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Volksabstimmung über den EU-Vertrag

  • Sonntag, 11. November 2007 @ 15:38
Europa Der 2004 von einem Konvent vorgelegte Entwurf einer Europäischen Verfassung ist 2005 bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Der luxemburgische Ministerpräsident Juncker hatte den aus VertreterInnen des Europaparlaments sowie der nationalen Parlamente und Regierungen zusammengesetzten Konvent bezeichnenderweise als „dunkelste Dunkelkammer“ charakterisierte. 340 der 460 Artikel dieser Verfassung waren zudem erst in Absprache zwischen den Regierungen Deutschlands und Frankreichs nachträglich in das Papier hineinreklamiert worden.

Die sich aus dem Scheitern der Verfassung ergebende Chance, einen Neuanlauf für eine Änderung der dem neoliberalen Zeitgeist verpflichteten EU-Politik wahrzunehmen, wie das die linken KritikerInnen der Verfassung gefordert hatten, wurde nicht genützt. Im Gegenteil setzte die politische Klasse nach einer kurzen Schreckpause ungeachtet des politischen Desasters fort, den alten Brief in einen neuen Umschlag zu stecken und die Ziele des neoliberalen Projekts EU als Teil der kapitalistischen Globalisierung und nicht etwa als Alternative zu dieser unter einem anderen Namen, nämlich als „Reformvertrag“ fortzusetzen.

Der Architekt der Verfassung, Giscard d´Estaing gestand dies offen ein, man habe „den alten Brief in einen neuen Umschlag gesteckt“ um „Volksabstimmungen zu umgehen“. Diese Politik des Ignorierens führt jedoch zu einem Anwachsen des laut Eurobarometer dokumentierten politischen Frusts sowie einer weiteren Entdemokratisierung, indem auch die meisten Länder die über die Verfassung abstimmen ließen dies für den EU-Vertrag nicht mehr für notwendig halten.

Kernpunkte der Verfassung wie auch des EU-Vertrages sind die Militarisierung der EU, die Festschreibung des neoliberalen Wirtschaftsmodells sowie die Hierarchisierung der EU. Hinter dem Projekt steht der Anspruch die EU als „Europa der Konzerne“ zu einer mit den USA ökonomisch, politisch und militärisch gleichwertigen Supermacht zu entwickeln. Die vier Grundfreiheiten des Maastricht-Vertrages (Warenverkehr, Güterverkehr, Personenverkehr, Dienstleistungsverkehr) sowie der Binnenmarkt und damit die umfassende Mobilität für die Interessen des Kapitals sind ein zentraler Maßstab dieser Verfassung.

Militarisierung

Mit der Schaffung einer Rüstungsagentur und einer Aufrüstungsverpflichtung orientiert der EU-Vertrag unübersehbar auf eine Militarisierung. Die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), einer Euro-Armee, von „Battle Groups“ für Kampfeinsätze zur Wahrung „europäischer Interessen“ und ein eigenständiges EU-Rüstungsbudget bedeuten die Entwicklung einer mit elementaren Ansprüchen auf Abrüstung und Entspannung unvereinbaren Militärunion.

Eine Beistandspflicht und die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ zur Konzentration der Außen- und Sicherheitspolitik ist mit der österreichischen Neutralität absolut unvereinbar und bedeutet die Fortsetzung der seit Jahren praktizierten Politik einer gezielten Zersetzung der Neutralität ohne diese formell abzuschaffen. Mit dem 1998 beschlossenen Artikel 23f der Bundesverfassung ist die neutralitätswidrige Beteiligung an Kriegseinsätzen durch Regierungsentscheidung möglich.

Die Kehrseite ist der Verlust einer eigenständigen Außen- und Verteidigungspolitik der Mitgliedsländer durch die Übertragung an die EU-Gremien, etwa bei den Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Besonders gravierend ist die in der Verfassung verankerte Selbstermächtigung der EU für Kriegseinsätze ohne UNO-Mandat.

Unter Berufung auf „Terrorismusbekämpfung“ werden nicht nur Interventionen nach außen, sondern auch militärische Maßnahmen im Inneren legitimiert. Zementiert wird auch der restriktive Charakter der EU durch das Schengen-Regime. Die repressiven Apparate (Europol, Eurojust, Europäische Staatsanwaltschaft) werden ausgebaut.

Neoliberalismus

Mit der für Grundgesetze unüblichen Festschreibung einer „offenen Marktwirtschaft“ und des „freien Wettbewerbs“ wird das neoliberale Modell zementiert. Die Verankerung einer rein monetären Politik mit Preisstabilität als oberste Priorität durch den Stabilitätspakt und der im demokratiefreien Raum agierenden und politisch unabhängigen, nur auf Einflüsterungen der Konzerne agierenden Europäischen Zentralbank (EZB) dienen der Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums zugunsten von Kapital und Vermögen.

Während es für die Budgetpolitik konkrete Auflagen gibt, werden die unverbindlichen Absichtserklärungen für die Sozialpolitik durch die ökonomischen Vorgaben unterlaufen. Die durch zahlreiche EU-Richtlinien abgedeckte Liberalisierung und Deregulierung und als deren Folge die Privatisierung öffentlichen Eigentums insbesondere im Bereich der Grundversorgung sind zwangsläufige Folge.

Für die Umweltpolitik sind der Ausbau der riskanten Atomenergie durch die Verankerung von EURATOM und einen Freibrief für einen ungehinderten Transit durch den Ausbau der Transeuropäischen Netze (TEN) auf Kosten der Umwelt charakteristisch.

