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Die Europäische Union auf dem Weg zum „global player“

  • Sonntag, 11. März 2007 @ 02:20
Frieden Von Thomas Roithner

„Die Verteidigung ist ein Schüsselelement des europäischen Einigungsprozesses geworden. Sie kommt schneller voran als die Währungsunion“, so die französische Verteidigungsministerin Michèle Alliot-Marie im Februar 2004 zur künftigen Bedeutung der EU-Militärpolitik. Der Integrationsprozess der EU definiert sich in Sicherheitsfragen zunehmend militärisch.

Die Union verfügt heute über eine einsatzbereit erklärte militärische Interventionstruppe von 60.000 SoldatInnen, die im gesamten „Petersberger Spektrum“ (von humanitären Einsätzen bis zu Kampfeinsätzen) autonom innerhalb von 60 Tagen eingesetzt werden kann. Die Interventionstruppe ist nicht als stehendes Heer konzipiert, sondern setzt sich multinational zusammen. Am Balkan („Concordia“) und im Kongo („Artemis“) war diese Truppe u.a. – teilweise bereits autonom (ohne NATO) – im Einsatz.1

Angesichts der geplanten – und aufgrund der sozialen Verwerfungen öffentlich wenig auf Akzeptanz stoßenden – Rüstungsprogramme verlangt die EU von ihren Mitgliedsstaaten „kreative Lösungen“2 zur Finanzierung der Rüstungsvorhaben. Seit den Terroranschlägen in den USA am 11.9.2001 gehört die Terrorbekämpfung für die EU zum „Kernstück der Außenpolitik“ 3. Im Prozess der GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) werden die UNO und die OSZE zu Gunsten eigener EU-Interventionskapazitäten in kleinen Schritten marginalisiert.

Ernstgemeintes ziviles Krisenmanagement bleibt budgetär und von der politischen Prioritätensetzung weit im Schatten der EU-Militärpolitik, auch wenn in diesem Bereich große Fortschritte erzielt wurden. Die EU-Sicherheitspolitik ist nach wie vor von nationalen Interessen geleitet. Grundsätzliche Fragen von EU-Militäreinsätzen haben derzeit eine Einstimmigkeit als Voraussetzung. Der Kosovo-Krieg 1999, die Terroranschläge und der US-Krieg gegen den Irak haben als Katalysator für die Militarisierung der EU gewirkt.

Verfassung für eine Militärmacht?

Die EU-Verfassung4, am 29.10.2004 in Rom von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet, legt als zentralen Punkt Militärinterventionen außerhalb der Union fest und setzt dabei auf die „Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“ (I-41.1) (was nicht zwingend ein Mandat bedeutet!). Der Artikel I-41.3 schreibt (wie auch die BH-Reformkommission oder die EU-Sicherheitsstrategie) den Wunsch nach Erhöhung der Rüstungsbudgets als Verpflichtung vor: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ und richten eine Verteidigungsagentur (vormals „Amt für Rüstung“) ein. „Im Hinblick auf Missionen mit höchsten Anforderung“ werden die EU-Mitgliedstaaten untereinander festere Verpflichtungen eingehen und eine „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“ begründen (I-41.6).

Damit bestätigt die EU in ihrer Verfassung ein Kerneuropa, welches militärisch nicht potente oder unwillige Staaten von einer Militärinterventionspolitik abkoppelt und sie auch aus dem diesbezüglichen Entscheidungsprozess ausschließt (III-312.3). Zum Beistand wird festgehalten: „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates müssen die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits­ und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt.“

Aus der EU wird damit ein militärischer Beistandspakt, wenngleich Österreich – aufgrund des diplomatischen Engagements der neutralen Staaten Schweden, Finnland, Irland – aufgrund dieses besonderen Charakters (nämlich der Neutralität) nicht zu Militärbeistand verpflichtet werden kann. Die Österreichische Regierung hatte trotz der Neutralität die Beistandsverpflichtung bereits während der Sanktionen der EU-14 eingefordert.

Die nach den Terroranschlägen vom März 2004 in Madrid vorgezogene „Solidaritätsklausel“ (I-43) sieht vor, dass die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel“ mobilisiert, um „terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden“ (also auch präventiv). In der Verfassung sucht man vergeblich nach einem Verbot von Massenvernichtungswaffen, die Ächtung von Kriegen oder präzise Artikel für Maßnahmen zur zivilen Konfliktlösung.

Eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung wäre – wie dies in zahlreichen anderen Staaten der EU der Fall ist – auch für Österreich eine Chance, die Inhalte mit den BürgerInnen öffentlich zu diskutieren. Durch die ablehnenden Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden wird der Verfassungsprozess vielerorts für tot erklärt, wenngleich wichtige sicherheitspolitische Passagen – wie beispielsweise die Verteidigungsagentur oder die Beistandsklausel im Terrorfall – auch ohne Verfassung umgesetzt werden. Die Mehrheit der verfassungskritischen Stimmen bezog sich allerdings nicht auf eine Kritik an der Militärpolitik, sondern an der Sozialpolitik der EU.

EU-Militärstrategie

Die EU-Sicherheitsstrategie (ESS) vom 12.12.2003 führt aus, dass die Militärs gleich mehrere („robuste“) Interventionen gleichzeitig durchführen können sollten.5 „Bei den neuen Bedrohungen“, so das EU-Papier, „wird die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen.“ Der Verteidigungsbegriff wird damit zum Orwell’schen Begriff. Klassische Gebietsverteidigung wurde durch Interventionismus ersetzt. Eine weitere Parallele zur US-Militärstrategie betrifft die Frage des präventiven militärischen Handelns. „Wir müssen fähig sein zu handeln, bevor sich die Lage in Nachbarländern verschlechtert, wenn es Anzeichen für Proliferation gibt und bevor es zu humanitären Krisen kommt. Durch präventives Engagement können schwierigere Probleme in der Zukunft vermieden werden.“ Die ESS – beschlossen nachdem die USA den Irak-Krieg offiziell für beendet erklärt haben – beschwört die transatlantische Zusammenarbeit und bestärkt die sicherheitspolitische Loyalität zu den USA.

Militärische Interventionsgebiete und Motive

Als Einsatzräume für künftige EU-Militärinterventionen schält die Bundesheer-Reformkommission6 im Frühjahr 2004 „neben dem Balkan vor allem die afrikanische Gegenküste und mittelfristig auch Westafrika bzw. das nordöstliche Zentral- und Ostafrika (‚erweiterte Peripherie’)“ heraus. Hinsichtlich der Einsatzbereiche präzisierte die Österreichische Militärische Zeitschrift: „Als denkbare Einsatzbereiche wurden Nordafrika, Zentralafrika, Osteuropa, der Kaukasus und der Mittlere Osten angesprochen“ 7.

Um derartige Militärinterventionen durchführen zu können, braucht es hochprofessionelle SoldatIn­nen (u.a. „battle groups“) und modernste Kriegsmaterialien. Es kommt daher in den EU-Armeen zu einer quantitativen Abrüstung (weniger SoldatInnen) und zur qualitativen Aufrüstung (teureres Kriegsgerät). Die EU-“battle groups“ sind die Speerspitze der EU-Interventionstruppe. Einsatzgebiete der EU-“battle groups“ (Österreich nimmt mit 200 Soldaten an einer der battle groups teil) sind u.a. Wüsten, Hochgebirge, Dschungel, Städte und andere Umgebungen mit unklarem völkerrechtlichen Mandat.

Zu den Einsatzmotiven bemerkt das österreichische Verteidigungsministerium bereits 2001: „Als wesentliche Zielsetzung der europäischen Sicherheitspolitik nennt Prof. DDr. Erich Reiter, Beauftragter für Strategische Studien des BMLV: (...) Kooperation mit den USA und mit Japan zum globalen Management von Konflikten und zwecks Zugangs zu strategischen Rohstoffen, der Aufrechterhaltung freien Handels und der Schifffahrt“ 8.

Hier liegt ein zentraler Ansatzpunkt, über die Ursachen von Terrorismus nachzudenken. Neoimperiale Außen-, Militär- und Wirtschaftspolitik westlicher Akteure führt mitunter zu den illegalen und illegitimen Terrorakten. Auch die Reformkommission des Bundesheeres hat festgestellt, dass die Beteiligung und Federführung von Militärinterventionen in fremden Ländern zu mehr Gefahr führen kann und auch die Motive für Terroranschläge in der EU verändert werden. Dass eine Befriedung wider Willen, interessengeleiteter Militärinterventionismus oder die Unterstützung von völkerrechtswidrigen Aggressionskriegen zu Terror führt, gehört spätestens seit den zu verurteilenden Terroranschlägen am 11.3.2004 in Madrid zum sicherheitspolitischen Alphabet der Bevölkerung. Die richtige politische Konsequenz wäre also die Absage an militärische Abenteuer in aller Welt.

