Beschwerde beim UVS wegen Polizeiwillkür am 1. Mai
- Freitag, 15. Mai 2009 @ 10:11

„Obwohl keinerlei Gewalt oder sonstige gesetzeswidrigen Handlungen seitens der DemonstrationsteilnehmerInnen vorlagen (was durch Foto- und Videomaterial sowie Aussagen hunderter AugenzeugInnen ausreichend belegt ist) erfolgte am Sammelpunkt dieser Demonstration ein in keiner Weise gerechtfertigter und unverhältnismäßiger Polizeieinsatz verbunden mit einer teilweise mit Gewalt durchgeführten Identitätsfeststellung bei einem Teil der DemonstrationsteilnehmerInnen“, heißt es in der Beschwerde.
Durch den rund 2 ½ Stunden dauernden Polizeieinsatz wurde ein ordnungsgemäßer Ablauf der Demonstration verhindert, sodass diese nicht stattfinden konnte. Damit sieht Furtlehner das verfassungsmäßige Grundrecht der Demonstrationsfreiheit in Frage gestellt bzw. aufgehoben. Vor allem hält er es als mit der Demonstrationsfreiheit unvereinbar, wenn die Polizei die Teilnahme an einer Demonstration von einer präventiven Identitätsfeststellung abhängig macht.
Schwerwiegend ist die Vorgangsweise der Polizei auch in Hinblick darauf, dass es sich um eine traditionell am 1. Mai als gesetzlichen Feiertag stattfindende Demonstration handelt. Mit Verweis auf eine Sachverhaltsdarstellung über die Ereignisse wird der Unabhängige Verwaltungssenat für das Land Oberösterreich um entsprechende Behandlung dieser Beschwerde ersucht.