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1933: Die Machtergreifung des Nazifaschismus

  • Dienstag, 30. Januar 2018 @ 08:00
Geschichte Am 30. Januar 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler – so wie in den Jahren davor schon Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher – diese wurden allerdings bald wieder abgesetzt. Die Übertragung der Regierungsgeschäfte an Hitler aber sollte ungleich folgenschwerer sein – für Deutschland, aber auch für die ganze Welt.

Im Kabinett von Adolf Hitler saßen allerdings mit Wilhelm Frick und Hermann Göring nur zwei weitere Nationalsozialisten und die Konservativen hofften, ihren eigenen Einfluss durch die Zusammenarbeit mit den Nazis vergrößern zu können. Doch diese Rechnung ging nicht auf: Schon am 1. Februar 1933 veranlasste Hitler den Reichspräsidenten, das Parlament aufzulösen.

Von nun an machte die NSDAP mit offiziellem Auftrag Jagd auf den politischen Gegner - vorzugsweise auf KommunistInnen und SozialdemokratInnen. Am 17. Februar erließ Göring einen Schießerlass, der der Polizei den Gebrauch der Schusswaffe gegen Oppositionelle erlaubte.

Nur wenige wehrten sich: Am 15. Februar 1933 hielt Adolf Hitler in der Stuttgarter Stadthalle eine Rede, die der süddeutsche Rundfunk übertragen sollte. Mit einer Axt zerstörte der Kommunist Alfred Däuble die Übertragungskabel und flüchtete. Die Polizei fasste ihn und seinen Helfer Hermann Nedinger jedoch. Beide mussten Gefängnisstrafen für ihre Tat verbüßen.

In der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 brannte der Reichstag in Berlin. Der Brand beruhte auf Brandstiftung. Am Tatort festgenommen wurde Marinus van der Lubbe. Allerdings konnten die Umstände und vor allem die Täterschaft niemals einwandfrei geklärt werden. Die mitangeklagten Kommunisten wurden, auch unter dem Druck der internationalen Presse, frei gesprochen- nicht zuletzt wegen der leidenschaftlichen Verteidigung von Dimitroff-, das „kommunistische Komplott“ aber wurde – obwohl niemals bewiesen – von den Nationalssozialisten zum Fakt erklärt.

Unbestritten sind die politischen Folgen. Bereits am 28. Februar wurde die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) erlassen. Damit wurden die Grundrechte der Weimarer Verfassung (Unversehrtheit der Wohnung und des Eigentums, Post- und Fernmeldegeheimnis, Meinungs-, Presse- und Vereinsfreiheit) praktisch außer Kraft gesetzt und der Weg für die legalisierte Verfolgung der politischen Gegner der NSDAP durch Polizei und SA frei gemacht. Gleichzeitig waren darin stärkere Eingriffmöglichkeiten des Reiches in die Angelegenheiten der Länder enthalten. Für verschiedene Terrordelikte wie auch für Brandstiftung wurde rückwirkend die Todesstrafe eingeführt. Die Verordnung blieb bis zum Ende des „Dritten Reiches“ in Kraft und war die Grundlage für ein Regime des permanenten Ausnahmezustandes.

Aus taktischen Gründen sah die Regierung noch von einem formellen Verbot der KPD ab. Aber Adolf Hitler machte noch am 28. Februar unmissverständlich deutlich, dass jetzt „rücksichtslose Auseinandersetzung mit der KPD dringend geboten sei.“ Das erklärte Ziel war die völlige Vernichtung der Kommunisten. Daneben konnte die Notverordnung auch auf Sozialdemokraten und letztlich auf alle Gegner des Regimes angewandt werden.

Die Notverordnung schuf die Grundlage zur Verhaftung nicht nur zahlreicher weiterer Funktionäre der Arbeiterparteien, sondern auch zahlreicher kritischer, meist linker Intellektueller. Unter diesen waren noch am 28. Februar Carl von Ossietzky, Erich Mühsam, Ludwig Renn, Egon Erwin Kisch, Max Hodann oder Hans Litten. Einige Tage später gelang der Polizei auch die Verhaftung des kommunistischen Parteivorsitzenden Ernst Thälmann.

Schon am 7. Februar hatte er sich im Zentralkomitee seiner Partei für einen gewaltsamen Sturz Hitlers ausgesprochen. In Thälmanns Fall wollten die Nazis nicht mehr das Risiko eines Prozesses eingehen, auch war ihre Macht schon derart gefestigt, dass sie dies auch nicht nötig hatten. Nach jahrelanger Einzelhaft befahl Adolf Hitler am 14. August 1944 die Ermordung Thälmanns im Konzentrationslager Buchenwald. Drei Tage später wurde Thälmann hingerichtet und sofort verbrannt. Nur kurz danach verbreitete aber die nationalsozialistische Propaganda-Maschine, dass Thälmann bei einem Bombenangriff am 24. August ums Leben gekommen wäre. Im Übrigen hatte sich auch Stalin während des Paktes mit Hitler nicht für eine Freilassung Thälmanns eingesetzt - und dies obwohl andererseits Thälmann als besonders moskautreu gegolten hatte.

Im Januar 1933 verkündete Göring vollmundig: „Das ist der Beginn des kommunistischen Aufstandes, sie werden jetzt losschlagen! Es darf keine Minute versäumt werden!“ Hitler setzte nach: „Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“

Am 21. März 1933, also knapp zwei Monate nach dem Machtwechsel in Berlin, errichteten die Nazis mit dem Internierungslager Dachau bei München das erste Konzentrationslager (KZ). Als Umerziehungs-Anstalten für die politischen Gegner getarnt, leiteten SA und Schutzstaffel (SS) die KZ, deren Netz sich schnell über das ganze Land erstreckte. Die Nazi-Herrschaft blieb bis zum Mai 1945 bestehen und forderte Millionen Menschenleben.

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