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KPÖ appelliert: Kandidatur der Nationalen Volkspartei nicht zulassen

  • Donnerstag, 30. Juli 2009 @ 11:42
News KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner hat jetzt mit Schreiben an LH Josef Pühringer, LHStv. Erich Haider und Landesrat Rudolf Anschober diese in ihrer Eigenschaft als Landesparteivorsitzende von ÖVP, SPÖ und Grünen aufgefordert dafür tätig zu werden, dass eine Kandidatur der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) bei der Landtagswahl am 27. September 2009 nicht zugelassen wird. Ein gleichlautendes Schreiben richtete die KPÖ auch an Bürgermeister Franz-Stefan Karlinger in Enns, wo die NVP eine Gemeinderatskandidatur angekündigt hat.

Vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) wird die NVP eindeutig als „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“ bewertet. Der NVP-Gründer Robert Faller war Aktivist der als neonazistisch eingestuften Gruppe Kameradschaft Germania und des Nationaldemokratischen Aktionsbüros, Betreiber der Website Stop3g für die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes und sammelte Spenden für den im April 2009 zu fünf Jahren Haft verurteilten Neonazi Gerd Honsik.

Laut DÖW vertritt die NVP ähnlich der NSDAP völkisches Denken, ein biologistisches Weltbild und einen integralen Nationalismus. So heißt es etwa im Programm der NVP „Volk ist Abstammungs- und Schicksalsgemeinschaft. Jedes Volk hat seine völkische Eigenart, deren Wurzeln in den Erbanlagen des Volkes verankert sind. Das Volk als Fortpflanzungsgemeinschaft verpflichtet uns zur Achtung vor den erbbedingten Werten der völkischen Substanz (dem Volkstum)“ und sie vertritt ein „organisches Konzept von Gemeinschaft“.

Das Parteiprogramm der NVP ist zudem teilweise wörtlich aus einem Handbuch der Nazi-SS aus dem Jahre 1944 abgeschrieben. Das von der NVP als Parteisymbol verwendete Zahnrad ist eine Abwandlung eines auch von der NSDAP verwendeten Symbols, das etwa die Deutsche Arbeitsfront als eine 1945 aufgelöste und verbotene Organisation führte. Die NVP steht erwiesenermaßen in enger Verbindung mit rechtsextremen und neonazistischen Gruppierungen sowohl in Österreich als auch mit derartigen Parteien in anderen europäischen Ländern.

Behördlich untersagt wurden sowohl die für den 18. April in Braunau als auch am 1. Mai in Linz von der NVP angekündigte Demonstrationen. Die sozialdemagogische Diktion des Aufrufes für den „Maiaufmarsch“ der NVP erinnerte zudem auffällig an jene der NSDAP vor 1933, die freilich nicht von der Geschichte der NS-Diktatur von 1933 bis 1945 zu trennen ist.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten hätte die im Frühjahr 2007 gegründete NVP vom Innenministerium überhaupt nicht als Partei zugelassen werden dürfen, weil sich sowohl in ihrem gültigen Programm als auch in ihren Publikationen und Aktionen zahlreiche Merkmale finden, die als Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes angesehen werden müssen.

Aus den erwähnten Gründen ist die KPÖ, neben ÖVP und SPÖ eine der drei Gründerparteien der einem eindeutigen antifaschistischen Verfassungsauftrag verpflichteten 2. Republik, der Auffassung, dass eine Kandidatur der NVP sowohl bei der Landtags- als auch der Gemeinderatswahl aus inhaltlichen Erwägungen nicht zugelassen werden darf. Furtlehner ersucht daher die Parteivorsitzenden von ÖVP, SPÖ und Grünen sowie den Bürgermeister von Enns dahingehend tätig werden, dass von den zuständigen Wahlbehörden eine Kandidatur der NVP wegen Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz nicht zugelassen wird.

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