In Österreich wurde der Artikel 23 f9 als Ergänzung zum Amsterdamer Vertrag (unter der SPÖ-ÖVP-Regierung) in die Verfassung gebracht. Bundeskanzler und Außenministerin sollen – nach den Erläuterungen des Artikels – auch ohne Mandat der UNO österreichische SoldatInnen in EU-Kampfeinsätze entsenden können. Ein Schritt zur Militarisierung, der in der Nachkriegsgeschichte des neutralen Österreich bislang beispiellos war. Noch sieben Jahre nach diesem Beschluss des 23 f freut sich die schwarz-orange Bundesregierung im Zuge der „battle groups“-Debatte und ihren möglichen völkerrechtswidrigen Einsatz, sich bei neutralitätspolitisch bedenklichen Fragen auf diesen von der SPÖ mitbeschlossenen Ermächtigungsartikel zu berufen.

Aufrüstung in der EU

Im Jahre 2001 hat das Bundesheer einen Investitionsrückstand von rund 10,9 Mrd. Euro festgestellt.10 Die Eurofighter sind nur ein Teil der militärischen Wunschliste. In Deutschland wird über Aufrüstungskosten bis ins Jahr 2014 in der Größenordnung von über 70 Mrd. Euro spekuliert. Im Geschäftsbericht 2001 der EADS – der Eurofighter-Rüstungsschmiede – wird mit Unterstützung einer NATO-Graphik bis zum Jahr 2010 prognostiziert, dass die Rüstungsausgaben von Europa und den USA um rund 50 % über jenen der Hochzeit des Kalten Krieges liegen werden.11 „Die Grundlage der Rüstungspolitik ist der militärische Bedarf. Wir rüsten ja nicht für den Katastrophenfall“12, wusste der Leiter der Luftabteilung des Österreichischen Bundesheers Erich Wolf. Bis 2008 will die EU – gemäß dem Streitkräfte Planziel 201013 – einen Flugzeugträger und Begleitschiffe zur Verfügung haben und bis zum Jahr 2010 sollen der EU weltraumgestützte Kommunikationsmittel zur Verfügung stehen. Umfangreiche Forschungsgelder der EU stehen dafür parat.

Interventionismus statt Verteidigung

Der ehemalige deutsche „Verteidigungs“-minister Peter Struck erklärte: „Die Sicherheit der Bundesrepublik wird auch am Hindukusch verteidigt“14. Statt auf Gebietsverteidigung bereiten sich die Armeen der EU-Staaten Schritt für Schritt auf Militärinterventionen außerhalb des EU-Territoriums vor. „Die EU muss endlich begreifen, dass sie eine globale Macht ist und nicht nur im Hinterhof agieren kann“15, führte General Naumann – Chef des NATO-Militärausschusses im Kosovo-Krieg – bereits 1999 aus.

Stärke des Rechts oder Recht des Stärkeren?

Das Verhältnis der EU zu völker­rechtlichen Mandatierungen für Militäreinsätze ist unklar. Seit dem Kosovo-Krieg 1999 ist von Militärinterventionen im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen zu lesen. Von einem ausdrücklich erteilten Mandat ist nicht mehr die Rede. Österreichische Gesetze – wie der Verfassungsartikel 23 f, das Kriegsmaterialgesetz, das Strafgesetz zur Neutralitätsgefährdung oder das Truppenaufenthaltsgesetz – erachten seit geraumer Zeit Militärmissionen auch lediglich nur mit einem EU-Mandat als legitim.

Künftige Militärinterventionen und ­einsätze gegebenenfalls ohne ein Mandat der UNO durchführen zu wollen bedeutet, die Legitimität dieser Einsätze nicht nur völkerrechtlich zu verspielen, sondern die ohnehin äußerst geringe Zustimmung der österreichischen Bevölkerung zum Einsatz schwerer Waffen weiter verringern. Namhafte Kommentatoren haben festgestellt, dass die politische Wegstrecke von Demonstrationen gegen George W. Bushs Außenpolitik zu Manifestationen gegen eine EU-Politik nicht weit sein könnte.

