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Fünf kubanische Antiterroristen seit zwölf Jahren in US-Polithaft

  • Samstag, 30. Oktober 2010 @ 08:00
Global Gegen die Republik Kuba führen seit dem Sieg der Revolution über die Batista-Diktatur im Jänner 1959 alle bisherigen Regierungen der USA gemeinsam mit terroristischen Organisationen von Exilkubanern in Miami einen diplomatischen, medialen und wirtschaftlichen Krieg, begleitet von Terror- und Sabotageaktionen, die bisher das Leben von 3.478 Kubanerinnen gefordert haben. US-Präsident G. W. Bush erklärte Kuba zum Schurkenstaat, der die Sicherheit der USA gefährde und den internationalen Terrorismus unterstütze.

Zur frühzeitigen Aufdeckung und Abwehr terroristischen Aktionen gegen Kuba haben fünf kubanische Patrioten die konterrevolutionären Organisationen von Exilkubanern unterwandert und umfangreiches Beweismaterial über geplante Terroraktionen gesammelt. Damit konnten mindestens 170 Anschläge auf kubanische Institutionen und Persönlichkeiten verhindert werden.

1998 übergab die kubanische Regierung dieses Material an den FBI und US-amerikanischen Medien in der Erwartung, dass die US-Behörden weitere Terroraktionen unterbinden und gegen die Terrororganisationen in Miami gerichtlich vorgehen werden. Die Bush-Regierung, die sich als führende Macht im Kampf gegen den Terrorismus brüstet, ist nicht gegen die Miami-Terroristen vorgegangen, sondern ließ am 12.September 1998 die fünf kubanischen Antiterroristen festnehmen und einen Prozess gegen sie inszenieren.

Im Dezember 2001 wurden die fünf Kubaner in Miami zu langjährigen Haftstrafen für Verbrechen, die sie nie begangen haben, für „Verschwörung und Spionage“ bzw. für „Verschwörung zum Mord“ verurteilt:

Gerardo Hernandez zu zweimal lebenslänglich plus 15 Jahren
Ramon Labanino zu lebenslänglich plus 18 Jahren
Antonio Guerrero zu lebenslänglich plus 10 Jahren
Fernando Gonzalez zu 19 Jahren
Rene Gonzalez zu 15 Jahren.

Am 5. Juni 2008 bestätigten die Bundesrichter im zweiten Berufungsverfahren in Atlanta die Urteile über Gerardo Hernandez und Rene Gonzalez. Die Strafen für die drei anderen Kubaner wurden an das Gericht in Miami für ein neues Urteil zurück verwiesen und wurde für Antonio Guerrero am 13. Oktober 2009 auf 21 Jahre plus zehn Monate reduziert. Am 8. Dezember 2009 für Ramon Labanino auf 30 Jahre und für Fernando Gonzalez auf 17 Jahre plus neun Monate reduziert.

Für Gerardo Hernandez hat das Verteidigungsteam am 14. Juni 2010 den Habeas-Corpus-Antrag eingereicht. Das Ziel der Verteidigung ist, die US-Behörden zu zwingen, den Fall neu zu überdenken und mindestens die zweimal lebenslänglich wegzuverhandeln.

Das „Komitee-Austria Free the Five“ wird solange auf diesen Justizskandal hinweisen, bis den fünf Antiterroristen Gerechtigkeit widerfährt und sie frei gelassen werden. Wir appellieren an die Regierungen und Parlamente der EU-Mitgliedsländer und an die Europäische Union, gegen die Schandurteile zu protestieren: Menschenrechte und Gerechtigkeit sind unteilbar, dies muss auch für die Institutionen der USA gelten.

Kontakt: Komitee-Austria „Free the Five“ Web www.cuba.or.at, Mail b.oftner@aon.at

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