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KPÖ für Ausschluss der FPÖ vom Landessicherheitsrat

  • Donnerstag, 14. Mai 2009 @ 15:50
News Den Ausschluss der FPÖ von der geplanten Sitzung des Landessicherheitsrates wegen Befangenheit fordert die KPÖ-Oberösterreich: „Es heißt den Bock zum Gärtner machen, wenn Vertreter einer Partei die nachweislich vielfach personell mit dem Rechtsextremismus verfilzt ist, sich hartnäckig weigert gegenüber dem Rechtsextremismus eine klare Abgrenzung zu machen und deren Vertreter immer wieder die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes verlangen an Beratungen über Maßnahmen gegen den wachsenden Rechtsextremismus mitwirken“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Die bisherigen Sitzungen des Landessicherheitsrates – bei denen die Landtagsparteien mit Vertretern der Exekutive und einigen ausgewählten Experten bei weitgehender Ausgrenzung antifaschistischer Gruppierungen und Parteien wie etwa auch der KPÖ als einer der drei Gründerparteien der 2. Republik unter sich blieben – brachten durchwegs wenig wirksame Ergebnisse im Kampf gegen wachsende rechtsextreme Umtriebe wie zuletzt die Störaktion im KZ Ebensee anschaulich gemacht hat.

Nach Auffassung der KPÖ muss der Landessicherheitsrat aber auch Klarstellungen dahingehend vornehmen, dass die Förderung rechtslastiger Vereine wie dem personell mit dem illegalen Bund Freier Jugend (BFJ) verfilzten FPÖ-Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) oder dem sich hartnäckig auf „Turnvater“ Jahn als einem der ideologischen Wegbereiter des Nazifaschismus berufenden Turnerbund (ÖTB) aus Steuergeldern durch Land und gemeinden eingestellt wird.

Ebenso müssen nach Meinung der KPÖ die sich dem antifaschistischen Grundkonsens der 2. Republik verpflichteten Parteien klarstellen, dass Politiker welche das NS-Verbotsgesetz in Frage stellen ihrer Funktion enthoben werden und eine klare Abgrenzung gegenüber den Rechtsaußen-Parteien FPÖ und BZÖ erfolgt und diese explizit als Koalitionspartner ausschließt. Klarzustellen ist schließlich auch, dass es kein linkes Pedant zum Verbotsgesetz gibt und daher jede „Gleichstellung“ oder Relativierung nichts anderes bedeutet als eine Begünstigung rechtsextremer Aktivitäten.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Politik, Exekutive und Justiz im Vorgehen gegen rechtsextreme und neonazistische Umtriebe immer nur soweit handelten als sie von der antifaschistischen Bewegung gedrängt wurden. Ein Anstieg rechtsextrem motivierter Straftaten laut Verfassungsschutzbericht macht Handlungsbedarf deutlich. Zahlreiche Beispiele der letzten Jahre zeigten hingegen eine auffällige Toleranz gegenüber der rechten Gefahr.

„Wie die Fakten zeigen, ist hinreichend bekannt, was gegen die rechte Gefahr zu tun wäre und es gibt auch genug Vorschläge der antifaschistischen Bewegung. Es kommt nur darauf an, ob Politik, Exekutive und Justiz auch entsprechend entschlossen handeln um dem antifaschistischen Grundauftrag der 2. Republik gerecht zu werden“, so Furtlehner abschließend.

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