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Überwachung der BürgerInnen soll allgegenwärtig werden

  • Mittwoch, 24. Oktober 2007 @ 19:56
Demokratie Letzte Woche einigten sich ÖVP Innenminister Günther Platter und SPÖ Justizministerin Maria Berger auf die umstrittene Online-Durchsuchung. Damit wird der Exekutive – vermutlich ab 2009 – erlaubt, auf private Computer mittels Trojanern zuzugreifen und jede Tätigkeit am Computer zu dokumentieren und zu übermitteln.

Woran der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble seit Monaten scheitert, ist in Österreich ohne größere Probleme und Diskussionen durchgesetzt worden – wie so oft in koalitionärer Einigkeit. Im gemeinsamen Vortragspapier folgt auch die Bezugnahme auf die EU und die Vorbildwirkung Österreichs: „Gerade in diesem Gebiet kann Österreich durch die 'Online-Durchsuchung' Vorbild für die anderen europäischen Staaten sein." (1)

Datenschutzrechtliche Bedenken werden unter anderem mit dem Hinweis auf die Rahmenbedingungen weggewischt: braucht es doch eine richterliche Genehmigung und einen konkreten Verdacht auf ein schweres Verbrechen oder eine terroristische Aktivität. Außerdem werden die Überwachten von der Überwachung verständigt – im Nachhinein.

Ungeklärt ist die Methode die Trojaner ans Ziel zu bringen: mittels DVD/CD, über emails oder über eine Datei, die aus dem Internet hinunter geladen wird – wie z.b. Musiktauschbörsen. Wenn das nicht funktioniert, bleibt nur die Möglichkeit, den Trojaner direkt am Computer zu installieren – physisch oder online; dem könnten jedoch Firewalls einen Strich durch die Rechnung machen: ist die Exekutive bald auf Sicherheitslücken und ExpertInnen auf diesem Gebiet angewiesen?

Für den Computerexperten Christopher Krügel kann die Online-Fahndung nur durch Gesetzesbruch eingeführt werden, da Informationen über PC-Sicherheitslücken nur auf den Schwarzmarkt zu bekommen sind. Legal arbeitende SicherheitsexpertInnen sind rechtlich dazu verpflichtet, solche Lücken den Computerproduzenten zu melden. Für den Menschenrechtsexperten Wolfgang Benedek wird durch das Gesetz das Recht auf Privatleben erheblich gefährdet. (2) Auch der Verfassungsjurist Funk warnt vor einer extrem hohen Missbrauchsgefahr, weil der Zugriff recht einfach sei und weil das Ausmaß der überwachten Informationen oft nicht durch die Ermittlungsergebnisse gerechtfertigt sei. (3) Die heimliche Durchsuchung nimmt auch den Betroffenen die Möglichkeit, den Durchsuchungsvorgang mit Hilfe eines anwaltlichen Beistands zu überwachen.

Erste Gehversuche dazu könnte es im Vorfeld von Heiligendamm in Deutschland gegeben haben – hier kam es auch zu Beschlagnahmungen von technischem Equipment und die Betroffenen vermuten, dass auf den zurückgegebenen Rechnern Trojaner zur Ausspionierung von Passwörtern u.ä. installiert wurden. (4) Weiters sei es laut Funk auch keine Schwierigkeit, belastbares Material in private Computer einzuschleusen. (3)

Die Online-Fahndung ist ein weiterer Schritt unter dem Vorwand Kampf gegen den Terrorismus die Menschenrechte einzuschränken und die Überwachung der BürgerInnen allgegenwärtig zu machen. (wem fallen heutzutage noch die vielen Videokameras auf?)

Quelle: www.werkstatt.or.at

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