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Das kommt 2008

  • Samstag, 29. Dezember 2007 @ 19:24
Österreich Billigere Kinder: Kinder werden im nächsten Jahr das Geldbörsel der Eltern weniger belasten. So werden Gebühren, die bisher bei der Geburt eines Kindes angefallen sind, gestrichen. Maximal 131 Euro können sich frischgebackene Eltern dadurch ersparen. Für Mehrkindfamilien gibt es mehr Familienbeihilfe. Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 55.000 Euro erhalten künftig für das dritte Kind einen Zuschlag von 35 und für das vierte und jedes weitere Kind einen Zuschlag von 50 Euro.

Flexibles Kindergeld: Nicht höher, aber dafür flexibler wird das Kindergeld: Mit drei verschiedenen Bezugsmodellen soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern einfacher werden. Erste Variante ist das bestehende Modell: 436 Euro monatlich über drei Jahre, davon 6 Monate der Partner (30+6). Zweite Option: der Bezug von 800 Euro monatlich über 18 Monate, davon 3 Monate der Partner (15+3). Variante drei: 624 Euro monatlich über 24 Monate (davon vier der Partner).

Mehr Bildung: Mit dem Beginn des Schuljahrs 2008/09 gibt es erste Modellversuche zur Neugestaltung der Schule der Zehn- bis 14-Jährigen. Ebenfalls im September 2008 soll das verpflichtende Kindergartenjahr für Kinder mit Sprachdefiziten starten.

Weniger Autonomie: Ab 2008/09 werden zwei der vier (Volksschule/Hauptschule) bzw. fünf (AHS) bisher von den Schulen fixierten schulautonomen Tage bundesländerweise einheitlich vorgegeben.

Mehr Stipendien: Durch eine Erhöhung der Einkommens- und Zuverdienstgrenzen sowie eine Senkung der Bagatellgrenze sollen ab dem Studienjahr 2008/09 rund 4000 zusätzliche Studenten eine Studienförderung erhalten. Auch die Mittel für Leistungsstipendien werden aufgestockt. Ab dem Herbst sollen sich Studenten außerdem ihre Gebühren durch Nachhilfe („Mentoring“) zurückverdienen können.

Höhere Pensionen: Die Pensionen werden im kommenden Jahr zwischen 1,7 und 2,9 Prozent angehoben, wobei die Anpassung umso höher ausfällt, je niedriger die Pension ist. Der Ausgleichzulagenrichtsatz beträgt für Alleinstehende 747 Euro (bisher 726 Euro), für Ehepaare 1120 Euro (1091,14 Euro). Gleichzeitig steigen die Höchstbeträge, bis zu denen Pensionsbeiträge gezahlt werden müssen: 3930 Euro (bisher 3840) sind es für ASVG-Versicherte, 4585 Euro für Selbständige.

Pensionsvorschau: Neu ist ab 2008 das Pensionskonto: So kann künftig jeder Versicherte seinen Kontostand einsehen und abschätzen, wie hoch seine Pension wäre, wenn er jetzt in Pension ginge. Das Konto startet zwar schon im Jänner, die Einkünfte für das Jahr 2007 müssen von der Pensionsversicherungsanstalt allerdings erst gespeichert werden. Deshalb werden aktuelle Konto-Auszüge erst Anfang April vorliegen.

Pflegeförderung: Wer daheim Pflegekräfte beschäftigt – das dürfen auch Kräfte aus dem Ausland sein – muss das Beschäftigungsverhältnis legalisieren. Dann gibt es auch Aussicht auf öffentliche Förderung: Diese kann man bei den Bundessozialämtern oder bei der Landesregierung beantragen. Für selbstständige Betreuungskräfte gibt es bis zu 225 Euro, für ein Angestelltenverhältnis maximal 800 Euro Zuschuss. Voraussetzung ist eine Einkommensgrenze von 2500 Euro sowie eine Vermögensgrenze: Neben dem Eigenheim und einem Kraftfahrzeug darf auch ein Barvermögen bis zu 7000 Euro vorhanden sein. In Niederösterreich und Vorarlberg gibt es keine Vermögensgrenze, auch wird dort mit 500 bzw. 1000 Euro höher gefördert.

