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16. März 1988: Giftgasmassaker von Halabja

  • Sonntag, 16. März 2008 @ 18:15
Global Genau 20 Jahre ist es her, als am 16. März 1988 der irakische Diktator Saddam Hussein mit der stillen Duldung des Westens die Kurdenstadt Halabja im Nordirak mit Giftgas auszulöschen versuchte. Ein regelrechter „Gift*censored*tail“ aus Sarin, Senfgas und Nervengas X wurde über den blauen Himmel der Stadt herabgelassen und führte zum Tod von 5.000 Kurden, meist Kinder, Frauen und Greise. Abgesehen von den tausenden Verletzten, meist ohne Heilungschance, liegen bis heute noch unter anderem vermehrte Missgeburtenraten, genetisch bedingte Folgeschäden, erhöhte Brustkrebsrate und weitere gesundheitliche Schäden, vor.

Nicht nur durch das Giftgasmassaker, sondern auch durch die Anfal-Kampagne, die als Ziel die Auslöschung der kurdischen Zivilisation im Irak hatte, stellten die damaligen irakischen Machthaber ihren zügellosen Skrupel und ihre grenzenlosen Eliminierungsmethoden außer Frage.

Es gilt aber auch aufzeigen, dass auch der Handel mit Massenvernichtungswaffen an diesem Genozid eine tragende Rolle spielte, aber bislang kaum Verurteilungen dieser Förderer eingeleitet wurden. Unter anderem deutsche, niederländische oder auch Schweizer Firmen waren einerseits durch den Handel mit ihrem Know-how und mit den Grundsubstraten zur Giftgasherstellung, als auch mit der Beteiligung am Giftgasindustrieaufbau, zweifelsohne beteiligt an diesem Massaker.

Zusätzlich ist es bedauerlich, dass trotz der Ermordung von 5.000 Menschen an diesem Tag, keine Anerkennung dieses Massenmordes von Halabja als Genozid vorliegt. Denn laut der „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes„ in der Resolution 260 liegt ein Völkermord bzw. Genozid dann vor, wenn einer der folgenden Handlungen begangen wurde:
- das Töten von Angehörigen der Gruppe
- das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
- die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
- die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
- die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

Obwohl diese fünf Punkte zweifelsohne mehrmals seitens des damaligen irakischen Regimes gewissenlos begangen wurden, liegt bislang keine internationale Annerkennung dieser Taten, vor allem des Giftgasangriffes auf Halabja, als Völkermord, vor!

Mit einem Gedenkmarsch am 16. März 2008 in Linz gedachte eine von der Kurdischen Exilgemeinde, dem Kurdischen Kulturverein Leonding, Mesopotamya Anadolu Kulturverein, Verein der Kurden aus Syrien in Österreich und dem Kurdisch-Österreichischen Freundschaftsverein in Österreich gebildete Plattform der Opfer dieser Verbrechen. Gefordert wurden dabei die internationale Anerkennung des Giftgasmassakers von Halabja als Genozid, ein Stopp des Handels mit Massenvernichtungswaffen und –substanzen und die Verurteilung aller Beteiligten am Giftgasangriff auf Halabja. Die KPÖ-Oberösterreich richtete solidarische Grüße an die TeilnehmerInnen dieses Gedenkmarsches.

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