1) Staat und Kirchen werden getrennt.
(2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluss von Religionsgesellschaften innerhalb des Bundesgebietes unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der gesetzlichen Schranken. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates.
(4) Die Rechtsfähigkeiten der Religionsgesellschaften richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über die Rechtsfähigkeit der Vereine.
- Artikel 2 Alle bisher auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden aufgehoben.
- Artikel 3 Der Religionsunterricht wird abgeschafft.
- Artikel 4
(1) Das Anbringen von religiösen Symbolen in oder an Gebäuden des Bundes, der Länder oder Gemeinden ist untersagt.
(2) Niemand darf zur Leistung religiöser Eide gezwungen werden.

Freiheit für säkulare Weltanschauungen!

Die Dringlichkeit der Forderung nach der Trennung von Staat und Religion zeigt sich gerade jetzt in der unmittelbaren Gegenwart:

Der Versuch auch in Österreich eine Nogod-Bus-Kampagne zu starten, wurde in Wien von den Wiener Linien mit fadenscheinigen Argumenten trotz unterzeichneter Verträge unterbunden.

Als dann mit einem anderen Vertragspartner eine Plakatkampagne bei Haltestellen ausgehandelt wurde, vermeinte man dort dazu den Segen des „Werberates“, einer Art werbewirtschaftlichen Geschmackswächterrates einholen zu müssen. Dieser Werberat ließ durch Geschäftsführer Markus Deutsch verlauten: „Wir sind mit einer sehr knappen Mehrheit zur Überzeugung gekommen, dass auch für den Atheismus das Prinzip der Religionsfreiheit gilt“. Allerdings gebe es deutliche Bedenken, dass hier religiöse Diskriminierung vorliegen könnte bzw. religiöse Gefühle verletzt würden.

Religion wird also nach Meinungen im Werbewächterrat schon durch bloßes öffentliches Auftreten von nichtreligiösen Ansichten diskriminiert, den Vertreter solcher Meinungen vermuten anscheinend, es bestünde eine Gottesglaubenspflicht, ein Nichtglaube verletze die privilegierten Gefühle der Religiösen.

In Österreich lachen und spotten wir über den „Wächterrat“ im Iran, der die religiöse Korrektheit im islamistischen Staat überwacht. Im selben Österreich maßt sich ein Wächterrat der Werbewirtschaft an, wie die iranischen Glaubenswächter, die österreichischen Staatsgrundgesetze interpretieren zu dürfen, wenn sie die Privilegien der Religionsgesellschaften betreffen.

Dass die Medien auf so eine Ungeheuerlichkeit praktisch überhaupt nicht reagierten, sie dies also offensichtlich als völlige Selbstverständlichkeit sehen, beweist die Notwendigkeit, dass sich nichtreligiöse, ungläubige, atheistische Menschen ihrer Haut wehren, ihre Grundrechte auf öffentliche Vertretung*) ihrer Weltanschauung nicht etwa verteidigen, sondern sie erst einmal überhaupt in Anspruch nehmen! Unterstütze daher unser Volksbegehren:

Unterstützungsformular liegt bei, zusätzliche Exemplare können zum Ausdrucken herunterladen**) werden, fertig ausfüllen, es auf dem Gemeindeamt oder dem Magistrat unterschreiben und amtlich bestätigen lassen. Das Formular einsenden an: Allianz für Humanismus und Atheismus, Melicharstraße 8, 4020 Linz

Anmerkungen:
*) Staatsgrundgesetz 1867: Artikel 13. Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Artikel 14. Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist jedermann gewährleistet.
**) http://www.atheisten.at/extra/volksbegehren.pdf

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