Pflegeamnestie: Ab 1. Jänner 2008 ist es mit der „Amnestieregelung“ bei der Beschäftigung „illegaler“ Pflegekräfte vorbei. Ab dann droht – zu den Forderungen der Sozialversicherung – eine Verwaltungsstrafe, sofern man es unterlässt, die Betreuungsperson bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Strafen, die die Bezirksverwaltungsbehörde ausspricht, reichen laut Sozialministerium von 730 bis zu 2180 Euro, im Wiederholungsfall von 2180 bis zu 5000 Euro.

Höhere Versicherungen: In der Krankenversicherung wird für alle Berufstätigen ein einheitlicher Beitragssatz von 7,65 Prozent gelten. Für Arbeiter, Angestellte, Bauern und Pensionisten bedeutet das eine Anhebung um 0,15 Prozentpunkte, für die Selbstständigen eine Senkung um 1,45 Prozentpunkte. Die Pensionisten trifft ein Satz von 5,1 Prozent (inklusive der verpflichtenden Freizeitunfallversicherung.

Rezeptgebühr: Die Rezeptgebühr pro Medikament steigt um zehn Cent auf 4,80 Euro. Allerdings wird sie in Summe gedeckelt: Wer viele Medikamente braucht, zahlt künftig nur so lange Rezeptgebühren, bis zwei Prozent seines Jahresnettoeinkommens erreicht sind – für weitere Medikamente wird dann keine Gebühr mehr eingehoben, allenfalls zu viel bezahlte Rezeptgebühr wird gutgeschrieben.

Bundesheer: Der Ausbau der Eurofighter-Flotte wird ab der Jahresmitte, möglicherweise bereits schon vorher zur EURO, diesen Flugzeugtyp einsatzfähig machen. Zu den bereits ausgelieferten Jets kommen in der ersten Jahreshälfte vier weitere. Sie werden – wie das gesamte Bundesheer – dann unter einem neuen Kommando stehen: Zu Jahresbeginn wird Verteidigungsminister Norbert Darabos den neuen Generalstabschef und mehrere Sektionschefs neu bestellen.

Auslandseinsätze: Das Bundesheer wird in der ersten Jahreshälfte seine Auslandseinsätze ausweiten: Die jetzt schon im Kosovo eingesetzte Truppe müsste verstärkt werden, wenn es dort rund um die Staatswerdung zu Unruhen kommen sollte. Gleichzeitig wird ab Februar mit dem Abmarsch von bis zu 200 Mann in den Tschad gerechnet, ab April könnten Fliegerkräfte dazukommen.

Keine Streumunition: Mit Jahresbeginn ist Österreich das weltweit zweite Land, das diesen Munitionstypus (der kleinere „Bomblets“ verteilt) ächtet. Das Bundesheer wird seine Bestände vernichten. (APA, cs, DER STANDARD, Printausgabe, 29.12.2007)

„Licht am Tag“: Bei guten Sichtverhältnissen müssen die Autoscheinwerfer ab 1. Jänner nicht mehr eingeschaltet werden.

Winterreifenpflicht: Ab 1. Jänner dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen Autos nur noch mit Winterreifen oder Ketten in Betrieb genommen werden.

Handy am Steuer: Die Strafe fürs Telefonieren ohne Freisprechanlage am Steuer wird von 25 auf 50 € erhöht.

Autobahnvignette: Die Vignette kostet 2008 um 1,20 Euro mehr: 73,80 Euro. Die Zwei-Monats-Vignette kostet 22,20 Euro (+40 Cent). Die Zehn-Tages-Vignette kommt auf 7,70 Euro, (+10 Cent). Jahresvignetten für Motorräder kosten im nächsten Jahr 29,50 Euro (+50 Cent). Die Zehn-Tages-Vignette für Motorräder gibt's für 4,40 Euro (+10 Cent).

Kindersicherheit: Bei Schülerfahrten in Kleinbussen muss ab 1. März jeder Sitz einen Gurt haben.

