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Eine kostenlose Energiegrundsicherung ist notwendig und finanzierbar

  • Donnerstag, 7. Februar 2008 @ 11:32
Sozial Seit dem Jahr 2000 sind die Energiekosten um mehr als 20 Prozent gestiegen. Bei Haushalten mit weniger als 900 Euro Einkommen (davon sind mehr als eine Million Menschen betroffen) machen die Wohn- und Heizkosten bereits 37 Prozent des monatlichen Gesamtbudgets aus. Je geringer das Haushaltseinkommen ist – in Österreich sind 420.000 Personen unmittelbar arm und zusätzlich rund eine Million armutsgefährdet – desto größer ist der prozentuelle Anteil der Wohnkosten. Während auf der einen Seite die Gewinne der Energiekonzerne stetig wachsen, sehen sich mehr und mehr Haushalte mit der jähen Abschaltung jeglicher Energiezufuhr konfrontiert – kalte und finstere Wohnungen mit nicht funktionierenden Elektrogeräten sind die Folgen.


Energiegrundsicherung als Menschenrecht

Auf dem Hintergrund der Menschenrechtserklärung der UNO, dass Wohnen ein Grundrecht für Alle sein muss, hat die KPÖ das politische Konzept der Energiegrundsicherung entwickelt. Das zentrale Ziel dieser Energiegrundsicherung besteht darin, dass keinem Menschen im viertreichsten Land der EU der Strom oder die Heizung abgedreht wird, und er/sie damit Finsternis und Kälte ausgesetzt ist.

Das Konzept der Energiegrundsicherung knüpft im sozialen Sinn am Begriff Sicherheit und gleiche Lebenschancen an und versteht sich als elementares sozial-gerechtes Ziel: Energie, also Strom und Wärme, zählen zu den unverzichtbaren Lebensmittel, zu denen Alle gleichen und ungehinderten Zugang haben müssen. Die KPÖ ist stets für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energiewirtschaft mit höherer Energieeffizienz eingetreten, die auch eine mittel- bis langfristige Kostenersparnis für die Volkswirtschaft zur Folge hat. Es ist jedoch kontraproduktiv, gerade den Einkommensschwachen den Umbau dazu finanziell anzulasten; dieser muss zu Lasten der Profiteure in der Energiewirtschaft sein.

Energiegrundsicherung konkret

Das Konzept der KPÖ sieht vor, dass jedem Haushalt ein kostenloser Grundbezug an Energie (Strom und Heizung) zur Verfügung gestellt wird. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer sind dies im Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 m3 Gas für einen 60 m2 Haushalt mit zwei Personen. Damit wäre sicher gestellt, dass auch der Energieverbrauch der für grundlegende Wohn- und Lebensbedürfnisse notwendigen Geräte wie etwa Kühlschrank, E- oder Gasherd, Waschmaschine, Fernseher, Beleuchtungskörper sowie für die Heizung als kostenloses Kontingent gewährt wird. Dieses kostenlose Kontingent ist allen in Österreich lebenden Menschen als Rechtsanspruch zur Verfügung zu stellen, und darf an keine Kontrollen oder bürokratischen Hürden, wie dies etwa bei den Heizkostenzuschüssen der Länder der Fall ist, geknüpft werden.

Im Sinne der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sollte indes der über die Grundsicherung hinaus gehende Energieverbrauch vom Preis her progressiv gestaltet werden. Derzeit ist die Situation umgekehrt: Haushalte mit geringem Energieverbrauch werden mit hohen Mindestbeiträgen zur Kasse gebeten, während Großverbraucher belohnt werden. Ein zusätzlicher Ansatz zur Senkung der Energiekosten im Haushalt ist auch die Befreiung der Haushaltsenergie von der Mehrwertsteuer; notwendig ist gleichzeitig die amtliche Preisregelung für die wichtigsten Energieformen wie Strom, Gas und Heizöl. Weiters soll die unsinnige Anbindung der Preise für Strom, Gas und andere Brennstoffe an den Ölpreis aufgehoben werden.

Die Finanzierung

Die Finanzierung der Energiegrundsicherung soll über die teilweise Abschöpfung der Profite der Energieunternehmen sowie über eine gerechte Steuerpolitik erfolgen. Diese Steuerpolitik orientiert auf eine deutlich stärkere Besteuerung der Gewinne von Konzernen (z.B. Erhöhung der Körperschaftssteuer, Einkommenssteuererhöhung für die Reichen, Abschaffung der Steuerprivilegien für Privatstiftungen, Abschaffung der privilegierten Gruppenbesteuerung, Wiedereinführung der Vermögenssteuer …). Österreich zählt zu den reichsten Ländern der OECD – die Finanzierung der Energiegrundsicherung ist daher möglich und machbar.

Internationale Beispiele

Großbritannien hat als einer der ersten Staaten weltweit eine nationale Strategie zur Linderung von „Fuel Poverty“, Energiearmut, konzeptionell entwickelt. Energiearmut wird grundsätzlich definiert als „Schwierigkeit eines Haushalts, aus finanziellen Gründen eine Raumtemperatur von 21 Grad“ zu erreichen. Die „Fuel Poverty“ – Strategie ist in Großbritannien stark mit Sozialpolitik verknüpft: Sie orientiert darauf, bis zum Jahr 2010 die Energiearmut vor allem in „verletzlichen Haushalten“, also solchen, in denen Kinder, ältere oder kranke Menschen wohnen, zu eliminieren.

KPÖ-Bundesausschuss 7.2.2008

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