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Konzept der KPÖ für eine Energiegrundsicherung

  • Donnerstag, 24. Januar 2008 @ 12:54
Sozial Die Ausgangssituation

Die Energiekosten steigen seit Jahren weit über der allgemeinen Inflationsrate, damit werden auch die Wohnkosten weit überdurchschnittlich hochgetrieben. Gleichzeitig stagnieren – bedingt durch zu geringe Lohnabschlüsse und Pensionserhöhungen, Wirkung der „kalten Progression“ bei der Lohnsteuer auch bei oft nur geringen Einkommenszuwächsen und Reduzierung von Sozialleistungen – die Realeinkommen.

Je geringer das Haushaltseinkommen umso größer ist jedoch der prozentuelle Anteil der Wohnkosten. Das trifft zunehmend Haushalte mit geringen Einkommen, das oft aber gerade zu hoch für die Inanspruchnahme von Unterstützungen ist. Die Zahl der Fälle, in denen Haushalten Strom oder Heizung abgedreht wird und die Wohnung kalt und finster bleibt ist im Steigen.

Was ist eine Energiegrundsicherung?

In Großbritannien gibt es eine Strategie zur Linderung von Energiearmut. Belgien weist laut OECD das beste Modell in Hinblick auf Energiegrundversorgung auf, dort ist eine Mindestmenge Wasser für alle kostenlos und niemand darf Strom oder Wasser abgedreht werden. In Irland ist Trinkwasser überhaupt kostenlos.

Hauptziel einer Energiegrundsicherung müsste sein, dass niemand der Strom oder die Heizung abgedreht und damit der Finsternis und Kälte ausgesetzt wird. Der Begriff Energiegrundsicherung macht deutlich worum es geht, er knüpft positiv, nämlich im sozialen Sinne am Begriff Sicherheit an und macht deutlich, dass Wohnen ein Grundrecht entsprechend der Menschenrechtserklärung der UNO ist.

Ein Ansatz für eine Energiegrundsicherung könnte sein, einen Grundbezug bei Energie (Strom und Heizung) kostenlos zu gewähren, dafür aber den Preis des darüber hinaus gehenden Bezuges progressiv nach Verbrauch zu gestalten. Derzeit ist es bekanntlich umgekehrt, indem Haushalte mit geringem Energieverbrauch mit Mindestbeträgen zur Kasse gebeten, hingegen Großverbraucher belohnt werden. Eine Energiegrundsicherung ist wörtlich zunehmen, sie sichert ein Grundbedürfnis, ist aber kein Freibrief für Verschwendung, alle müssen mit dem damit eingeräumten Kontingent sorgsam haushalten.

Für die Bemessung eines Grundbezuges können Erfahrungswerte der Arbeiterkammer oder auch Erfahrungen aus dem Ausland herangezogen werden. Denkbar wäre etwa, dass der Energieverbrauch der für grundlegende Wohn- und Lebensbedürfnisse notwendigen Geräte (Kühlschrank, E-Herd, Waschmaschine, Geschirrspüler, Fernseher…) sowie für die Heizung als kostenloses Kontingent gewährt werden.

Wie kann das finanziert werden?

Die Finanzierung einer solchen Energiegrundsicherung soll auf Kosten der Profite der Energieunternehmen erfolgen, entweder direkt oder durch deren Besteuerung. Dass sich dies mit der Privatisierung der Energiewirtschaft und dem damit verbundenen Vorrang für die Interessen von AktionärInnen und Investoren nicht vereinbaren lässt, liegt natürlich auf der Hand.

Österreich ist das viertreichstes Land der EU. Aber trotz angeblichen Wohlstandes können immer mehr Menschen das Grundbedürfnis Wohnen nicht mehr finanzieren. Die Forderung nach einer Energiegrundsicherung ist daher auch vor dem Hintergrund wachsender Polarisierung zu sehen. Einerseits wächst der Reichtum einer kleinen Minderheit, andererseits geraten immer mehr Menschen in die Armutsfalle, eine Umverteilung ist daher dringend notwendig.

Die Regierung profitiert an steigenden Energiepreisen durch erhöhte Steuereinnahmen. Die Forderung nach entsprechenden Mitteln zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne einer Energiegrundsicherung ist demnach gerechtfertigt.

Einige ergänzende Aspekte

Die länderweise unterschiedlich hohe Heizkostenzuschüsse wurden zwar erhöht, werden zu einem beträchtlichen Teil aber aus Unwissenheit, Scham oder wegen bürokratischer Hürden (ähnlich wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe, Jahresausgleich…) nicht beansprucht. Eine bundesweite Regelung wäre notwendig, MindestpensionistInnen müssten den Zuschuss automatisch bekommen. Teilweise sind solche Zuschüsse aber auch Instrument für eine populistische Politik (etwa durch die Verdoppelung vor Landtagswahl in NÖ).

In der Steiermark beschloss der Landtag 70 Euro Strombonus aus den Profiten der EStAG für alle Haushalte. Allerdings ist dieses Modell mit bürokratische Modalitäten verbunden, die Abwicklung erfolgt über die Gemeinden und ist an Einkommensgrenzen gebunden.

Ein Kritikpunkt bei der Entwicklung der Energiepreise und Wohnkosten ist auch die Tarifpolitik der Gebietskörperschaften: Ein wesentlicher Hintergrund dafür sind auch die Maastricht-Kriterien. Auch zeigen sich hier die Auswirkungen der EU-Liberalisierung, etwa durch die Trennung von Leitungen und Energie und damit verbundenen Grundkosten. Eine Fundamentalkritik ist auch in Hinblick auf die Überwälzung von „stranded coasts“ für Fehlinvestitionen der Energieunternehmen auf die KonsumentInnen angebracht.

Ein Ansatz zur Senkung der Energiekosten könnte auch die Befreiung von Haushaltsenergie von der Mehrwertsteuer sein, ebenso notwendig wäre auch eine amtliche Preisregelung für die wichtigsten Energieformen wie Strom, Gas und Heizöl. In weiterer Folge sollte auch der Aspekt des Umstiegs auf erneuerbare Energie berücksichtigt werden.

KPÖ-Bundesausschuss 24.1.2008

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