Eine Einigung der großen Militärmächte innerhalb der EU auf eine Stimme im UN-Sicherheitsrat würde eine weitere Verschiebung weg von der Zivilmacht in Richtung Militärmacht bedeuten. Das Problem an einer Veränderung der Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrates ist nicht nur die Repräsentanz westlicher Machtblöcke, sondern die Nicht-Repräsentanz der Entwicklungsländer und der arabischen Welt. Die EU-Politik in Weltbank, Währungsfonds und Welthandelsorganisation hat bislang verdeutlicht, dass eine gerechtere Weltwirtschaft im Sinne einer globalen und stabilen Friedensordnung nicht durch westliche Militär- und Wirtschaftsmächte erreicht wird.16

Schluss mit der Zivilmacht?

Zur Frage der Entwicklung des Charak­ters der Außenpolitik der EU hat der Vorsitzende des EU-Militärausschusses, Gustav Hägglund, treffend ausgeführt: „Man hat gesagt, die USA werden den Krieg führen und die EU wird für den Frieden zuständig sein. (...) Das war so und bezieht sich auf die Vergangenheit, aber das stimmt für die Zukunft nicht“17.

Robert Cooper, führend im Büro von Javier Solana (Beauftragter für die EU-Sicherheitspolitik und Ex-NATO-Generalsekretär), meint: „Illusionen geben sich jene hin, die von Deutschland oder Europa als einer ‚zivilen Macht’ sprechen.“18 Derartige Anforderungen an die SoldatInnen sind unter anderem eine Ursache für die Folterungen in deutschen und österreichischen Kasernen. „Wer den ‚archaischen Kämpfer‘ als Muster hofiert, riskiert das Durchbrennen zivilisatorischer Sicherungen.“19

Anerkannt werden muss, dass die Union Fortschritte im Hinblick auf die sog. zivile Komponente der Sicherheitspolitik gemacht hat. Die Aspekte polizeilicher Einsätze, Rechtstaatlichkeit, Zivilverwaltung und Zivilschutz werden ausgebaut. Kräfte für derartige Aufgaben wurden in den vergangenen Jahren u.a. am Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung auf der Burg Schlaining ausgebildet. Die zivilen Aspekte sind sowohl hinsichtlich der Quantität als auch betreffend die politischen Prioritäten zweitrangig. Das Verhältnis von militärischen und zivilen EU-Kräften im Ausland beträgt 20:1,20

Die „EG ist ein wunderbares Stück Frie-densarbeit“21 so der Friedensforscher Johan Galtung über die ersten Schritte der Integration. Heute stellt sich aber weniger die Frage der Sicherheit für Europa, als die Sicherheit vor Europa.22 Weder die politisch-militärischen Eliten der EU noch die EU-Rüstungskonzerne werden zu einer vorwiegend zivilen Sicherheitspolitik zurückfinden. Ziel muss eine EU sein, welche strukturell zu keinem offensiven Militärinterventionismus in aller Welt fähig ist.

Die EU-Prioritäten zwischen Militäri­schem und Zivilem sind umzukehren. Stärken dürfen sich im nicht Militärinterventionismus, sondern müssen sich in zivilen – sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, diplomatischen und politischen – staatlichen und nichtstaatlichen Interventionen im Sinne einer gewaltfreien „klugen Macht“23 manifestieren. Die globalen Herausforderungen liegen im zivilen Bereich (Armut, Umwelt, gerechtere Ökonomie) und sind daher mit zivilen Mitteln zu lösen. Die diesbezüglichen Anstrengungen Österreich sind im Rahmen der internationalen Organisationen (besonders der UNO) einzubringen. Die Neutralität in der EU zu sichern heißt, die politischen Werte der Neutralität auf die EU zu übertragen. Dies bedeutet, die EU nicht in einen militärischen Beistandspakt zu verwandeln, Krieg und EU-Militärinterventionen in fremden Staaten nicht als Mittel der Politik anzuerkennen und ein Stationierungsverbot von Soldaten in anderen Staaten. Militärische Tätigkeiten der EU sind u.a. zwingend an ein Mandat der UNO zu binden.

