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1927: Vom Mord in Schattendorf zum Justizpalastbrand

  • Samstag, 15. Juli 2017 @ 08:00
Geschichte Immer wieder kam es im Österreich der 1920er zu Anschlägen faschistischer Banden, die als Heimatschutz getarnt waren. Die Anschläge wurden vom faschistischen Italien und vom halbfaschistischen Ungarn finanziert. Obwohl es meist Zeugen und Beweise für diese Überfälle gab, wurden die Täter unter dem Jubel der bürgerlichen Presse freigesprochen oder zu milden Strafen verurteilt.

Das Burgenland wurde von dem halbfaschistischen Regime des in Ungarn herrschenden Miklós Horthy bedroht. Man war sich bereits einig, dort weder den Schutzbund noch die Heimwehr zuzulassen, um den Ungarn keine Handhabe einer Rückgewinnung des Burgenlandes zu liefern. Doch die Frontkämpfer formierten sich, und so stellten auch die Sozialdemokraten eine lokale Schutzbundorganisation auf. Schon 1926 kam es immer wieder zu Raufereien, Störungen der Versammlungen und Aufmärschen der Frontkämpfer und der Schutzbündler im Burgenland.

Der 30. Jänner 1927

Am 30. Jänner 1927 veranstalteten Frontkämpfer eine Versammlung in dem kleinen burgenländischen Grenzort Schattendorf, dessen Bevölkerung zum überwiegenden Teil Sozialdemokratisch war. Als die Schutzbündler davon erfuhren, machten sie ihre Versammlung am selben Tag. Das Gasthaus Moser wurde zum Stammquartier des Schutzbundes, das 500 Meter entfernte Gasthaus Tscharmann das der Frontkämpfer. Die lokale Frontkämpfertruppe war im Verhältnis 30:70 klar in der Minderheit und holte sich deshalb Unterstützung aus den Nachbargemeinden. Am Bahnhof von Schattendorf kam es schließlich zum Zusammentreffen der beiden Organisationen. Die Schutzbündler konnten die Frontkämpfer, die zur Unterstützung kommen sollten, vertreiben und siegreich nach Schattendorf einziehen. Es kam zu Tätlichkeiten im Gasthof Tscharmann.

Mit den Worten „Nieder mit den Frontkämpfern, nieder mit den christlichen Hunden, nieder mit den monarchistischen Mordbuben“ drangen die Schutzbündler in das Gasthaus ein. Die Gebrüder Tscharmann und Johann Pinter, drei Frontkämpfer, schossen aus dem vergitterten Schlafzimmerfenster des Hauses auf die Straße, als die Schutzbündler allerdings schon vorbeigezogen waren. Der kroatische Kriegsinvalide Matthias Csmarits und der achtjährige Josef Grössing wurden dabei getötet und weitere fünf Menschen verletzt. Am 2. Juli 1927, dem Tag des Begräbnisses der beiden Getöteten, streikten die Arbeiter fünfzehn Minuten lang.

Prozess und Urteil

Der Verlauf des Prozesses wurde in der Öffentlichkeit gespannt verfolgt, denn schon vorher waren Morde an Arbeitern als Kavaliersdelikte behandelt und die Mörder milde oder gar nicht bestraft worden.

Die Hauptfragen im Prozess bezogen sich auf die Mordabsicht beziehungsweise auf die Absicht, die Opfer schwer zu verletzten. Das Strafausmaß betrug im Falle der Mordabsicht 10 bis 20 Jahre Kerker oder lebenslänglichen Freiheitsentzug. Für die Tatsache, dass sie die beiden Menschen absichtlich schwer verletzt hatten, drohten ihnen immerhin noch 5 Jahre Kerker. Die drei Angeklagten Josef Tscharmann, Hieronimus Tscharmann und Josef Pinter versuchten von Beginn an die Morde als Notwehr darzustellen. Da die Zeugenaussagen teilweise mit den Aussagen der Angeklagten übereinstimmten, konnten sich die Geschworenen nur sehr schwer eine Meinung bilden. Bewiesen wurde allerdings, dass sich im Gasthof Tscharmann ein Waffendepot befand, das auch von der Polizei sichergestellt wurde.

Die Bezirkskommission hatte nach der Gesetzesänderung 1919/1920 über die Geschworenenliste zu entscheiden. In diesem Fall konnte man allerdings von keiner politischen Färbung reden. Bei dem Prozess, der am 5. Juli 1927 begann, setzte sich die Geschworenenbank folgendermaßen zusammen: vier Arbeiter, drei Beamte, eine Hausfrau, zwei Landwirte, zwei Gewerbetreibende. Der Staatsanwalt plädierte zwar auf schuldig, doch letztlich konnte keine der beiden Hauptfragen mit einer notwendigen Zweidrittelmehrheit bejaht werden. Somit verkündete der Richter am 14. Juli 1927 den Freispruch der Angeklagten. Der Mord wurde als Notwehr dargestellt, und die Mörder als „Ehrenwerte Männer“.

Auswirkungen

Zeitungsberichte über dieses Urteil lösten Demonstrationen in der Wiener Innenstadt aus, im Zuge derer der Justizpalast in Brand gesteckt wurde. 85 Demonstranten und vier Polizisten wurden getötet. Nach diesen auch Julirevolte genannten Ereignissen war der Glaube an eine gerechte und unparteiliche Justiz in Österreich erschüttert, zudem führten sie zu einer Erstarkung der Heimwehr-Bewegung.

Literatur: Norbert Leser u. Paul Sailer-Wlasits: 1927 - Als die Republik brannte. Von Schattendorf bis Wien, Wien/Klosterneuburg 2002

Quelle: Wikipedia, http://www.wikipedia.de

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