„Luft-Hunderter“: Das umstrittene, generell geltende Tempo 100 nach dem „Immissionsschutzgesetz-Luft“ auf dem Abschnitt der Westautobahn (A1) zwischen Enns und Linz wird künftig nur noch zeitweise gelten. Zum Jahreswechsel geht eine neuinstallierte „Verkehrsbeeinflussungsanlage“ in Betrieb, die nur dann das Tempo-100-Limit anzeigen wird, wenn dies bei Grenzwertüberschreitungen notwendig ist. Seit August wurden in diesem Abschnitt rund 30.000 Temposünder gestraft.

Alkohol am Steuer: Alkoholisierte Lenker müssen künftig mit höheren Geldstrafen rechnen und schon beim ersten Verstoß eine Schulung absolvieren. Weiters soll bei Alkoholisierungen über 0,8 Promille der Führerschein für längere Zeit als bisher entzogen werden. Beschlossen ist das aber noch nicht.

ÖBB-Tarife: Die ÖBB haben ihre Preise für 2008 bereits zum Fahrplanwechsel am 9. Dezember erhöht: Teilweise sind die Ticketpreise um vier Prozent gestiegen, etwa der Vollpreis für die Strecke Wien-Linz (29,10 statt 27,90 €). Die Fahrt von Wien nach Graz kostet 31,40 statt 30,20 €. Wien-Salzburg ist um 1,8 Prozent teurer geworden und kostet 44,20 €. Die regionalen Verkehrsverbünde planen für Anfang 2008 Tariferhöhungen.

„Koma-Trinken“: Gastronomen müssen ab 1. Jänner das Alter von Gästen, die Alkohol trinken wollen, im Zweifel per Ausweis kontrollieren. Bei Säumigkeit drohen Strafen bis zu 3600 Euro.

Staatsanwälte leiten Ermittlungen: Ab 1. Jänner sind nicht mehr U-Richter, sondern die Staatsanwälte für polizeiliche Ermittlungen zuständig. Die Untersuchungen selbst werden weiter von der Kriminalpolizei durchgeführt, diese muss aber mindestens alle drei Monate einen Bericht vorlegen.

Opferrechte: Opfer werden künftig aktiv ins Strafverfahren eingebunden. Sie müssen informiert werden, können in die Akten einsehen, Beweisaufnahmen und auch die Fortführung eingestellter Verfahren verlangen. Bei Sexual- und Gewaltdelikten haben sie Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung.

Recht auf Anwalt: Beschuldigte haben künftig schon bei der ersten Polizeieinvernahme das „Recht auf einen Anwalt“. Im Prinzip. Die Polizei kann dieses Recht nämlich beschränken, wenn sie die Ermittlungen beeinträchtigt sieht.

DNA-Massentests: Ab 1. Jänner können DNA-Reihenuntersuchungen zur Klärung von Sexualdelikten und anderen Straftaten durchgeführt werden, wenn angesichts der Straftat mehr als fünf Jahre Haft drohen. Es ist eine gerichtliche Bewilligung notwendig, und der Kreis der infrage kommenden Täter muss überschaubar sein.

Korruptionsbekämpfung: Ab 1. Jänner ist die Bestechung von Beamten umfassend strafbar, auch schon das „Anfüttern“ mit Geschenken - ebenso die Bestechung von Schiedsgerichten.

Asylwerber: Asylwerbern wird ab Mitte des Jahres ein Weg weniger offenstehen. Denn mit der - umstrittenen - Einrichtung des Asylgerichtshofes wird ihnen der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof abgeschnitten.

Kilometergeld: Ab 1. Jänner ist die steuerfreie Auszahlung des Kilometergeldes (38 Cent je Kilometer) mit 11.400 Euro im Jahr limitiert. Entschädigungen für „Dienstreisen“ von der Wohnung aus werden nicht mehr steuerlich anerkannt. Bis Ende 2009 davon ausgenommen sind Fahrten zur Baustelle oder zum Montageplatz. Auch beim Tag- und Nächtigungsgeld wurden zahlreiche Änderungen verordnet, allerdings keine allzu wichtigen.

Arbeitszeit: Mehr Arbeit und weniger Überstundenzuschläge bringt das neue Arbeitszeitgesetz. In einer Viertagewoche können künftig 10 Tagesstunden vereinbart werden, ohne dass Zuschläge anfallen. Ähnliches gilt für Gleitzeitmodelle. Die Möglichkeiten, 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche zu arbeiten, werden ausgeweitet. Überstunden bei Teilzeitbeschäftigung müssen künftig mit einem Zuschlag von 25 Prozent abgegolten werden. Die Nichterfassung der Arbeitszeit wird künftig geahndet.

