Willkommen bei KPÖ Oberösterreich 

Kritik an Toleranz durch Exekutive und Justiz

  • Mittwoch, 16. April 2008 @ 12:50
News Im Zusammenhang mit der Antifa-Demonstration in Braunau (Samstag, 19. April 2008, 15 Uhr, Braunau, Bahnhof) kritisiert die KPÖ-Oberösterreich die unverständliche Toleranz von Exekutive und Justiz gegenüber rechtsextremen Umtrieben: „Trotz zahlreicher Hinweise von AntifaschistInnen schaut die Exekutive rechtsextremen Aktivitäten oft untätig zu. Wenn sie aber doch handelt und Ermittlungen stattfinden, werden diese vielfach durch Entscheidungen der Justiz wieder gegenstandslos“, meint KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner.

Anfang 2006 sorgte ein von KPÖ und der Infoladen Wels aufgedeckter Auftritt von Mitgliedern des Fanklubs „Braunauer Bulldogs“, einem Fanclub des Landesligavereins FC Braunau, die 2005 mit Hitlergruß im KZ Mauthausen posiert hatten. durch die brisante Kombination Braunau (Geburtsstadt Hitlers) und Mauthausen (Konzentrationslager) für einen enormen Wirbel. Das Medienecho war international, sogar Zeitungen in den USA und Israel berichteten. Erst im November 2006 standen die Neonazis vor Gericht und erhielten auffallend milde Urteile.

Von der Welser Staatsanwaltschaft eingestellt wurde 2006 eine bereits zu Jahresende 2005 von Infoladen Wels und KPÖ eingebrachte Anzeige wegen des Verdachtes der Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz gegen den Musikversand „Irdenwerk“ der Tonträger von Musikgruppen, die rechtsextreme und neonazistische Aussagen und Lieder vertrieben hat.

Dreimal demonstrierte 2006 in Ried der personell mit der FPÖ-Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) eng verfilzte neonazistische Bund Freier Jugend (BFJ) gemeinsam mit deutschen Nazis, die Polizei schritt (trotz Untersagung von zwei solcher vom Welser Rechtsextremisten Reinthaler angemeldete Demonstrationen) nicht ein. Im Dezember 2006 feierten in einer Disko in Antiesenhofen 200 Neonazis, die Polizei schaute zu.

Aus „Bagatellgründen“ um vor Inkrafttreten der neuen Strafprozessordnung zu Jahresbeginn 2008 möglichst viele „Altlasten“ vom Tisch zu haben wurde ein Verfahrens gegen jene drei Aktivisten des LASK-Fanklubs „Commando Urfahr“ LASK-Fans, die im Sommer 2007 auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg mit Hitlergruß posiert und Fotos dieser „Aktion“ versehen mit dem Spruch „Blut und Ehre“ im Internet veröffentlicht hatten, durch die Linzer Staatsanwaltschaft eingestellt.

Erst über ein Jahr nach den ersten Verhaftungen von BFJ-Aktivisten im März 2007 nach einem geplatzten „Tag der nationalen Jugend“ in Sankt Johann im Pongau stehen im Mai 2008 fünf wegen NS-Widerbetätigung angeklagte Rädelsführer (René Hönig, Stefan Magnet, Michael Scharfmüller, Markus Knoll, Horst Ludwig) in Wels vor Gericht.

Gegenteilig agiert die Justiz hingegen, wenn rechtsextreme Umtriebe öffentlich aufgezeigt werden: So verurteilte das Landesgericht Linz die KPÖ im Juli 2007, weil sie in einer Aussendung die politischen Umtriebe des Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler im Zusammenhang mit einer von ihm als Strohmann des neonazistischen Bundes Freier Jugend (BFJ) für den 10. Dezember 2005 in Ried im Innkreis angemeldeten, dann aber behördlich wegen Verdacht auf NS-Widerbetätigung untersagten Demonstration aufgezeigt hatte. Allerdings wurde dieses Urteil im November 2007 im Berufungsverfahren vom Oberlandesgericht aufgehoben.

Ebenfalls verurteilt wurden im Juli 2007 auch die „OÖ Nachrichten“ infolge einer Klage des Rechtsextremisten Gottfried Küssel, weil sie diesen in Zusammenhang mit Aktivisten des Bundes Freier Jugend (BFJ) brachten, obwohl dafür sogar Fotos vorgelegt werden konnten.

„Für alle antifaschistischen Gruppen ist es deprimierend, wenn ihre Wachsamkeit im Sinne von Verbotsgesetz und Staatsvertrag durch die Haltung von Exekutive und Justiz ad absurdum geführt wird“, so Furtlehner abschließend. Die KPÖ-Oberösterreich fordert Innenminister Günther Platter und Justizministerin Maria Berger daher zu einer Klarstellung in Hinblick auf eine ernsthafte Bekämpfung aller rechtsextremen und neonazistischen Aktivitäten entsprechend dem Staatsvertrag, NS-Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und anderen einschlägigen Bestimmungen auf.

Themen