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EuGH als Erfüllungsgehilfe neoliberaler Politik

  • Sonntag, 27. April 2008 @ 08:45
Europa Von Sahra Wagenknecht, Europaabgeordnete der LINKE (D)

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Angriff auf die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften in ganz Europa. Der EuGH kippt einmal mehr soziale Vorkehrungen, die zum Schutze der Arbeitnehmer existieren, zugunsten einer Regelung, die vor allem den Interessen der profitorientierten und schlagkräftigen transnational tätigen Großunternehmen dient. So kann es nach Ansicht des EuGH unzulässig sein, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Bedingung zu knüpfen, dass am Ausführungsort Tariflöhne gezahlt werden.

Mit diesem Urteil wird Sozialdumping in ganz Europa Vorschub geleistet. Wie schon in den Urteilen zu Laval und Viking Line hat der EuGH auch hier entschieden, dass der Kampf um gleiche Löhne und Arbeitsbedingungen mit Verweis auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der Unternehmen eingeschränkt werden kann.

Damit zeigt sich der EuGH erneut als ein Erfüllungsgehilfe der neoliberalen Politik, die von den Mitgliedstaaten vorgegeben wird und deren Ziel die Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für die Konzerne durch die Absenkung der Sozialstandards ist. Dies steht in einer Linie mit dem Vertrag von Lissabon, in dem die neoliberalen Grundfreiheiten Vorrang vor den Grundrechten und nationalstaatlichen Schutzbestimmungen erhalten.

Die Ratifizierung des Vertrags muss daher umgehend ausgesetzt werden! Das heutige EuGH-Urteil zeigt: Notwendig ist eine Änderung des europäischen Primärrechts, damit die bestehenden Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam geschützt werden.

Um die schlimmsten Folgen des Urteils auf nationaler Ebene abwenden zu können, bleibt nur eins: Auch im Baugewerbe und in anderen Branchen müssen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Für Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten, muss endlich ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,44 Euro vorgeschrieben werden!

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