Der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Österreichischen Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Burg Schlaining), Außenstelle Wien

Quelle: http://www.aspr.ac.at/aspr.htm, Sand im Getriebe Nr. 57 http://sandimgetriebe.attac.at

1 Vgl. Roithner Thomas (2006): Neutralität und europäische Sicherheitspolitik. Die Militarisierung der Union, die Verfassung und die Chancen für eine europäische Zivilmacht, Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung, Arbeiterkammer (Hrsg.), Reihe „Politik und Zeitgeschehen“, Band 17, Wien: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, 2. Auflage, Seite 11.
2 Europäischer Rat (2001): Entwurf eines Berichtes des Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Anlage 1, Erklärung über die Verbesserung der europäischen militärischen Fähigkeiten, Punkt 12.
3 Europäischer Rat (2002) Sevilla: Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Anlage V: Entwurf einer Erklärung des Europäischen Rates über den Beitrag der GASP, einschließlich ESVP, zur Bekämpfung des Terrorismus, Punkt 2, 21./22. Juni 2002.
4 Europäische Union (2005): Vertrag über eine Verfassung für Europa, Luxemburg.
5 Solana Javier (2003): Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Europäische Sicherheitsstrategie, 12.12.2003, Brüssel.
6 Vgl. Bundesheerreformkommission (2004): Bericht der Bundesheerreformkommission. Bundesheer 2010. Wien.
7 Korkisch Friedrich (2001): Europäische Union, Kapitel: Die Europa-Armee, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, Nr. 3/2001, S. 362-368, hier S. 364.
8 Bundesministerium für Landesverteidigung (2001): Sicherheit mit moderner Technik (2001), http://www.heeresgeschichtlichesmuseum.at/c ms/artikel.php?ID=1783, angewählt am 18.12.2006.
9 Vgl. Kostelka Peter / Khol Andreas: Parlamentarischer Antrag XX. GP.-NR 791/A, XX. GP.
10 Neuwirth Dietmar (2001): Armee nicht voll einsatzbereit, Berufsheer 30 Milliarden teurer, in: Die Presse, 9. Mai 2001, S. 9.
11 Vgl. EADS Geschäftsbericht: Die Märkte der EADS (2001), http://www.eads.com/xml/content/OF0000000 0400003/4/79/29606794.pdf, Grafik: Gesamtvolumina der Wehrbeschaffungsetats in Europa und den USA, S. 15, angewählt am 18.12.2006.
12 Rundschau – Allgemeine Berichte „Draken“-Nachfolge, in: Truppendienst, Nr. 3/1999, S. 250.13 Europäische Union, Rat (2004): Bericht des Vorsitzes zur ESVP vom 9.6.2004, Anlage I, S. 14.
14 Struck Peter bei einer Presseerklärung am 21.2.2003, in: ZDF Online, http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,22 37018,00.html, angewählt am 18.12.2006.
15 Naumann Klaus (1999): Der nächste Konflikt wird kommen: Erfahrungen aus dem Kosovo-Einsatz, in: Europäische Sicherheit Nummer 11/1999, S. 8-22, hier S. 21.
16 Vgl. Mahnkopf Birgit (2006): Die Freihandelsagenda des Nordens – Eine Gefahr für nachhaltige Entwicklung und menschliche Sicherheit im Süden, in: Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hrsg.): Die Weltunordnung von Ökonomie und Krieg, 2. Auflage, Münster – Wien, S. 98 – 121.
17 Spinant Daniela (2002): Top EU Military: EU Force Fully Ready in 10 Years, in: EU-Observer, http://www.euobserver.com, 22. Januar 2002, angewählt am 18.12.2006.
18 Cooper Robert (2003): Macht und Ohnmacht aus europäischer Sicht, in: Internationale Politik, Heft 5/2003, Seite 31 – 38, hier: 35.
19 Rose Jürgen (2004): Auszeit fürs Hirn, in: Freitag. Die Ost-West-Wochenzeitung, Nr. 50/2004.
20 Vgl. Evers Tilman (2006): Verhinderte Friedensmacht. Die EU opfert ihr zivilen Stärken einer unrealistischen Militärpolitik, in: Le Monde Diplomatique, September 2006 (Quelle: Zeitung für Frieden und Entwicklung 8/06, S. 3).
21 Galtung Johan (2003): Die Konfliktformationen im Nahen und Mittleren Osten und die Rolle der Europäischen Union am Beginn des 21. Jahrhunderts, in: Österreichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hrsg.): Europa Macht Frieden. Die Rolle Österreichs. Münster, S. 282-286, hier S. 282.
22 Vgl. Berndt Michael (2004): Sicherheit für Europa vs. Sicherheit vor Europa, in: Öster­reichisches Studienzentrum für Frieden und Konfliktlösung (Hrsg.): Pax Americana und Pax Europaea, Münster, S. 178 – 198.
23 Vgl. Czempiel Ernst-Otto (1999): Kluge Macht. Außenpolitik für das 21. Jahrhundert, München.

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