Hierarchisierung

Festgeschrieben wird im EU-Vertrag eine noch stärkere Dominanz der großen Mitgliedsstaaten und der Möglichkeit eines „Europas verschiedener Geschwindigkeiten“, wie das bereits jetzt beim Euro und dem Schengen-Abkommen der Fall ist. Die politischen Entscheidungen werden durch Reduzierung des Vetos, Abschaffung der Rotation im Rat, Verkleinerung der Kommission und Ausweitung der qualifizierten Mehrheit weiter konzentriert. Eine veränderte Stimmengewichtung stärkt die großen EU-Länder.

Das zum „Ausgleich“ propagierte „Europa der Regionen“ dient demnach nur zur Absicherung der Konzeption eines „Kerneuropa“. Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat ebenso wie der Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Alibifunktion. Durch Forcierung nationaler Strömungen in den Regionen kann Deutschland als größter homogener nationaler Block seine Dominanz sichern. Die geplante Änderung der Agrarförderung zielt auf eine Schwächung der Südstaaten. Auch der EU-Vertrag macht deutlich, dass EU-Recht nationales Recht bricht. Vor allem in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik erfolgt eine massive Stärkung der EU-Kompetenzen.

Demokratiedefizite

Die EU-Verfassung bedeutet nicht mehr, sondern weniger Demokratie. Eine Realisierung der formal vorhandenen Grundrechte steht im auffälligen Widerspruch zu den ökonomischen und finanziellen Vorgaben. Die Politik der Eliten zielt auf unverkennbar auf ein Zweiparteiensystem ähnlich wie in den USA verbunden mit einem Mehrheitswahlrecht zur Ausschaltung oppositioneller Strömungen.

Rund 80 Prozent der nationalen Kompetenzen sind mit Zustimmung der österreichischen Regierung und des Parlaments bereits nach Brüssel gewandert. Mit dem EU-Vertrag werden die nationalen Verfassungen weitgehend aufgehoben. Trotzdem bleibt die Stellung des Europäischen Parlaments – das auch künftig keine Gesetzesinitiative besitzt und nicht die Exekutive wählt – schwach.

Die maßgeblichen Entscheidungen fallen damit weder in den nationalen Parlamenten noch im EU-Parlament, sondern in einem demokratiefreien Raum – maßgeblich bestimmt von Lobbies und Bürokratie sowie einem zunehmenden Militärisch-Industriellen Komplex. Es erfolgt eine zunehmende Ökonomisierung der Politik unter Berufung auf Sachzwänge und eine dem neoliberalen Kapitalismus eigene angebliche Selbstregulierung aller wesentlichen Fragen durch den Markt.

Volksabstimmung

Die KPÖ lehnt aus all diesen Gründen den EU-Vertrag als Ersatz der gescheiterten Verfassung aus grundsätzlichen Erwägungen ab, weil er allen sozialen, demokratischen und friedenssichernden Ansprüchen zuwiderläuft und ganz unverhüllt auf die Entwicklung einer „Supermacht“ Europa im Interesse der Konzerne und in Konkurrenz zu den USA zielt. Die EU-Verfassung bedeutet damit im Kern nichts anderes als die Anpassung der politischen Handlungsfähigkeit an die wirtschaftliche Stärke.

Österreich ist neben den grundsätzlichen Erwägungen durch Themenbereiche wie Neutralität, Transitverkehr, Atomkraft, Sozialstaat, öffentliches Eigentum und Demokratie durch den EU-Vertrag besonders betroffen. Angesichts der weit reichenden Bedeutung und weil von Regierung und Parlament der Öffentlichkeit alle wesentlichen Aspekte der Verfassung wie jetzt auch des Nachfolgevertrages verschwiegen werden fordert die KPÖ eine Volksabstimmung und eine damit verbundene breite öffentliche Debatte.

Auch namhafte Verfassungsrechtler halten eine solche Volksabstimmung für notwendig, weil der EU-Vertrag eine weit reichende Änderung der österreichischen Bundesverfassung bedeutet. Die Verweigerung dieses eigentlich selbstverständlichen demokratischen Instruments durch die Parlamentsparteien verstärkt hingegen die Politikverdrossenheit und ermöglicht rechtspopulistischen Parteien und Medien ihre nationalistische, rückwärtsorientierte Demagogie und verstärkt damit fremdenfeindliche Reflexe.

Alternativen

Eine Reduzierung von EU-Kritik auf einen formal nach dem Vertrag künftig sogar möglichen, praktisch hingegen angesichts einer weit fortgeschrittenen Integration und der Verflechtung des Kapitals kaum realisierbaren und mit einem langwierigen Prozess von Austrittsverhandlungen und Kostenabgeltungen verbundenen Austritt greift viel zu kurz. Vor allem relativiert eine solche Position, wie sie vor allem von rechtspopulistischen Kräften vertreten wird, die politische Verantwortung der österreichischen Politik und bedient fremdenfeindliche Stimmungen nach der simplen Formel „das brave Österreich gegen die böse EU“.

Die KPÖ steht im Gegensatz dazu für eine internationalistische Position und tritt für die europaweite Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Sozialbewegungen und Linksparteien ein. Die Europäische Linkspartei, ein Zusammenschluss von derzeit bereits 28 Linksparteien, darunter auch die KPÖ, fordert in allen 27 EU-Ländern eine Volksabstimmung über den Vertrag. Die KPÖ tritt gemeinsam mit fortschrittlichen Kräften in den anderen EU-Ländern für eine Alternative zur jetzigen EU, für ein anderes Europa, nämlich für ein demokratisches, soziales, friedliches und solidarisches Europa ein und wird über die aktuelle Auseinandersetzung hinaus dafür tätig sein.

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