Arbeitslosigkeit: Die Zumutbarkeitsbestimmungen werden verschärft. Sie müssen längere Fahrzeiten zum Arbeitsort in Kauf nehmen (zwei Stunden bei Vollzeitjobs). Personen ohne Betreuungspflichten müssen 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen (bisher 16). Arbeitslose, die bei der Schwarzarbeit ertappt werden, müssen die Unterstützung für vier Wochen (bisher zwei) zurückzahlen.

Selbstständige: Unternehmer und Freiberufler können ab 2009 auf freiwilliger Basis in die Arbeitslosenversicherung eingebunden werden. Es gibt drei Varianten für die Beitragshöhe (67,20 bis 201,60 Euro), an der sich das Arbeitslosengeld (544,20 bis 1179,30 Euro) bemisst. Optional ist 2008 die Teilnahme an der Mitarbeitervorsorgekasse („Abfertigung neu“).

Freie Dienstnehmer: Diese Gruppe wird ab 2008 obligatorisch in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, womit der sechsprozentige Beitrag anfällt. Er wird je zur Hälfte vom „Freien“ und vom Dienstgeber beglichen. Dazu kommt der ebenfalls verpflichtende Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrag, den der Dienstgeber aufzubringen hat. Auch die Abfertigung neu ist für Freie ab 2008 verpflichtend. Die Gruppe hat Anspruch auf Krankengeld (ab dem vierten Tag).

Öffnungszeiten: 2008 ist längeres Einkaufen angesagt. Der gesetzliche Rahmen für die Öffnungszeiten wird von 66 auf 72 Stunden pro Woche ausgeweitet. Damit dürfen die Geschäfte von Montag bis Freitag von 6 bis 21 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr aufsperren. Die meisten Einkaufszentren wollen von Montag bis Freitag bis 20.00 Uhr, am Donnerstag bis 21.00 Uhr die Pforten öffnen. Nach einer Einigung der Sozialpartner dürfen während der Fußball-Europameisterschaft auch sonntags die Geschäfte geöffnet werden, und zwar zwischen 12 und 18 Uhr.

Höhere Prämien: Der staatliche Zuschuss für Bausparen steigt von derzeit 3,5 auf 4 Prozent, für die Zukunftvorsorge von 9 auf 9,5 Prozent.

Steuerfreies Erben: Ab August fällt nach entsprechenden Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Erben ersparen sich damit viel Geld, die Steuer macht - je nach Verwandschaftsgrad - bis zu 60 Prozent aus. In Ausarbeitung sind neue Regeln, um Umgehungen nach dem Fall der Schenkungssteuer zu verhindern. Der Eingangssteuersatz für den Vermögenstransfer in Stiftungen (rechtlich eine Schenkung) soll bleiben.

Höhere Strafen: Im Finanzstrafgesetz werden die Strafen um 30 bis 40 Prozent „valorisiert“, bei Verstoß gegen die Meldepflicht von internationalen Bargeldtransaktionen verfünffacht. Von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit werden Dokumente, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes stehen.

Neue NOVA: Neuwagenkäufe werden ab Jahresmitte je nach CO2-Ausstoß besteuert. Für schadstoffarme Fahrzeuge (unter 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer) gibt es einen Bonus von 300 Euro. Für Autos, die über 180 Gramm je km ausstoßen, zahlt man 25 Euro für jedes zusätzliche Gramm CO2 (siehe Grafik). Für rund zwei Drittel aller Autos, die mit ihrem Ausstoß im Mittelfeld liegen, ändert sich nichts. Ab 1. Juli 2008 entfällt der Bonus von 300 Euro beim Kauf eines Diesel-Neuwagens mit Filter. Der Malus (1,5 Prozent der NoVA-Bemessungsgrundlage, max. jedoch 300 Euro) bei Kauf eines Diesel-Pkws ohne Partikelfilter läuft zeitlich unbegrenzt weiter.

Quelle: Der Standard, 29./30.12.2007

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