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Oberlandesgericht Linz hob Verurteilung der KPÖ auf

  • Mittwoch, 21. November 2007 @ 11:31
News Am 20. November 2007 fand beim Oberlandesgericht Linz die Berufungsverhandlung in der Klage des Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler gegen die KPÖ-Oberösterreich wegen Rufschädigung statt. Reinthaler hatte die KPÖ geklagt, weil sie im Zusammenhang mit der Anmeldung einer von ihm als Strohmann für den neonazistischen Bund Freier Jugend (BFJ) dann von der Behörde untersagten Demonstration am 10. Dezember 2006 in Ried im Innkreis Reinthalers politischen Aktivitäten seit Anfang der 90er Jahre dargestellt hatte.

Die KPÖ hatte dabei unter anderem geschrieben, dass sich Reinthaler durch den Verkauf von NS-Relikten auf den von ihm bis 2001 organisierten Flohmärkten in der Welser Messehalle „eindeutig profiliert“ habe. Richter Klaus-Peter Bittmann hatte nach vier Verhandlungen am Landesgericht Linz im Juli 2007 deswegen die KPÖ zu einer Entschädigung verurteilt.

Nach der Verlesung der wesentlichen Punkte des Ersturteils begründete Rechtsanwältin Silvia Häusler in Vertretung von Rechtsanwalt Andreas Löw die Berufung der KPÖ wegen Nichtigkeit und Schuld. Sie stellte dabei fest, dass im Urteil des Landesgerichts der Wahrheitsbeweis übergangen wurde und die von der KPÖ aufgestellten Behauptungen, insbesondere die inkriminierte Äußerung im Wesentlichen wahr seien. Fakt sei, dass Reinthaler Flohmärkte organisiert habe und dort NS-Devotionalien feilgeboten worden seien, woraus sie eine enge organisatorische Verbindung Reinthalers mit den Anbietern schloss.

Die Feilbietung sei daher Reinthaler zuzurechnen, der Verkauf von ihm gefördert worden. Der Behauptung liege ein Tatsachensubstrat zugrunde, so gesehen sei der Wahrheitsbeweis gelungen. Der Vorwurf sich zu „profilieren“ bedeute laut Duden „sich einen Namen machen“. Das Erstgericht habe sich nicht am öffentlichen Interesse orientiert und den journalistischen Maßstab vernachlässigt worden. Reinthalers Anwalt Klaus Burgholzer verwies namens seines Mandanten nur auf seine schriftliche Gegendarstellung zur Berufung.

Nach eingehender Beratung des Richtersenats des OLG wurde verkündet, dass das Urteil der ersten Instanz aufgehoben und das Verfahren an das Landesgericht zurückverwiesen wird. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Behauptung der KPÖ nicht isoliert vom politischen Hintergrund Reinthalers gesehen werden kann und das Ersturteil nicht auf das öffentliche Interesse an der Mitteilung eingegangen sei.

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