Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Schwerer Schlag gegen das NS-Verbotsgesetz

  • Donnerstag, 6. November 2008 @ 10:09
News Als höchst bedenkliche Entwicklung und schweren Schlag gegen das NS-Verbotsgesetz bewertet die KPÖ-Oberösterreich den Freispruch der fünf wegen NS-Wiederbetätigung angeklagten Rechtsextremen aus dem Umfeld des neonazistischen Bundes freier Jugend (BFJ) beim Landesgericht Wels.

Vier BFJ-Aktivisten aus Marchtrenk – sie saßen von März bis September 2007 in Untersuchungshaft – und ein Wiener Jurist als „Mastermind“ standen nach über dreijährigen Ermittlungen seit Mai 2008 in Wels vor Gericht und wurden jetzt von einem Geschworenengericht freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat Berufung angemeldet.

„Nach der Wahl des der rechtsextremen Burschenschaft Olympia angehörenden FPÖ-Politikers Martin Graf zum Dritten Nationalratspräsidenten mit den Stimmen der ÖVP und sogar einiger SPÖ-Abgeordneter ist dieses Urteil ein weiterer schwerer Schlag gegen das NS-Verbotsgesetz, das neben dem Staatsvertrag zum antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik gehört“, kritisiert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Rechtsextreme und Neonazis aller Schattierungen erhalten durch diese Entwicklung einen Freibrief für ihre Umtriebe. Das gilt insbesondere für die Grauzone zwischen dem BFJ und der FPÖ-Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ). Laut einer Studie des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstandes (DÖW) gibt es enge inhaltliche und personelle Überschneidungen zwischen RFJ und BFJ. Trotz dieser eindeutigen Positionierung und ständigen Vorstößen für die Abschaffung des Verbotsgesetzes wird der RFJ von Bund, Land und Gemeinden finanziell gefördert.

Die von Seiten der Verteidigung darstellte „Harmlosigkeit“ der Angeklagten wird durch die Aktivitäten des BFJ und seines Umfeldes eindeutig widerlegt. So gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Störaktionen von BFJ-Neonazis gegenüber linken Organisationen und Veranstaltungen, Verbreitung fremdenfeindlicher Flugblätter mit eindeutiger Verhetzung, Anschläge auf Objekte und Schaukästen der KPÖ, Drohmails an antifaschistische Gruppen und Personen usw.

Laut einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer vom Februar 2005 verstoßen sowohl der vereinsrechtlich gar nicht existente und damit faktisch illegal als Untergrundorganisation tätige BFJ als auch dessen Mutterorganisation AFP eindeutig gegen das NS-Verbotsgesetz. Ausgeblendet wurden beim Prozess in Wels auch die Rolle der BFJ-Mutterorganisation AFP sowie der offenbar finanzkräftigen Hintermänner.

Themen